Schadensersatz bei behauptetem Impfschaden – Nutzen-Risiko-Abwägung 

Dezember 7, 2025

Schadensersatz bei behauptetem Impfschaden – Nutzen-Risiko-Abwägung 

LG Weiden, Endurteil v. 15.04.2024 – 14 O 532/22

Gerichtsurteil: Schadensersatzklage wegen behauptetem Impfschaden
Gericht: Landgericht Weiden in der Oberpfalz Datum: 15.04.2024 Aktenzeichen: 14 O 532/22 Parteien: Ein geimpfter Mann (Kläger) gegen den Impfstoffhersteller BioNTech (Beklagte)

Worum geht es in diesem Fall?
Ein Mann hat sich im August 2021 mit dem Corona-Impfstoff „Comirnaty“ von BioNTech impfen lassen. Er behauptet, dass er durch die Impfung krank geworden ist. Er klagt über verschiedene Beschwerden. Dazu gehören Herzstechen, Schwindel, Kraftlosigkeit, Konzentrationsstörungen und Probleme beim Sport.

Der Mann sagt, er habe eine Herzmuskelentzündung (Myokarditis) bekommen. Er ist der Meinung, der Impfstoff sei gefährlich und wirke nicht richtig. Er behauptet auch, die Herstellerfirma habe bei der Zulassung betrogen.

Der Mann verlangt vor Gericht drei Dinge:

Schmerzensgeld: Mindestens 200.000 Euro.

Schadensersatz: Geld für alle materiellen Schäden (zum Beispiel Verdienstausfall).

Auskunft: Die Firma BioNTech soll viele interne Fragen beantworten. Zum Beispiel über die Inhaltsstoffe, die Herstellung und mögliche Gefahren des Impfstoffs.

Die Firma BioNTech bestreitet die Vorwürfe. Sie sagt, der Impfstoff sei sicher und ordnungsgemäß zugelassen. Die Beschwerden des Mannes hätten nichts mit der Impfung zu tun.

Die Entscheidung des Gerichts
Das Landgericht Weiden hat die Klage komplett abgewiesen. Das bedeutet: Der Mann bekommt kein Geld und keine Auskünfte. Er muss zudem die Kosten für das Gerichtsverfahren bezahlen.

Die Begründung des Gerichts
Das Gericht hat das Urteil sehr ausführlich begründet. Hier sind die wichtigsten Punkte in einfacher Sprache erklärt:

  1. Der Impfstoff ist allgemein sicher (Nutzen-Risiko-Abwägung)
    Das Gesetz sagt: Ein Hersteller haftet nur, wenn der Schaden durch das Medikament größer ist als der Nutzen. Man nennt das ein „negatives Nutzen-Risiko-Verhältnis“.

Schadensersatz bei behauptetem Impfschaden – Nutzen-Risiko-Abwägung 

Das Gericht stellt fest:

Die Zulassung ist entscheidend: Der Impfstoff wurde von der Europäischen Arzneimittelagentur (EMA) geprüft und zugelassen. Die Behörden haben bestätigt, dass der Nutzen des Impfstoffs (Schutz vor schwerer Krankheit und Tod) größer ist als die Risiken (mögliche Nebenwirkungen).

Keine Gefahr für alle: Das Gericht schaut nicht nur auf den einzelnen Patienten, sondern auf alle Menschen, die geimpft wurden. Da der Impfstoff millionenfach verimpft wurde und die Behörden ihn weiterhin als sicher einstufen, gilt er rechtlich als vertretbar.

Amtliche Wirkung: Solange die Zulassung der Behörden besteht, müssen Gerichte davon ausgehen, dass der Impfstoff sicher ist. Der Kläger konnte nicht beweisen, dass die Behörden getäuscht wurden.

  1. Der Kläger konnte den Schaden nicht beweisen (Kausalität)
    Das ist der wichtigste Punkt für den Einzelfall. Wer Schadensersatz will, muss beweisen, dass die Impfung wirklich die Ursache für die Krankheit ist. Das konnte der Mann hier nicht.

Die medizinischen Unterlagen zeigten Probleme:

Vorerkrankungen: Der Mann hatte schon früher Rückenprobleme (Bandscheibenvorfall) und Probleme mit der Wirbelsäule. Das kann auch Schwindel auslösen.

Keine akute Herzentzündung: Die Ärzte hatten zwar einen Verdacht auf eine Herzmuskelentzündung, konnten aber keine akute Entzündung feststellen. Sie fanden nur kleine Narben, die auch von einer alten, lange zurückliegenden Krankheit stammen könnten.

Kein zeitlicher Zusammenhang: Viele ärztliche Berichte wurden erst fast zwei Jahre nach der Impfung erstellt. Das ist zu spät, um einen direkten Zusammenhang zur Impfung zu beweisen.

Gesunder Zustand unklar: Der Mann konnte nicht belegen, dass er direkt vor der Impfung völlig gesund war.

Das Gericht sagt: Es reicht nicht, einfach zu behaupten, dass man krank ist. Man muss es mit Arztberichten beweisen und zeigen, dass es genau von der Impfung kommt. Das ist hier nicht gelungen.

  1. Es ist keine Gentherapie
    Der Kläger behauptete, der Impfstoff sei eine unerlaubte „Gentherapie“. Das Gericht widerspricht: Das Gesetz definiert klar, was ein Impfstoff ist. Impfstoffe gegen Infektionskrankheiten sind rechtlich gesehen keine Gentherapie. Die mRNA-Impfstoffe verändern das menschliche Erbgut nicht.
  2. Kein Anspruch auf Auskunft
    Der Mann wollte, dass BioNTech viele interne Daten offenlegt. Das Gesetz (§ 84a AMG) erlaubt das aber nur unter einer Bedingung: Es muss schon wahrscheinlich sein, dass der Impfstoff den Schaden verursacht hat.

Da der Mann aber gar nicht beweisen konnte, dass seine Beschwerden von der Impfung kommen (und nicht etwa vom Rücken oder einer alten Erkrankung), muss BioNTech auch keine internen Daten herausgeben. Das Gericht nannte die Fragen des Klägers teilweise „ins Blaue hinein“ gefragt.

Fazit
Die Klage hatte keinen Erfolg, weil:

Der Impfstoff eine gültige Zulassung hat und als sicher gilt.

Der Mann nicht beweisen konnte, dass seine Gesundheitsprobleme wirklich durch die Impfung entstanden sind.

Der Kläger hat den Prozess verloren.

RA und Notar Krau

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