Schadensersatz + Feststellung + hilfsweise Auskunft wegen Arzneimittelschäden durch Impfstoff C BNT162b2 – SARS-CoV-2-Virus
LG Ingolstadt, Endurteil v. 09.04.2025 – 33 O 1804/22
Vor dem Landgericht Ingolstadt wurde ein Rechtsstreit geführt. Eine Frau hat gegen einen Hersteller von Impfstoffen geklagt. Es ging um den Corona-Impfstoff „Comirnaty“. Das ist der Impfstoff von BioNTech.
Die Frau, die geklagt hat, nennt man die Klägerin. Das Unternehmen BioNTech ist die Beklagte.
Die Klägerin hat sich Ende des Jahres 2021 zweimal impfen lassen. Sie sagt, dass sie durch die Impfung sehr krank geworden ist. Sie leidet seit der zweiten Impfung unter schweren Gesundheitsproblemen. Dazu gehören eine Herzkrankheit, Atemnot und Durchblutungsstörungen. Auch ihr Zyklus ist gestört und sie hat eine Herzmuskelentzündung. Sie sagt, es ging ihr vor der Impfung gut. Danach ging es ihr sehr schlecht.
Die Frau wollte vor Gericht mehrere Dinge erreichen:
Schmerzensgeld: Sie wollte mindestens 150.000 Euro von dem Unternehmen haben. Sie meint, der Impfstoff sei schuld an ihrem Leid.
Feststellung für die Zukunft: Das Gericht sollte feststellen, dass das Unternehmen auch für alle zukünftigen Schäden bezahlen muss. Manche Schäden zeigen sich vielleicht erst später.
Kostenersatz: Das Unternehmen sollte ihre Anwaltskosten bezahlen.
Auskunft: Sie wollte Antworten auf viele technische Fragen. Sie wollte zum Beispiel wissen, ob der Impfstoff die Gene verändert. Sie fragte auch nach giftigen Stoffen im Impfstoff. Sie glaubt, das Unternehmen habe Gefahren verheimlicht.
Die Klägerin behauptete, der Impfstoff habe mehr Nachteile als Vorteile. Sie warf dem Unternehmen sogar vor, absichtlich Menschen schaden zu wollen. Sie sprach von einer „Schädigungsabsicht“.
Das Unternehmen BioNTech hat sich gegen die Vorwürfe gewehrt. Es hat beantragt, die Klage abzuweisen. Das bedeutet, das Gericht soll nein sagen.
Das Unternehmen sagt:
Die Gesundheitsprobleme der Frau kommen nicht von der Impfung.
Der Impfstoff ist sicher.
Der Nutzen des Impfstoffs ist viel größer als das Risiko.
Der Impfstoff hilft dem Körper, das Corona-Virus abzuwehren.
Behörden auf der ganzen Welt überwachen den Impfstoff.
Es wurde nichts verheimlicht.
Das Landgericht Ingolstadt hat ein Urteil gefällt. Die Klage wurde komplett abgewiesen.
Das bedeutet: Die Frau bekommt kein Geld. Sie bekommt auch keine Auskunft. Das Unternehmen muss nichts bezahlen.
Das Gericht hat seine Entscheidung ausführlich begründet. Hier sind die wichtigsten Punkte in einfacher Sprache erklärt:
Das Gericht zweifelt nicht daran, dass die Frau krank ist. Der Richter glaubt ihr, dass sie leidet. Das Gericht sieht auch, dass die Krankheit kurz nach der Impfung begann.
Aber: Das reicht rechtlich nicht aus. Für Schadenersatz muss der Impfstoff fehlerhaft sein. Oder das Unternehmen muss Fehler gemacht haben. Beides konnte nicht festgestellt werden. Der Impfstoff ist zugelassen und gilt als sicher. Die Vorteile für die Bevölkerung sind größer als die Risiken.
Deshalb hat die Frau den Prozess verloren.
Wer vor Gericht verliert, muss meistens bezahlen. Das ist auch hier so.
Die Klägerin muss ihre eigenen Anwaltskosten tragen.
Sie muss auch die Anwaltskosten von BioNTech bezahlen.
Sie muss die Kosten für das Gericht bezahlen.
Der „Streitwert“ wurde auf 175.000 Euro festgesetzt. Das ist die Summe, um die es ging. An dieser Summe berechnen sich die Gebühren für die Anwälte und das Gericht. Das wird für die Klägerin teuer.
Die Klage auf Schmerzensgeld wegen eines angeblichen Impfschadens wurde abgewiesen, weil der Impfstoff offiziell zugelassen ist und sein Nutzen die Risiken überwiegt.
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