Schadensersatz für entgangene Umweltprämie bei verspätet geliefertem Elektroauto
Zusammenfassung des Urteils des Amtsgerichts München (Az. 223 C 15954/23)
Das Amtsgericht München hat in einem Urteil vom 1. Februar 2024 entschieden, dass ein Autohändler, der ein Elektroauto verspätet liefert,
dem Käufer den Differenzbetrag der entgangenen Umweltprämie als Schadensersatz zahlen muss.
Ein Mann aus dem Landkreis München bestellte im Juni 2022 bei einem Autohaus einen Hyundai Kona Elektro.
Als unverbindlicher Liefertermin war das Jahr 2022 angegeben.
Zu diesem Zeitpunkt betrug die Umweltprämie für Elektroautos 6.000 Euro.
Da das Auto nicht geliefert wurde, setzte der Käufer dem Autohaus im Februar 2023 eine Frist zur Lieferung, nach deren Ablauf er vom Kaufvertrag zurücktrat.
Anschließend kaufte er bei einem anderen Händler einen Volvo XC 40 Recharge, den er per Leasing finanzierte.
Ab dem 1. Januar 2023 betrug die Umweltprämie nur noch 4.500 Euro.
Der Käufer forderte vom ursprünglichen Autohaus die Differenz der Umweltprämie (1.500 Euro) sowie weitere Kosten.
Das Amtsgericht München gab der Klage teilweise statt.
Es verurteilte das Autohaus zur Zahlung von 1.924,04 Euro.
Das Autohaus hatte seine Lieferpflicht verletzt.
Ein pauschaler Verweis auf Lieferverzögerungen und Produktionsengpässe beim Hersteller reichte nicht aus, um sich zu entlasten.
Der Käufer hatte Anspruch auf Schadensersatz in Höhe der Differenz der Umweltprämie sowie auf Erstattung der Bereitstellungs- und Abholkosten für das Ersatzfahrzeug.
Die zusätzlichen Leasingkosten wurden nicht als Schadensersatz anerkannt, da sie mit einer nicht vergleichbaren Sonderzahlung in Verbindung standen.
Das Gericht wies den Einwand des beklagten Unternehmens zur Verletzung der Schadensminderungspflicht zurück.
Es war dem Kläger nicht zuzumuten, weiterhin einen Mietwagen als Übergangslösung zu nutzen.
Unverbindliche Liefertermine sind nicht bedeutungslos.
Autohändler können sich nicht pauschal auf Lieferverzögerungen berufen.
Käufer haben Anspruch auf Schadensersatz bei verspäteter Lieferung.
Das Urteil stärkt die Rechte von Elektroautokäufern.
Es ist wichtig, die genauen Bedingungen des Kaufvertrags zu prüfen.
Bei Problemen mit der Lieferung eines Elektroautos sollten Käufer sich rechtlich beraten lassen.
Zwar wurde gegen das Urteil Berufung eingelegt, die Parteien einigten sich aber dann im Berufungsverfahren auf einen Vergleich in Höhe von 1.250 Euro.
Diese Entscheidung des Amtsgerichts München ist somit ein wichtiges Signal für den Elektroautomarkt.
Sie zeigt, dass Autohändler ihre Lieferverpflichtungen ernst nehmen müssen und dass Käufer bei Verspätungen Anspruch auf Schadensersatz haben.
Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.
Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.
Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.
Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.
Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.
Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.
Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.
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Durch die schlichte Anfrage kommt noch kein kostenpflichtiges Mandat zustande.