Sanierungspflicht nicht beurkundet – Auflassungsvormerkung entsteht nicht

April 5, 2025

Sanierungspflicht nicht beurkundet – Auflassungsvormerkung entsteht nicht

Zusammenfassung des Beschlusses des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 13. März 2025 – V ZR 59/24

RA und Notar Krau

Die Klägerin erwarb im Jahr 2017 mehrere Wohnungen von einer GmbH (Verkäuferin).

Der Kaufvertrag wurde Ende 2016 notariell beurkundet, und im Januar 2017 wurden Auflassungsvormerkungen zugunsten der Klägerin im Grundbuch eingetragen.

Eine Nachtragsvereinbarung zum Kaufvertrag reduzierte den Kaufpreis.

Im Mai 2017 wurden Zwangssicherungshypotheken

zugunsten des Beklagten wegen einer Forderung gegen die Verkäuferin eingetragen.

Die Klägerin forderte die Löschung dieser Hypotheken.

Entscheidung des Land- und Kammergerichts

Das Landgericht gab der Klage statt und ordnete die Löschung der Zwangssicherungshypotheken an.

Das Kammergericht wies die Berufung des Beklagten zurück und ließ die Revision nicht zu.

Das Kammergericht sah den Kaufvertrag als wirksam an, da keine beurkundungspflichtige Sanierungsverpflichtung vereinbart worden sei.

Die Wohnungen seien „im gegenwärtigen Zustand“ verkauft worden, und eine Sanierung sei aufgrund der Vermietung ohnehin nicht möglich gewesen.

Sanierungspflicht nicht beurkundet – Auflassungsvormerkung entsteht nicht

Entscheidung des Bundesgerichtshofs

Der BGH hob die Entscheidung des Kammergerichts auf. Er begründete dies mit einer Verletzung des Anspruchs des Beklagten auf rechtliches Gehör (Art. 103 Abs. 1 GG).

Das Kammergericht habe den Beweisantrag des Beklagten auf Vernehmung eines Zeugen (des ehemaligen Geschäftsführers der Verkäuferin)

zu einer angeblich vereinbarten Sanierungsverpflichtung zu Unrecht abgelehnt.

Begründung des BGH

Verletzung des rechtlichen Gehörs:

Der BGH stellte fest, dass die Ablehnung des Beweisangebots des Beklagten eine unzulässige Vorwegnahme der Beweiswürdigung darstelle.

Das Kammergericht hätte sich aufgrund des Beweisantrags des Beklagten eine eigene Überzeugung bilden müssen.

Beurkundungspflicht:

Der BGH betonte, dass alle Vereinbarungen, die nach dem Willen der Parteien Bestandteil des Vertrags sind, beurkundungsbedürftig sind.

Wäre eine Sanierungsverpflichtung vereinbart worden, wäre der Kaufvertrag formunwirksam, da diese Verpflichtung nicht beurkundet wurde.

Dies hätte zur Folge, das die Auflassungsvormerkung nicht vor Eintragung der Zwangssicherungshypotheken entstanden wäre,

und somit kein Anspruch auf Löschung derer bestehen würde.

Auslegung von Verträgen:

Der BGH stellte klar, dass die Regel, wonach im Zweifel die Auslegung vorzuziehen ist, die die Nichtigkeit eines Vertrags vermeidet,

nicht dazu berechtigt, die Feststellung einer mündlichen Vereinbarung ohne Beweisaufnahme abzulehnen.

Es ist gerade nicht zulässig, das Vorliegen einer mündlichen Abrede, lediglich anhand der notariellen Urkunde auszuschliessen.

Sanierungspflicht nicht beurkundet – Auflassungsvormerkung entsteht nicht

Folgen der Entscheidung

Der BGH verwies den Fall zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an das Kammergericht zurück.

Das Kammergericht muss nun den Beweisantrag des Beklagten berücksichtigen und die behauptete Sanierungsverpflichtung aufklären.

Bedeutung der Entscheidung

Die Entscheidung des BGH unterstreicht die Bedeutung des rechtlichen Gehörs im Zivilprozess und stellt klar, dass Gerichte Beweisanträge nicht ohne stichhaltige Gründe ablehnen dürfen.

Darüber hinaus betont sie die Notwendigkeit der Beurkundung aller wesentlichen Vertragsbestandteile bei Grundstückskaufverträgen.

Schlagworte

Warnhinweis:

Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.

Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.

Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.

Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.

Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.

Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.

Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.

Benötigen Sie eine Beratung oder haben Sie Fragen?

Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns eine E-Mail, damit wir die grundsätzlichen Fragen klären können.

Durch die schlichte Anfrage kommt noch kein kostenpflichtiges Mandat zustande.

Warnhinweis:

Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.

Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.

Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.

Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.

Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.

Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.

Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.

Benötigen Sie eine Beratung oder haben Sie Fragen?

Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns eine E-Mail, damit wir die grundsätzlichen Fragen klären können.

Durch die schlichte Anfrage kommt noch kein kostenpflichtiges Mandat zustande.

Letzte Beiträge

Grunderwerbsteuer beim Erwerb von Gesellschaftsanteilen durch einen Treuhänder

Grunderwerbsteuer beim Erwerb von Gesellschaftsanteilen durch einen Treuhänder

April 25, 2025
Grunderwerbsteuer beim Erwerb von Gesellschaftsanteilen durch einen Treuhänder, Aufnahme des Insolvenzverfahrens durch den InsolvenzverwalterB…
Kompetenz des Alleingesellschafters zur Bestellung eines Geschäftsführers bei Weigerung des zuständigen Aufsichtsrats

Kompetenz des Alleingesellschafters zur Bestellung eines Geschäftsführers bei Weigerung des zuständigen Aufsichtsrats

April 25, 2025
Kompetenz des Alleingesellschafters zur Bestellung eines Geschäftsführers bei Weigerung des zuständigen AufsichtsratsOLG Celle, Beschluss vom …
Stimmrecht der Miteigentümer grundsätzlich nach dem Kopfprinzip

Stimmrecht der Miteigentümer grundsätzlich nach dem Kopfprinzip

April 25, 2025
Stimmrecht der Miteigentümer grundsätzlich nach dem KopfprinzipLG Gera, Urteil vom 5. November 2024 – 5 S 129/24&nbsp…