Schadensersatz + Feststellung + hilfsweise Auskunft wegen Arzneimittelschäden durch Impfstoff C BNT162b2 – SARS-CoV-2-Virus

Dezember 7, 2025

Schadensersatz + Feststellung + hilfsweise Auskunft wegen Arzneimittelschäden durch Impfstoff C BNT162b2 – SARS-CoV-2-Virus

LG Ingolstadt, Endurteil v. 09.04.2025 – 33 O 1804/22

Worum geht es in diesem Fall?

Vor dem Landgericht Ingolstadt wurde ein Rechtsstreit geführt. Eine Frau hat gegen einen Hersteller von Impfstoffen geklagt. Es ging um den Corona-Impfstoff „Comirnaty“. Das ist der Impfstoff von BioNTech.

Die Frau, die geklagt hat, nennt man die Klägerin. Das Unternehmen BioNTech ist die Beklagte.

Die Klägerin hat sich Ende des Jahres 2021 zweimal impfen lassen. Sie sagt, dass sie durch die Impfung sehr krank geworden ist. Sie leidet seit der zweiten Impfung unter schweren Gesundheitsproblemen. Dazu gehören eine Herzkrankheit, Atemnot und Durchblutungsstörungen. Auch ihr Zyklus ist gestört und sie hat eine Herzmuskelentzündung. Sie sagt, es ging ihr vor der Impfung gut. Danach ging es ihr sehr schlecht.

Was wollte die Klägerin erreichen?

Die Frau wollte vor Gericht mehrere Dinge erreichen:

Schmerzensgeld: Sie wollte mindestens 150.000 Euro von dem Unternehmen haben. Sie meint, der Impfstoff sei schuld an ihrem Leid.

Feststellung für die Zukunft: Das Gericht sollte feststellen, dass das Unternehmen auch für alle zukünftigen Schäden bezahlen muss. Manche Schäden zeigen sich vielleicht erst später.

Kostenersatz: Das Unternehmen sollte ihre Anwaltskosten bezahlen.

Auskunft: Sie wollte Antworten auf viele technische Fragen. Sie wollte zum Beispiel wissen, ob der Impfstoff die Gene verändert. Sie fragte auch nach giftigen Stoffen im Impfstoff. Sie glaubt, das Unternehmen habe Gefahren verheimlicht.

Die Klägerin behauptete, der Impfstoff habe mehr Nachteile als Vorteile. Sie warf dem Unternehmen sogar vor, absichtlich Menschen schaden zu wollen. Sie sprach von einer „Schädigungsabsicht“.

Was sagt der Impfstoff-Hersteller?

Das Unternehmen BioNTech hat sich gegen die Vorwürfe gewehrt. Es hat beantragt, die Klage abzuweisen. Das bedeutet, das Gericht soll nein sagen.

Das Unternehmen sagt:

Die Gesundheitsprobleme der Frau kommen nicht von der Impfung.

Der Impfstoff ist sicher.

Der Nutzen des Impfstoffs ist viel größer als das Risiko.

Der Impfstoff hilft dem Körper, das Corona-Virus abzuwehren.

Behörden auf der ganzen Welt überwachen den Impfstoff.

Es wurde nichts verheimlicht.

Schadensersatz + Feststellung + hilfsweise Auskunft wegen Arzneimittelschäden durch Impfstoff C BNT162b2 – SARS-CoV-2-Virus

Wie hat das Gericht entschieden?

Das Landgericht Ingolstadt hat ein Urteil gefällt. Die Klage wurde komplett abgewiesen.

Das bedeutet: Die Frau bekommt kein Geld. Sie bekommt auch keine Auskunft. Das Unternehmen muss nichts bezahlen.

Die Gründe für das Urteil

Das Gericht hat seine Entscheidung ausführlich begründet. Hier sind die wichtigsten Punkte in einfacher Sprache erklärt:

  1. Kein Fehler im Produkt (Nutzen-Risiko-Verhältnis) Das Gesetz sagt: Ein Hersteller haftet nur, wenn das Medikament mehr schadet als nützt. Das nennt man ein „negatives Nutzen-Risiko-Verhältnis“. Das Gericht sagt aber: Bei diesem Impfstoff überwiegt der Nutzen. Der Impfstoff schützt vor schweren Verläufen von Corona. Das ist wissenschaftlich anerkannt. Es gibt zwar Nebenwirkungen. Diese sind aber sehr selten im Vergleich zum Nutzen. Die Europäische Kommission hat den Impfstoff zugelassen. Die Experten der Behörden haben ihn geprüft. Das Gericht vertraut dieser Prüfung. Solange die Zulassung besteht, geht das Gericht davon aus, dass der Impfstoff sicher genug ist.
  2. Keine Täuschung durch den Hersteller Die Klägerin meinte, die Informationen auf dem Beipackzettel waren falsch. Das Gericht sieht das anders. Es gibt keine Beweise dafür, dass Informationen fehlten. Das Unternehmen hat nach den Regeln der Wissenschaft gehandelt. Es musste nur vor Risiken warnen, die sicher bekannt waren. Bloße Vermutungen reichen nicht aus.
  3. Keine böse Absicht Die Klägerin hat dem Unternehmen sehr schwere Vorwürfe gemacht. Sie sprach von Betrug und vorsätzlicher Körperverletzung. Das Gericht fand dafür absolut keine Anhaltspunkte. Es gibt keinen Beweis, dass das Unternehmen jemanden verletzen wollte. Der Impfstoff wurde entwickelt, um eine Pandemie zu bekämpfen. Er wurde nicht gemacht, um Menschen zu schaden.
  4. Kein Anspruch auf Auskunft Die Frau wollte, dass das Unternehmen Fragen zu Gen-Technik beantwortet. Das Gesetz gibt ihr dieses Recht aber nur unter einer Bedingung: Es muss Beweise geben, dass der Impfstoff den Schaden verursacht hat. Da die Frau aber gar keinen Anspruch auf Schadenersatz hat, muss das Unternehmen auch keine Fragen beantworten. Das Gericht hat die Fragen daher nicht zugelassen.
  5. Der Streit um die Gene Die Frau behauptete, der Impfstoff sei eine „Gentherapie“. Das Gericht hat das geprüft. Laut Gesetz ist ein Impfstoff gegen Infektionskrankheiten keine Gentherapie. Es gelten also die normalen Regeln für Arzneimittel.

Das Fazit des Gerichts

Das Gericht zweifelt nicht daran, dass die Frau krank ist. Der Richter glaubt ihr, dass sie leidet. Das Gericht sieht auch, dass die Krankheit kurz nach der Impfung begann.

Aber: Das reicht rechtlich nicht aus. Für Schadenersatz muss der Impfstoff fehlerhaft sein. Oder das Unternehmen muss Fehler gemacht haben. Beides konnte nicht festgestellt werden. Der Impfstoff ist zugelassen und gilt als sicher. Die Vorteile für die Bevölkerung sind größer als die Risiken.

Deshalb hat die Frau den Prozess verloren.

Wer zahlt die Kosten?

Wer vor Gericht verliert, muss meistens bezahlen. Das ist auch hier so.

Die Klägerin muss ihre eigenen Anwaltskosten tragen.

Sie muss auch die Anwaltskosten von BioNTech bezahlen.

Sie muss die Kosten für das Gericht bezahlen.

Der „Streitwert“ wurde auf 175.000 Euro festgesetzt. Das ist die Summe, um die es ging. An dieser Summe berechnen sich die Gebühren für die Anwälte und das Gericht. Das wird für die Klägerin teuer.

Zusammenfassung in einem Satz

Die Klage auf Schmerzensgeld wegen eines angeblichen Impfschadens wurde abgewiesen, weil der Impfstoff offiziell zugelassen ist und sein Nutzen die Risiken überwiegt.

RA und Notar Krau

Schlagworte

Warnhinweis:

Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.

Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.

Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.

Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.

Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.

Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.

Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.

Benötigen Sie eine Beratung oder haben Sie Fragen? 

Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns eine E-Mail, damit wir die grundsätzlichen Fragen klären können.

Durch die schlichte Anfrage kommt noch kein konstenpflichtiges Mandat zustande.

Letzte Beiträge

Rechtsanwältin Carmen Eifert - Krau Rechtsanwälte

Übertragung Beschwerde auf Einzelrichter wenn Entzug der elterlichen Sorge nicht mehr in Betracht kommt

Januar 22, 2026
Übertragung Beschwerde auf Einzelrichter wenn Entzug der elterlichen Sorge nicht mehr in Betracht kommtGericht: OLG Karlsruhe Senat für Familien…
Flagge Europäische Union

Glücksspieler kann Geschäftsführer einer konzessionslosen maltesischen Firma in seinem Land auf Schadensersatz wegen Gewinnspieleinsätzen verklagen

Januar 22, 2026
Glücksspieler kann Geschäftsführer einer konzessionslosen maltesischen Firma in seinem Land auf Schadensersatz wegen Gewinnspieleinsätzen verklagen…
Rechtsanwältin Carmen Eifert - Krau Rechtsanwälte

Umgangsverweigerung wegen Beeinflussung des Kindes durch Elternteil

Januar 22, 2026
Umgangsverweigerung wegen Beeinflussung des Kindes durch ElternteilOLG Frankfurt a.M., Beschluss vom 05.01.2026 – 7 UF 88/25Hier finden Sie…