Schadensersatz wegen angeblichem Impfschaden
Gericht: LG Halle (Saale) 3. Zivilkammer
Entscheidungsdatum: 25.07.2025
Aktenzeichen: 3 O 304/24
Dokumenttyp: Urteil
Das Urteil im Überblick
Das Landgericht Halle (Saale) hat am 25. Juli 2025 ein Urteil gefällt. Es ging um eine Klage gegen einen großen Hersteller von Corona-Impfstoffen. Geklagt hatte eine Frau, die nach ihrer Impfung krank wurde. Sie wollte Schmerzensgeld und Schadenersatz von dem Unternehmen haben.
Das Gericht hat entschieden: Die Frau bekommt kein Geld. Die Klage wurde abgewiesen. Die Klägerin muss nun die Kosten für den Rechtsstreit bezahlen.
Was war passiert?
Die Klägerin ließ sich im Juli 2021 mit dem Impfstoff „Comirnaty“ (bekannt als BioNTech) impfen. Kurz danach bekam sie Hautausschläge am ganzen Körper. Später litt sie unter Panikattacken und einer chronischen Nesselsucht (Urtikaria). Die Frau behauptete, dass sie vor der Impfung völlig gesund war. Sie war der Meinung, dass der Impfstoff schuld an ihren Leiden ist.
Sie erhob schwere Vorwürfe gegen den Hersteller. Sie behauptete unter anderem:
Der Impfstoff sei nicht richtig geprüft worden.
Die Zulassung sei durch Absprachen zustande gekommen, nicht durch Wissenschaft.
Der Impfstoff enthalte gefährliche Stoffe, die Krebs („Turbokrebs“) oder Schäden im Erbgut verursachen könnten.
Es seien Bestandteile von HIV-Viren im Impfstoff versteckt.
Die Nanopartikel im Impfstoff würden das Gehirn und Organe schädigen.
Die Frau forderte mindestens 75.000 Euro Schmerzensgeld.
Was sagte der Hersteller?
Der Hersteller des Impfstoffs wehrte sich gegen die Vorwürfe. Das Unternehmen erklärte, dass der Impfstoff sicher sei. Er wurde von den zuständigen Behörden, wie der Europäischen Arzneimittelagentur (EMA), streng geprüft und zugelassen. Der Nutzen der Impfung sei viel größer als das Risiko. Dass der Impfstoff eine dauerhafte Nesselsucht auslöst, bestritt das Unternehmen ebenfalls.
Die Begründung des Gerichts
Das Gericht hat die Argumente der Frau sehr genau geprüft, aber am Ende nicht geglaubt. Hier sind die wichtigsten Gründe für die Entscheidung:
HIV und Krebs: Die Behauptung, der Impfstoff enthalte HIV-Teile oder mache sofort Krebs, bezeichnete das Gericht als „Behauptung ins Blaue hinein“. Es fehlten echte Beweise.
Unreine Chargen: Die Frau meinte, ihre spezielle Impfstoff-Charge sei verunreinigt gewesen. Auch das konnte sie nicht beweisen.
Falsche Informationen: Die Klägerin sagte, sie sei getäuscht worden, weil auf dem Fläschchen „mRNA“ stand, es aber „modRNA“ hätte heißen müssen. Das Gericht sagte dazu: Ein Laie versteht diesen Unterschied ohnehin nicht. Das war also nicht der Grund für ihre Entscheidung zur Impfung.
Das Fazit
Das Gericht sah keinen Fehler beim Hersteller. Der Impfstoff ist nach dem Stand der Wissenschaft sicher und vertretbar. Deshalb hat die Klägerin keinen Anspruch auf Schadenersatz. Da sie den Prozess verloren hat, muss sie auch die Anwalts- und Gerichtskosten tragen. Der Streitwert wurde auf bis zu 100.000 Euro festgesetzt, was die Kostenberechnung beeinflusst.
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