Saarländisches OLG 5 U 98/21 – Urteil vom 22.06.2022 – Kein lebzeitiges Eigeninteresse bei Zuwendungen zum Ausgleich zwischen den bedachten Miterben
Das Oberlandesgericht (OLG) Saarbrücken hat in einem Berufungsverfahren das Urteil des Landgerichts Saarbrücken in einem Erbschaftsstreit teilweise abgeändert.
Die Kläger, Brüder und Miterben ihrer verstorbenen Mutter, stritten um die anteilige Rückgabe von Geldbeträgen, die die Mutter zu Lebzeiten ihren anderen beiden Söhnen gezahlt hatte.
Diese Zahlungen wurden von der Mutter als Ausgleich für frühere Grundstücksschenkungen an die anderen Brüder betrachtet.
Die Kläger sahen darin jedoch eine Schenkung, die ihre Erbansprüche beeinträchtigte und forderten einen entsprechenden finanziellen Ausgleich.
Das OLG Saarbrücken gab der Berufung des Klägers teilweise statt und verurteilte die beiden Beklagten, jeweils 17.100,32 Euro an den Kläger zu zahlen.
Diese Beträge ergeben sich aus der Berechnung des Wertes der Schenkungen unter Berücksichtigung der inflationsbedingten Wertveränderungen und der Gegenleistungen, die die Beklagten durch den Verzicht auf mögliche zukünftige Erbansprüche aus dem Vermächtnis erbracht hatten.
Das Gericht stellte fest, dass die Zahlungen der Mutter im Wesentlichen als unentgeltliche Zuwendungen zu betrachten seien, die den Kläger als Miterben benachteiligen.
Das OLG argumentierte, dass die Schenkungen der Mutter in der Absicht erfolgt seien, den Kläger zu benachteiligen, und dass es keine schützenswerten Eigeninteressen der Mutter gab, die diese Schenkungen gerechtfertigt hätten.
Die Entscheidung des Landgerichts, die Klage abzuweisen, wurde somit aufgehoben.
Die Beklagten müssen die anteiligen Beträge nebst Zinsen zurückzahlen.
Die Kosten des Rechtsstreits wurden den Beklagten jeweils hälftig auferlegt.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, eine Revision wurde nicht zugelassen, und der Streitwert für das Berufungsverfahren wurde auf 35.000 Euro festgesetzt
Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.
Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.
Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.
Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.
Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.
Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.
Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.
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Durch die schlichte Anfrage kommt noch kein kostenpflichtiges Mandat zustande.