Rückzahlung ungerechtfertigte Bereicherung an Erben
BGH X ZR 65/14
Urteil vom 28. Juni 2016,
Die Kläger waren die Erben der verstorbenen Frau P. (Erblasserin).
Die Erblasserin hatte dem Beklagten eine Vollmacht über ihre Investmentanteile erteilt.
Kurz vor ihrem Tod verkaufte der Beklagte diese Anteile und behielt den Erlös von 79.596,10 €.
Die Erben verlangten die Rückzahlung dieses Betrags.
Der Beklagte behauptete, die Erblasserin habe ihm ihr gesamtes Vermögen schenken wollen.
Das Landgericht gab der Klage statt, das Berufungsgericht wies sie ab.
Der BGH hob das Urteil des Berufungsgerichts auf und gab der Klage statt.
Entscheidung des BGH:
Die Kläger haben als Erben der Erblasserin einen Anspruch auf Rückzahlung des Erlöses aus dem Verkauf
der Investmentanteile gemäß § 812 Abs. 1 BGB, da die Vermögensverschiebung ohne Rechtsgrund erfolgte.
Begründung:
Kein Schenkungsvertrag:
Keine Heilung des Formmangels:
Fazit:
Der BGH stellte klar, dass die Schenkung eines gesamten Vermögens notariell beurkundet werden muss.
Ein Formmangel kann nicht durch Vollzug der Schenkung geheilt werden.
Die Erben haben daher einen Anspruch auf Rückzahlung des Erlöses aus dem Verkauf der Investmentanteile.
Zusätzliche Informationen:
Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.
Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.
Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.
Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.
Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.
Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.
Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.
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Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.
Durch die schlichte Anfrage kommt noch kein kostenpflichtiges Mandat zustande.