Rückzahlung Verlust Online-Glücksspiel

November 24, 2024

Rückzahlung Verlust Online-Glücksspiel

LG Regensburg 45 O 1022/22 Online-Glücksspiel

RA und Notar Krau

Das Landgericht Regensburg hat in seinem Urteil vom 17.11.2023 entschieden, dass eine Spielerin, die auf einer unerlaubt betriebenen

Online-Glücksspielplattform Geld verloren hat, die verlorenen Einsätze zurückfordern kann.

Sachverhalt:

Die Klägerin hatte die Ansprüche einer Spielerin auf Rückzahlung von Verlusten aus Online-Glücksspielen abgetreten bekommen.

Die Beklagte war eine in Gibraltar ansässige Gesellschaft, die eine Online-Glücksspielplattform in Deutschland betrieb, ohne über eine deutsche Glücksspiellizenz zu verfügen.

Die Spielerin hatte über die deutschsprachige Plattform der Beklagten an Online-Casinospielen teilgenommen und dabei einen erheblichen Geldbetrag verloren.

Entscheidung des Gerichts:

Rückzahlung Verlust Online-Glücksspiel

Das Landgericht Regensburg gab der Klage statt und verurteilte die Beklagte zur Rückzahlung der verlorenen Einsätze.

Begründung:

  • Zuständigkeit: Das Gericht bejahte seine internationale Zuständigkeit gemäß § 32 ZPO, da die Beklagte durch den Betrieb der unerlaubten Online-Glücksspielplattform in Deutschland eine unerlaubte Handlung begangen hatte.
  • Anwendbares Recht: Auf die Spielverträge fand deutsches Recht Anwendung, da die Spielerin ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hatte und von dort aus an den Online-Glücksspielen teilgenommen hatte.
  • Aktivlegitimation: Die Klägerin war aktivlegitimiert, da die Abtretung der Ansprüche wirksam war.
  • Schutzgesetzverletzung: Die Beklagte hatte gegen den Glücksspielstaatsvertrag verstoßen, indem sie Online-Glücksspiele ohne deutsche Lizenz anbot. Der Glücksspielstaatsvertrag ist ein Schutzgesetz im Sinne des § 823 Abs. 2 BGB, da er auch dem Schutz der Spieler vor den Gefahren des Glücksspiels dient.
  • Schaden: Der Klägerin war durch die Schutzgesetzverletzung ein Schaden in Höhe der verlorenen Einsätze entstanden.
  • Kein Mitverschulden: Ein Mitverschulden der Spielerin war nicht anzurechnen.
  • Kein Rechtsmissbrauch: Die Geltendmachung des Rückforderungsanspruchs war nicht rechtsmissbräuchlich.

Rückzahlung Verlust Online-Glücksspiel

Fazit:

Das Urteil des Landgerichts Regensburg bestätigt die Rechtsprechung anderer Gerichte, wonach Spieler, die an unerlaubten Online-Glücksspielen teilnehmen, die verlorenen Einsätze zurückfordern können.

Wichtig:

  • Die Teilnahme an unerlaubten Online-Glücksspielen ist mit erheblichen rechtlichen Risiken verbunden.
  • Spieler sollten sich vor der Teilnahme an Online-Glücksspielen vergewissern, ob der Anbieter über eine gültige deutsche Glücksspiellizenz verfügt.
RA und Notar Krau

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