Sachverständigenablehnung: Ausräumung eines möglicherweise berechtigten Misstrauens

November 28, 2025

Sachverständigenablehnung: Ausräumung eines möglicherweise berechtigten Misstrauens

OLG Frankfurt, 18.01.2018 – 8 W 28/17

Worum geht es in diesem Fall?

Dieser Text beschreibt einen Rechtsstreit vor dem Oberlandesgericht Frankfurt am Main. Das Urteil stammt vom 18. Januar 2018. Es handelt sich um einen sogenannten Beschluss.

Im Kern geht es um eine Klage wegen eines ärztlichen Behandlungsfehlers. Ein Patient (der Kläger) verklagte einen Arzt (den Beklagten). Der Patient behauptete, der Arzt habe ihn im April 2012 falsch behandelt.

Um zu klären, wer recht hat, beauftragte das Landgericht Hanau zwei Sachverständige. Das sind Experten, die ein neutrales medizinisches Gutachten schreiben sollen. Einer dieser Experten war Herr B.

Der Streit entstand, weil der Arzt und seine Anwälte glaubten, dass der Experte B nicht neutral sei. Sie warfen ihm vor, er sei parteiisch. Juristen nennen das die „Besorgnis der Befangenheit“. Der Arzt wollte deshalb erreichen, dass Herr B abgelehnt und aus dem Verfahren entfernt wird.

Was war der Vorwurf gegen den Experten?

Der Arzt kritisierte das schriftliche Gutachten von Herrn B. Der Experte hatte in seinem Bericht die Schilderungen des Patienten als Grundlage genommen.

Der Patient behauptete, der Arzt habe seinen Kopf ruckartig bewegt. Dies nennt man eine „Manipulation“ an der Halswirbelsäule. Danach habe er sofort Beschwerden gehabt. Der Arzt bestritt dies jedoch energisch. Er sagte, er habe den Kopf nur sanft gedreht. Das nennt man „Mobilisation“.

Die Anwälte des Arztes sagten nun: Der Experte B schlägt sich auf die Seite des Patienten. Er tut so, als sei die harte „Manipulation“ eine bewiesene Tatsache. Er ignoriert die Aussage des Arztes und die Krankenakten. Er glaubt einfach dem Patienten, ohne zu prüfen, ob dessen Geschichte stimmt. Dadurch wirke der Experte voreingenommen.

Wie reagierte der Experte?

Der Experte B nahm zu diesen Vorwürfen Stellung. Er schrieb einen Brief an das Gericht. Darin erklärte er seine Sichtweise.

Er sagte, er habe sich an die Gerichtsakten und die Protokolle der Sitzungen gehalten. Für ihn sah es so aus, als sei der Ablauf der Behandlung klar gewesen. Er habe nicht bemerkt, dass dieser Punkt so stark umstritten war. Es war keine böse Absicht von ihm.

Wichtig war seine Klarstellung: Er schrieb, dass er sein medizinisches Urteil ändern würde, wenn das Gericht feststellt, dass der Arzt die Wahrheit sagt. Wenn es keine harte Bewegung gab, dann würde sein Gutachten anders ausfallen. Er zeigte sich also bereit, seine Meinung anzupassen, wenn die Tatsachen anders liegen.

Sachverständigenablehnung: Ausräumung eines möglicherweise berechtigten Misstrauens

Die Entscheidung der ersten Instanz

Zuerst entschied das Landgericht Hanau über den Antrag des Arztes. Das Landgericht lehnte den Antrag ab. Es sagte, der Experte sei nicht befangen.

Der Arzt war damit nicht einverstanden. Er legte eine sogenannte „sofortige Beschwerde“ ein. Damit ging der Fall eine Stufe höher zum Oberlandesgericht Frankfurt.

Die Entscheidung des Oberlandesgerichts Frankfurt

Das Oberlandesgericht hat die Beschwerde des Arztes geprüft. Das Ergebnis war eindeutig: Die Beschwerde wurde zurückgewiesen. Der Arzt hat verloren. Der Experte B darf im Verfahren bleiben.

Das Gericht begründete seine Entscheidung sehr ausführlich. Hier sind die wichtigsten Punkte der Begründung:

1. Der Antrag war rechtzeitig Zunächst prüfte das Gericht formale Dinge. Der Antrag, den Experten abzulehnen, wurde fristgerecht gestellt. Die Anwälte hatten die Zeitfenster eingehalten. Daran lag es also nicht.

2. Ein Verdacht kann beseitigt werden Das Gericht erklärte einen wichtigen Rechtsgrundsatz. Es kann passieren, dass ein Experte sich missverständlich ausdrückt. Vielleicht schreibt er etwas, das zunächst wirklich so aussieht, als sei er parteiisch. Das weckt ein berechtigtes Misstrauen. Aber: Der Experte bekommt die Chance, dies zu erklären. Wenn er eine vernünftige Erklärung abgibt oder sich entschuldigt, kann er das Misstrauen ausräumen.

3. Die Erklärung des Experten war ausreichend In diesem Fall hat der Brief des Experten B vom Dezember 2016 die Situation gerettet. Er hat plausibel erklärt, warum er von bestimmten Tatsachen ausging. Noch wichtiger war, dass er offen für Korrekturen war. Er hat signalisiert: „Sagt mir, welcher Sachverhalt stimmt, und ich bewerte das neu.“ Das Gericht sagte, dass eine vernünftige Partei nun keinen Grund mehr habe, an seiner Neutralität zu zweifeln. Er ist bereit und fähig, seine Annahmen zu korrigieren.

4. Das Gericht hatte selbst Schuld Das Oberlandesgericht wies auch auf einen Fehler des unteren Gerichts (Landgericht Hanau) hin. Bei so einem unklaren Sachverhalt hätte das Gericht dem Experten genaue Anweisungen geben müssen. Das Gesetz schreibt das in § 404a der Zivilprozessordnung vor. Das Gericht hätte sagen müssen: „Bitte prüfen Sie Fall A (harte Bewegung) und bitte prüfen Sie Fall B (sanfte Bewegung).“ Das Landgericht hatte aber nur sehr ungenaue Fragen gestellt. Es hatte den Experten sogar dazu aufgefordert, die Behauptung des Patienten zugrunde zu legen. Deshalb war es kein Wunder, dass der Experte verwirrt war. Er wusste nicht genau, von welchem Ablauf er ausgehen sollte. Diese Unsicherheit darf man ihm nicht als Parteinehme auslegen.

Das Fazit und die Folgen

Das Oberlandesgericht bestätigte somit die Entscheidung aus Hanau. Der Experte B gilt als unparteiisch. Das Verfahren geht nun weiter. Das Landgericht muss dem Experten jetzt aber klare Vorgaben machen. Es muss ihm genau sagen, welche Tatsachen er für sein Gutachten nutzen soll.

Die Kosten für dieses Beschwerdeverfahren müssen die Beklagten (also der Arzt und seine Seite) tragen. Der Streitwert für diesen Teil des Verfahrens wurde auf rund 12.000 Euro festgelegt.

Zusammenfassender Leitsatz für Laien: Auch wenn ein gerichtlich bestellter Gutachter sich zuerst so verhält, dass man an seiner Neutralität zweifeln könnte, fliegt er nicht sofort raus. Wenn er das Missverständnis aufklären kann und zeigt, dass er offen für alle Fakten ist, darf er weiterarbeiten. Das gilt besonders dann, wenn das Gericht ihm vorher keine klaren Anweisungen gegeben hat.

RA und Notar Krau

Schlagworte

Warnhinweis:

Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.

Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.

Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.

Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.

Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.

Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.

Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.

Benötigen Sie eine Beratung oder haben Sie Fragen? 

Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns eine E-Mail, damit wir die grundsätzlichen Fragen klären können.

Durch die schlichte Anfrage kommt noch kein konstenpflichtiges Mandat zustande.

Letzte Beiträge

paragraph

Pflichtverletzung Grundschuldgläubiger bei Löschungsbewilligung für Sicherungsgrundschuld nach Ablösung durch Ersteher unterhalb Nennbetrag

Dezember 8, 2025
Pflichtverletzung Grundschuldgläubiger bei Löschungsbewilligung für Sicherungsgrundschuld nach Ablösung durch Ersteher unterhalb NennbetragBGH…

Wirksamkeit der formularmäßigen Unterwerfung unter die sofortige Zwangsvollstreckung aus einer Sicherungsgrundschuld

Dezember 8, 2025
Wirksamkeit der formularmäßigen Unterwerfung unter die sofortige Zwangsvollstreckung aus einer Sicherungsgrundschuldbei freier Abtretbarkeit der…

Anforderungen an die Widerrufsbelehrung bei Verbraucherdarlehensverträgen

Dezember 8, 2025
Anforderungen an die Widerrufsbelehrung bei VerbraucherdarlehensverträgenDas Urteil zum „ewigen Widerrufsrecht“ bei KreditenDieser Text fass…