Schadensersatz gegen WEG-Verwalter – BGH Urteil vom 05.07.2024 – V ZR 34/24
Sachverhalt:
Ein Wohnungseigentümer (Kläger) verlangte von der Verwalterin der Wohnungseigentümergemeinschaft (Beklagte) Schadensersatz in Form von vorgerichtlichen Rechtsanwaltskosten.
Hintergrund war die verspätete Auszahlung eines Teils der Versicherungsleistung nach einem Wasserschaden, der auf das Sondereigentum des Klägers entfiel.
Die Versicherungssumme war zunächst an die Gemeinschaft ausgezahlt worden.
Problematik:
Entscheidung des BGH:
Der BGH wies die Revision des Klägers zurück.
Ihm standen keine Ersatzansprüche gegen die Verwalterin zu.
Begründung:
Auswirkungen des Urteils:
Fazit:
Der BGH hat mit seinem Urteil die Rechtsprechung zur Haftung des Verwalters an die durch das WEMoG geänderte Rechtslage angepasst.
Die Schutzwirkung des Verwaltervertrags zugunsten der einzelnen Wohnungseigentümer ist entfallen.
Ansprüche wegen Verletzung von Pflichten des Verwalters bestehen nun nur noch gegenüber der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer.
Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.
Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.
Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.
Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.
Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.
Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.
Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.
Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.
Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.
Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.
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Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.
Durch die schlichte Anfrage kommt noch kein kostenpflichtiges Mandat zustande.