Sachverständigenablehnung: Ausräumung eines möglicherweise berechtigten Misstrauens
OLG Frankfurt, 18.01.2018 – 8 W 28/17
Dieser Text beschreibt einen Rechtsstreit vor dem Oberlandesgericht Frankfurt am Main. Das Urteil stammt vom 18. Januar 2018. Es handelt sich um einen sogenannten Beschluss.
Im Kern geht es um eine Klage wegen eines ärztlichen Behandlungsfehlers. Ein Patient (der Kläger) verklagte einen Arzt (den Beklagten). Der Patient behauptete, der Arzt habe ihn im April 2012 falsch behandelt.
Um zu klären, wer recht hat, beauftragte das Landgericht Hanau zwei Sachverständige. Das sind Experten, die ein neutrales medizinisches Gutachten schreiben sollen. Einer dieser Experten war Herr B.
Der Streit entstand, weil der Arzt und seine Anwälte glaubten, dass der Experte B nicht neutral sei. Sie warfen ihm vor, er sei parteiisch. Juristen nennen das die „Besorgnis der Befangenheit“. Der Arzt wollte deshalb erreichen, dass Herr B abgelehnt und aus dem Verfahren entfernt wird.
Der Arzt kritisierte das schriftliche Gutachten von Herrn B. Der Experte hatte in seinem Bericht die Schilderungen des Patienten als Grundlage genommen.
Der Patient behauptete, der Arzt habe seinen Kopf ruckartig bewegt. Dies nennt man eine „Manipulation“ an der Halswirbelsäule. Danach habe er sofort Beschwerden gehabt. Der Arzt bestritt dies jedoch energisch. Er sagte, er habe den Kopf nur sanft gedreht. Das nennt man „Mobilisation“.
Die Anwälte des Arztes sagten nun: Der Experte B schlägt sich auf die Seite des Patienten. Er tut so, als sei die harte „Manipulation“ eine bewiesene Tatsache. Er ignoriert die Aussage des Arztes und die Krankenakten. Er glaubt einfach dem Patienten, ohne zu prüfen, ob dessen Geschichte stimmt. Dadurch wirke der Experte voreingenommen.
Der Experte B nahm zu diesen Vorwürfen Stellung. Er schrieb einen Brief an das Gericht. Darin erklärte er seine Sichtweise.
Er sagte, er habe sich an die Gerichtsakten und die Protokolle der Sitzungen gehalten. Für ihn sah es so aus, als sei der Ablauf der Behandlung klar gewesen. Er habe nicht bemerkt, dass dieser Punkt so stark umstritten war. Es war keine böse Absicht von ihm.
Wichtig war seine Klarstellung: Er schrieb, dass er sein medizinisches Urteil ändern würde, wenn das Gericht feststellt, dass der Arzt die Wahrheit sagt. Wenn es keine harte Bewegung gab, dann würde sein Gutachten anders ausfallen. Er zeigte sich also bereit, seine Meinung anzupassen, wenn die Tatsachen anders liegen.
Zuerst entschied das Landgericht Hanau über den Antrag des Arztes. Das Landgericht lehnte den Antrag ab. Es sagte, der Experte sei nicht befangen.
Der Arzt war damit nicht einverstanden. Er legte eine sogenannte „sofortige Beschwerde“ ein. Damit ging der Fall eine Stufe höher zum Oberlandesgericht Frankfurt.
Das Oberlandesgericht hat die Beschwerde des Arztes geprüft. Das Ergebnis war eindeutig: Die Beschwerde wurde zurückgewiesen. Der Arzt hat verloren. Der Experte B darf im Verfahren bleiben.
Das Gericht begründete seine Entscheidung sehr ausführlich. Hier sind die wichtigsten Punkte der Begründung:
1. Der Antrag war rechtzeitig Zunächst prüfte das Gericht formale Dinge. Der Antrag, den Experten abzulehnen, wurde fristgerecht gestellt. Die Anwälte hatten die Zeitfenster eingehalten. Daran lag es also nicht.
2. Ein Verdacht kann beseitigt werden Das Gericht erklärte einen wichtigen Rechtsgrundsatz. Es kann passieren, dass ein Experte sich missverständlich ausdrückt. Vielleicht schreibt er etwas, das zunächst wirklich so aussieht, als sei er parteiisch. Das weckt ein berechtigtes Misstrauen. Aber: Der Experte bekommt die Chance, dies zu erklären. Wenn er eine vernünftige Erklärung abgibt oder sich entschuldigt, kann er das Misstrauen ausräumen.
3. Die Erklärung des Experten war ausreichend In diesem Fall hat der Brief des Experten B vom Dezember 2016 die Situation gerettet. Er hat plausibel erklärt, warum er von bestimmten Tatsachen ausging. Noch wichtiger war, dass er offen für Korrekturen war. Er hat signalisiert: „Sagt mir, welcher Sachverhalt stimmt, und ich bewerte das neu.“ Das Gericht sagte, dass eine vernünftige Partei nun keinen Grund mehr habe, an seiner Neutralität zu zweifeln. Er ist bereit und fähig, seine Annahmen zu korrigieren.
4. Das Gericht hatte selbst Schuld Das Oberlandesgericht wies auch auf einen Fehler des unteren Gerichts (Landgericht Hanau) hin. Bei so einem unklaren Sachverhalt hätte das Gericht dem Experten genaue Anweisungen geben müssen. Das Gesetz schreibt das in § 404a der Zivilprozessordnung vor. Das Gericht hätte sagen müssen: „Bitte prüfen Sie Fall A (harte Bewegung) und bitte prüfen Sie Fall B (sanfte Bewegung).“ Das Landgericht hatte aber nur sehr ungenaue Fragen gestellt. Es hatte den Experten sogar dazu aufgefordert, die Behauptung des Patienten zugrunde zu legen. Deshalb war es kein Wunder, dass der Experte verwirrt war. Er wusste nicht genau, von welchem Ablauf er ausgehen sollte. Diese Unsicherheit darf man ihm nicht als Parteinehme auslegen.
Das Oberlandesgericht bestätigte somit die Entscheidung aus Hanau. Der Experte B gilt als unparteiisch. Das Verfahren geht nun weiter. Das Landgericht muss dem Experten jetzt aber klare Vorgaben machen. Es muss ihm genau sagen, welche Tatsachen er für sein Gutachten nutzen soll.
Die Kosten für dieses Beschwerdeverfahren müssen die Beklagten (also der Arzt und seine Seite) tragen. Der Streitwert für diesen Teil des Verfahrens wurde auf rund 12.000 Euro festgelegt.
Zusammenfassender Leitsatz für Laien: Auch wenn ein gerichtlich bestellter Gutachter sich zuerst so verhält, dass man an seiner Neutralität zweifeln könnte, fliegt er nicht sofort raus. Wenn er das Missverständnis aufklären kann und zeigt, dass er offen für alle Fakten ist, darf er weiterarbeiten. Das gilt besonders dann, wenn das Gericht ihm vorher keine klaren Anweisungen gegeben hat.
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