Schadensersatz für entgangene Umweltprämie bei verspätet geliefertem Elektroauto

März 29, 2025

Schadensersatz für entgangene Umweltprämie bei verspätet geliefertem Elektroauto

Zusammenfassung des Urteils des Amtsgerichts München (Az. 223 C 15954/23)

RA und Notar Krau

Das Amtsgericht München hat in einem Urteil vom 1. Februar 2024 entschieden, dass ein Autohändler, der ein Elektroauto verspätet liefert,

dem Käufer den Differenzbetrag der entgangenen Umweltprämie als Schadensersatz zahlen muss.

Der Fall:

Ein Mann aus dem Landkreis München bestellte im Juni 2022 bei einem Autohaus einen Hyundai Kona Elektro.

Als unverbindlicher Liefertermin war das Jahr 2022 angegeben.

Zu diesem Zeitpunkt betrug die Umweltprämie für Elektroautos 6.000 Euro.

Da das Auto nicht geliefert wurde, setzte der Käufer dem Autohaus im Februar 2023 eine Frist zur Lieferung, nach deren Ablauf er vom Kaufvertrag zurücktrat.

Anschließend kaufte er bei einem anderen Händler einen Volvo XC 40 Recharge, den er per Leasing finanzierte.

Ab dem 1. Januar 2023 betrug die Umweltprämie nur noch 4.500 Euro.

Der Käufer forderte vom ursprünglichen Autohaus die Differenz der Umweltprämie (1.500 Euro) sowie weitere Kosten.

Schadensersatz für entgangene Umweltprämie bei verspätet geliefertem Elektroauto

Das Urteil:

Das Amtsgericht München gab der Klage teilweise statt.

Es verurteilte das Autohaus zur Zahlung von 1.924,04 Euro.

Die Begründung:

Das Autohaus hatte seine Lieferpflicht verletzt.

Ein pauschaler Verweis auf Lieferverzögerungen und Produktionsengpässe beim Hersteller reichte nicht aus, um sich zu entlasten.

Der Käufer hatte Anspruch auf Schadensersatz in Höhe der Differenz der Umweltprämie sowie auf Erstattung der Bereitstellungs- und Abholkosten für das Ersatzfahrzeug.

Die zusätzlichen Leasingkosten wurden nicht als Schadensersatz anerkannt, da sie mit einer nicht vergleichbaren Sonderzahlung in Verbindung standen.

Das Gericht wies den Einwand des beklagten Unternehmens zur Verletzung der Schadensminderungspflicht zurück.

Es war dem Kläger nicht zuzumuten, weiterhin einen Mietwagen als Übergangslösung zu nutzen.


Wichtige Punkte:

Unverbindliche Liefertermine sind nicht bedeutungslos.

Autohändler können sich nicht pauschal auf Lieferverzögerungen berufen.

Käufer haben Anspruch auf Schadensersatz bei verspäteter Lieferung.

Das Urteil stärkt die Rechte von Elektroautokäufern.

Schadensersatz für entgangene Umweltprämie bei verspätet geliefertem Elektroauto

Weitere Informationen:

Es ist wichtig, die genauen Bedingungen des Kaufvertrags zu prüfen.

Bei Problemen mit der Lieferung eines Elektroautos sollten Käufer sich rechtlich beraten lassen.

Zwar wurde gegen das Urteil Berufung eingelegt, die Parteien einigten sich aber dann im Berufungsverfahren auf einen Vergleich in Höhe von 1.250 Euro.

Diese Entscheidung des Amtsgerichts München ist somit ein wichtiges Signal für den Elektroautomarkt.

Sie zeigt, dass Autohändler ihre Lieferverpflichtungen ernst nehmen müssen und dass Käufer bei Verspätungen Anspruch auf Schadensersatz haben.

RA und Notar Krau

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