Schadensersatz wegen angeblichem Impfschaden

Dezember 7, 2025

Schadensersatz wegen angeblichem Impfschaden

Gericht: LG Halle (Saale) 3. Zivilkammer
Entscheidungsdatum: 25.07.2025
Aktenzeichen: 3 O 304/24
Dokumenttyp: Urteil

Das Urteil im Überblick
Das Landgericht Halle (Saale) hat am 25. Juli 2025 ein Urteil gefällt. Es ging um eine Klage gegen einen großen Hersteller von Corona-Impfstoffen. Geklagt hatte eine Frau, die nach ihrer Impfung krank wurde. Sie wollte Schmerzensgeld und Schadenersatz von dem Unternehmen haben.

Das Gericht hat entschieden: Die Frau bekommt kein Geld. Die Klage wurde abgewiesen. Die Klägerin muss nun die Kosten für den Rechtsstreit bezahlen.

Was war passiert?
Die Klägerin ließ sich im Juli 2021 mit dem Impfstoff „Comirnaty“ (bekannt als BioNTech) impfen. Kurz danach bekam sie Hautausschläge am ganzen Körper. Später litt sie unter Panikattacken und einer chronischen Nesselsucht (Urtikaria). Die Frau behauptete, dass sie vor der Impfung völlig gesund war. Sie war der Meinung, dass der Impfstoff schuld an ihren Leiden ist.

Sie erhob schwere Vorwürfe gegen den Hersteller. Sie behauptete unter anderem:

Der Impfstoff sei nicht richtig geprüft worden.

Die Zulassung sei durch Absprachen zustande gekommen, nicht durch Wissenschaft.

Der Impfstoff enthalte gefährliche Stoffe, die Krebs („Turbokrebs“) oder Schäden im Erbgut verursachen könnten.

Es seien Bestandteile von HIV-Viren im Impfstoff versteckt.

Die Nanopartikel im Impfstoff würden das Gehirn und Organe schädigen.

Die Frau forderte mindestens 75.000 Euro Schmerzensgeld.

Was sagte der Hersteller?
Der Hersteller des Impfstoffs wehrte sich gegen die Vorwürfe. Das Unternehmen erklärte, dass der Impfstoff sicher sei. Er wurde von den zuständigen Behörden, wie der Europäischen Arzneimittelagentur (EMA), streng geprüft und zugelassen. Der Nutzen der Impfung sei viel größer als das Risiko. Dass der Impfstoff eine dauerhafte Nesselsucht auslöst, bestritt das Unternehmen ebenfalls.

Schadensersatz wegen angeblichem Impfschaden

Die Begründung des Gerichts
Das Gericht hat die Argumente der Frau sehr genau geprüft, aber am Ende nicht geglaubt. Hier sind die wichtigsten Gründe für die Entscheidung:

  1. Das Nutzen-Risiko-Verhältnis ist positiv Das wichtigste Gesetz für solche Fälle ist das Arzneimittelgesetz. Ein Hersteller haftet nur dann für Schäden, wenn die Risiken des Medikaments größer sind als der Nutzen. Das Gericht stellte fest: Bei diesem Corona-Impfstoff überwiegt der Nutzen. Der Impfstoff schützt vor schweren Verläufen von Covid-19. Das haben weltweite Daten und Zulassungsbehörden bestätigt.
  2. Die Zulassung ist ein Beweis für Sicherheit Der Impfstoff wurde offiziell von der EU-Kommission und den Fachbehörden zugelassen. Das Gericht vertraut auf diese Zulassung. Die Richter erklärten, dass die Behörden (wie das Paul-Ehrlich-Institut oder die EMA) mit Experten besetzt sind. Es gibt keine Beweise dafür, dass diese Experten korrupt sind oder von der Politik gesteuert werden, wie die Klägerin behauptete.
  3. Keine Beweise für „Verschwörungstheorien“ Die Klägerin brachte viele wissenschaftliche Behauptungen vor, die das Gericht als unhaltbar ansah.

HIV und Krebs: Die Behauptung, der Impfstoff enthalte HIV-Teile oder mache sofort Krebs, bezeichnete das Gericht als „Behauptung ins Blaue hinein“. Es fehlten echte Beweise.

Unreine Chargen: Die Frau meinte, ihre spezielle Impfstoff-Charge sei verunreinigt gewesen. Auch das konnte sie nicht beweisen.

Falsche Informationen: Die Klägerin sagte, sie sei getäuscht worden, weil auf dem Fläschchen „mRNA“ stand, es aber „modRNA“ hätte heißen müssen. Das Gericht sagte dazu: Ein Laie versteht diesen Unterschied ohnehin nicht. Das war also nicht der Grund für ihre Entscheidung zur Impfung.

  1. Die Pandemie war eine Notsituation Das Gericht erinnerte an die Zeit der Pandemie. Es gab viele Tote und überfüllte Krankenhäuser. In so einer Situation war es richtig, einen Impfstoff schnell zuzulassen, auch wenn man noch keine Langzeitstudien über viele Jahre hatte. Das Risiko durch das Virus war für die Allgemeinheit viel größer als das Risiko durch die Impfung.
  2. Studien der Klägerin waren nicht aussagekräftig Die Klägerin legte Studien vor, um ihre Meinung zu stützen. Das Gericht schaute sich diese an und stellte fest: Diese Studien waren oft sehr klein und nicht repräsentativ. Eine Studie basierte zum Beispiel auf nur acht Personen. Das reicht nicht aus, um die weltweiten wissenschaftlichen Erkenntnisse zu widerlegen.

Das Fazit
Das Gericht sah keinen Fehler beim Hersteller. Der Impfstoff ist nach dem Stand der Wissenschaft sicher und vertretbar. Deshalb hat die Klägerin keinen Anspruch auf Schadenersatz. Da sie den Prozess verloren hat, muss sie auch die Anwalts- und Gerichtskosten tragen. Der Streitwert wurde auf bis zu 100.000 Euro festgesetzt, was die Kostenberechnung beeinflusst.

RA und Notar Krau

Schlagworte

Warnhinweis:

Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.

Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.

Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.

Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.

Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.

Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.

Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.

Benötigen Sie eine Beratung oder haben Sie Fragen? 

Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns eine E-Mail, damit wir die grundsätzlichen Fragen klären können.

Durch die schlichte Anfrage kommt noch kein konstenpflichtiges Mandat zustande.

Letzte Beiträge

Hammer Gericht Justiz Urteil Vollstreckung

Familienrechtlicher Ausgleichsanspruch wegen Zahlung von Kindesunterhalt

Januar 16, 2026
Familienrechtlicher Ausgleichsanspruch wegen Zahlung von KindesunterhaltOLG Celle Beschluss vom 4.11.2025 – 17 WF 160/2…
Gerichtssaal Recht Justiz Verhandlung Prozess

Aktenauskunft an Privatperson – Entscheidungsabschrift

Januar 11, 2026
Aktenauskunft an Privatperson – EntscheidungsabschriftBGH, Beschluss vom 20.6.2018 – 5 AR (Vs) 112/17Hier finden Si…
Justitizia Recht Gerechtigkeit Gericht Justiz

Anwaltszwang für Beschwerdeeinlegung in Folgesache der freiwilligen Gerichtsbarkeit

Januar 11, 2026
Anwaltszwang für Beschwerdeeinlegung in Folgesache der freiwilligen GerichtsbarkeitBGH, Beschluss vom 26.4.2017 – XII Z…