Saarländisches OLG 5 W 15/22

August 9, 2022

Saarländisches OLG 5 W 15/22

Zusammenfassung RA und Notar Krau

Kernaussage:

Das Gericht bestätigte die Entscheidung des Amtsgerichts, dass die Lebensgefährtin des Erblassers als Alleinerbin eingesetzt wurde,

obwohl das Testament einzelne Nachlassgegenstände verschiedenen Personen zuwies.

Ausschlaggebend war, dass die Lebensgefährtin den Großteil des Vermögens erhielt und für Bestattungskosten verantwortlich war.

Sachverhalt:

  • Der Erblasser hinterließ ein privatschriftliches Testament, in dem er seiner Lebensgefährtin sein Haus und Barvermögen vererbte, während er Grundstücke und Anteile an Grundstücken seinen Neffen und Nichten zuwies.
  • Die Lebensgefährtin beantragte einen Erbschein als Alleinerbin.
  • Ein Neffe widersprach, da er der Ansicht war, dass keine Alleinerbeneinsetzung vorlag.
  • Das Amtsgericht erteilte den Erbschein, da die Lebensgefährtin den Großteil des Vermögens erhielt und für Bestattungskosten zuständig war.

Saarländisches OLG 5 W 15/22

Entscheidung des OLG:

  • Das OLG wies die Beschwerde des Neffen zurück und bestätigte die Entscheidung des Amtsgerichts.
  • Die Auslegung des Testaments ergab, dass die Lebensgefährtin Alleinerbin sein sollte.
  • Obwohl das Testament einzelne Gegenstände verschiedenen Personen zuwies, erhielt die Lebensgefährtin den wesentlichen Teil des Vermögens.
  • Die Übertragung der Verantwortung für Bestattungskosten unterstrich die Absicht des Erblassers, sie als Alleinerbin einzusetzen.
  • Die Zuwendungen an die Neffen und Nichten wurden als Vermächtnisse interpretiert.

Rechtliche Begründung:

  • Die Auslegung des Testaments erfolgt nach dem wirklichen Willen des Erblassers (§§ 133, 2084 BGB).
  • Die Bezeichnung als “Erbe” kann auch bei Zuwendung einzelner Gegenstände eine Erbeinsetzung bedeuten, wenn diese den wesentlichen Teil des Nachlasses darstellen.
  • Die Übertragung der Verantwortung für Bestattungskosten kann ein Indiz für eine Erbeinsetzung sein.
  • Die Zuwendungen an die Neffen und Nichten wurden aufgrund der Wertrelationen und der allgemeinen Lebenserfahrung als Vermächtnisse ausgelegt.

Fazit:

Das Urteil zeigt, dass bei der Auslegung von Testamenten nicht nur der Wortlaut, sondern auch der wirkliche Wille des Erblassers und die Umstände des Einzelfalls berücksichtigt werden müssen.

Auch wenn einzelne Gegenstände verschiedenen Personen zugewiesen werden, kann eine Alleinerbeneinsetzung vorliegen, wenn der Hauptteil des Vermögens einer Person zufällt und weitere Indizien, wie die Übertragung der Bestattungskosten, dies unterstützen.

Schlagworte

Warnhinweis:

Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.

Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.

Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.

Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.

Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.

Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.

Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.

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