Schadensersatz für vorschnellen Schufa-Eintrag
BGH Urteil vom 28.01.2025, Az. VI ZR 183/22
Ein Mobilfunkanbieter meldete eine Kundin bei der Schufa, obwohl strittig war, ob diese Rechnungen für einen Handytarif zahlen musste.
Der Bundesgerichtshof (BGH) entschied, dass diese vorschnelle Meldung einen Datenschutzverstoß darstellt und die Kundin Anspruch auf 500 Euro Schadensersatz hat.
Die Kundin hatte ihren Vertrag verlängert, diese Entscheidung aber widerrufen.
Der Anbieter stellte ihr trotzdem Rechnungen, die sie nicht bezahlte.
Daraufhin erfolgte die Schufa-Meldung.
Das Landgericht (LG) Koblenz gab dem Anbieter Recht, das Oberlandesgericht (OLG) Koblenz wies die Klage ab und sprach der Kundin Schadensersatz zu.
Das OLG begründete seine Entscheidung damit, dass der Anbieter seine Pflichten bei der Verarbeitung personenbezogener Daten verletzt habe.
Der Mobilfunkanbieter habe seine Pflichten bei der Verarbeitung personenbezogener Daten aus Art. 5 und Art. 6 DSGVO verletzt,
indem die Daten an die Schufa gemeldet wurden, obwohl die Forderungen streitig und noch nicht tituliert waren.
Dadurch sei die Kreditwürdigkeit der Kundin erheblich herabgesetzt und ihre Teilhabe am Wirtschaftsleben erschwert worden.
Die Meldung an die Schufa habe die Kreditwürdigkeit der Kundin beeinträchtigt und sie als zahlungsunfähig oder -unwillig stigmatisiert.
Das OLG gab somit der Widerklage der Kundin auf immateriellen Schadensersatz nach Art. 82 Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) insoweit statt.
Der BGH bestätigte das Urteil des OLG, wies aber darauf hin, dass bei der Bemessung des Schadensersatzes
nicht die Abschreckungsfunktion, sondern nur die Ausgleichsfunktion zu berücksichtigen sei.
Insofern sei bei der Bemessung die Schwere des DSGVO-Verstoßes oder ein etwaiges Verschulden irrelevant.
Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.
Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.
Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.
Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.
Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.
Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.
Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.
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Durch die schlichte Anfrage kommt noch kein kostenpflichtiges Mandat zustande.