Schadensersatz nach Anti-Corona-Impfung bei Vorerkrankungen und widersprüchlichem Vortrag

Dezember 7, 2025

Schadensersatz nach Anti-Corona-Impfung bei Vorerkrankungen und widersprüchlichem Vortrag

Gericht: OLG Koblenz 5. Zivilsenat
Entscheidungsdatum: 18.12.2024
Aktenzeichen: 5 U 168/24
ECLI: ECLI:DE:OLGKOBL:2024:1218.5U168.24.00
Dokumenttyp: Urteil

Verfahrensgang
vorgehend LG Koblenz 1. Zivilkammer, 18. Januar 2024, 1 O 258/22, Urteil

Worum geht es in diesem Urteil?

Das Oberlandesgericht Koblenz hat am 18. Dezember 2024 ein Urteil gefällt. Es ging um eine Klage einer Frau gegen den Impfstoffhersteller BioNTech. Die Frau forderte Schadenersatz und Schmerzensgeld. Sie behauptete, dass sie durch die Corona-Impfung schwer krank geworden sei.

Das Gericht hat die Klage der Frau abgewiesen. Das bedeutet, die Frau bekommt kein Geld. Sie hat den Prozess verloren. Das Urteil bestätigt eine frühere Entscheidung des Landgerichts Koblenz.

Was hat die Klägerin behauptet?

Die Klägerin ist eine ältere Dame. Sie ließ sich dreimal gegen das Corona-Virus impfen. Das geschah in den Jahren 2021 und 2022. Sie erhielt den Impfstoff „Comirnaty“ von BioNTech.

Nach den Impfungen klagte die Frau über viele Beschwerden. Sie sagte, sie leide unter starker Müdigkeit und Erschöpfung. Auch habe sie hohen Blutdruck, Schwindel, Erbrechen und Druck im Kopf. Sie berichtete sogar von Lähmungserscheinungen. Einmal sei sie im Keller zusammengebrochen.

Die Frau war der Meinung, dass der Impfstoff schuld an all diesen Problemen sei. Sie verlangte von BioNTech mindestens 150.000 Euro Schmerzensgeld. Außerdem wollte sie viele Informationen vom Hersteller haben. Sie behauptete, der Impfstoff sei gefährlich und dürfe gar nicht zugelassen sein. Sie nannte den Impfstoff ein „Gentherapeutikum“ und warf dem Hersteller Betrug vor.

Warum hat das Gericht die Klage abgewiesen?

Die Richter haben sich den Fall sehr genau angesehen. Sie kamen zu dem Ergebnis, dass die Klage keinen Erfolg haben kann. Dafür gab es vor allem zwei Hauptgründe.

Der Gesundheitszustand vor der Impfung

Das wichtigste Problem für die Klägerin waren ihre eigenen Krankenakten. Um Geld für einen Impfschaden zu bekommen, muss man beweisen, dass der Schaden wirklich durch die Impfung entstanden ist. Oder man muss zumindest zeigen, dass es sehr wahrscheinlich ist.

Die Klägerin hatte behauptet, sie sei vor der Impfung „kerngesund“ gewesen. Sie sagte, sie habe vorher keine der genannten Beschwerden gehabt.

Das Gericht prüfte aber die Unterlagen ihrer Ärzte. Diese Unterlagen zeigten ein ganz anderes Bild. In den Akten stand, dass die Frau schon lange vor der ersten Impfung krank war.

Sie litt schon vorher an Bluthochdruck, der schwer zu behandeln war.

Sie hatte bereits im Jahr 2020 Schlaganfälle erlitten.

Sie hatte schon früher Magenprobleme und andere Erkrankungen.

Die Beschwerden, die sie nun der Impfung zuschrieb (wie Schwindel, Müdigkeit oder Bluthochdruck), passten genau zu ihren alten Krankheiten.

Das Gericht sagte: Die Aussagen der Frau widersprechen den ärztlichen Dokumenten. Wer behauptet, er sei vorher gesund gewesen, obwohl die Akten etwas anderes sagen, ist unglaubwürdig. Die Frau konnte diesen Widerspruch nicht aufklären. Sie hat keine Beweise vorgelegt, die zeigen, dass sie vor der Impfung gesund war. Deshalb konnte das Gericht keinen Zusammenhang zwischen der Impfung und ihren Beschwerden erkennen.

Schadensersatz nach Anti-Corona-Impfung bei Vorerkrankungen und widersprüchlichem Vortrag

Die Sicherheit des Impfstoffs

Die Klägerin hatte auch behauptet, der Impfstoff sei generell unsicher und gefährlich. Sie meinte, das Verhältnis von Nutzen und Risiko sei negativ. Auch diesem Punkt haben die Richter widersprochen.

Das Gericht erklärte, wie man die Sicherheit eines Medikaments prüft. Man muss schauen, ob der Nutzen größer ist als das Risiko. Dafür gibt es Experten. In Europa ist das die Arzneimittelagentur EMA. In Deutschland ist es das Paul-Ehrlich-Institut.

Diese Experten-Gremien prüfen ständig alle Daten. Sie schauen sich alle gemeldeten Nebenwirkungen an. Das Gericht vertraut auf das Urteil dieser Experten. Die Experten sagen: Der Impfstoff schützt vor schweren Verläufen der Covid-19-Krankheit. Zwar kann es Nebenwirkungen geben, aber diese sind selten. Der Nutzen für die vielen Millionen geimpften Menschen ist viel größer als das Risiko.

Das Gericht stellte fest:

Der Impfstoff ist offiziell zugelassen.

Die Zulassung wurde mehrfach bestätigt und verlängert.

Es gibt keine wissenschaftlichen Beweise dafür, dass der Impfstoff generell schädlicher ist als erlaubt.

Die Klägerin hatte zwar viele Texte und Studien vorgelegt, um ihre Meinung zu stützen. Das Gericht fand diese aber nicht überzeugend. Viele Texte waren auf Englisch (was vor Gericht nicht ohne Übersetzung gilt) oder sie belegten gar nicht das, was die Frau behauptete. Manche Behauptungen der Frau waren schlichtweg Verschwörungstheorien ohne wissenschaftliche Basis.

Kein Anspruch auf Auskunft

Die Frau wollte vom Hersteller BioNTech auch viele interne Informationen haben. Sie stellte Dutzende Fragen zu Inhaltsstoffen und Herstellungsverfahren.

Das Gesetz sagt: Ein Patient hat nur dann ein Recht auf solche Auskünfte, wenn es wahrscheinlich ist, dass das Medikament den Schaden verursacht hat. Da die Frau aber schon vor der Impfung ähnliche Beschwerden hatte, war ein Zusammenhang nicht wahrscheinlich. Das Gericht sagte deshalb: Wenn nicht einmal klar ist, ob die Impfung überhaupt für die Krankheit verantwortlich ist, muss der Hersteller auch keine firmeninternen Auskünfte erteilen.

Das Fazit

Die Berufung der Frau wurde zurückgewiesen. Das Urteil des Landgerichts bleibt bestehen.

Die Frau bekommt kein Schmerzensgeld.

Die Frau bekommt keine Auskünfte vom Hersteller.

Die Frau muss die Kosten für das Gerichtsverfahren bezahlen.

Das Gericht hat auch entschieden, dass keine Revision zugelassen wird. Das bedeutet, der Fall kann nicht mehr vor den Bundesgerichtshof gebracht werden. Die Entscheidung ist damit fast endgültig. Der Streitwert wurde auf 160.000 Euro festgelegt.

Zusammenfassend scheiterte die Klage vor allem daran, dass die Frau ihre eigenen Vorerkrankungen verschwiegen oder falsch dargestellt hat. Wer Schadenersatz will, muss ehrlich und genau darlegen, wie es ihm vor und nach der Impfung ging. Da die Krankenakten bewiesen, dass sie schon vorher krank war, konnte die Impfung nicht als alleinige Ursache für ihr Leiden angesehen werden.

RA und Notar Krau

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