Schadensersatz wegen Facebook Datenverlust

November 17, 2024

Schadensersatz wegen Facebook Datenverlust

RA und Notar Krau

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in einem wegweisenden Verfahren (Az. VI ZR 10/24) vorläufig entschieden, dass der Verlust der Kontrolle über persönliche Daten

nach einem Datendiebstahl bei Facebook einen Anspruch auf Schadensersatz begründen kann.

Damit könnten Tausende von Betroffenen des Facebook-Datenlecks von 2021 auf Entschädigung hoffen.

Im April 2021 hatten Unbekannte Daten von rund 533 Millionen Facebook-Nutzern aus 106 Ländern abgegriffen und im Internet veröffentlicht.

Der BGH verhandelte nun den Fall einer betroffenen Nutzerin, die wegen des erlittenen Ärgers und des Kontrollverlusts über ihre Daten Schadensersatz für immaterielle Schäden fordert.

Schadensersatz wegen Facebook Datenverlust

Der Vorsitzende Richter Stephan Seiters erklärte in der Verhandlung, dass der Verlust der Kontrolle über die eigenen Daten ausreiche, um Ansprüche geltend zu machen.

Ein solcher Verlust müsse zwar nachgewiesen werden, nicht aber damit verbundene Befürchtungen oder Ängste.

Facebook-Mutterkonzern Meta lehnt Schadensersatzansprüche ab und argumentiert, dass weder ein Verstoß

gegen die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) vorliege, noch den Klägern ein Schaden entstanden sei.

Der BGH hat den Fall mit Beschluß vom 31.10.2024 daher zunächst zu einem Leitentscheidungsverfahren bestimmt.

Das mit Spannung erwartete ausstehende Urteil in diesem Leitentscheidungsverfahren wird daher als Richtschnur für zahlreiche andere Verfahren an deutschen Gerichten dienen.

Schadensersatz wegen Facebook Datenverlust

Bislang haben die Instanzgerichte die Rechtsfragen zum Facebook-Datenleck sehr unterschiedlich beantwortet.

Das zu erwartende Urteil des BGH wird daher für viele Betroffene des Datendiebstahls richtungsweisend sein und könnte zu einer Welle von Schadensersatzklagen führen.

Es bleibt abzuwarten, wie der BGH die Frage des Schadensersatzes im Detail beantworten wird und welche Auswirkungen das Urteil auf die Praxis haben wird.

Allgemein:

Schadensersatzansprüche wegen Datendiebstahls sind ein komplexes Thema, das in den letzten Jahren durch die zunehmende Digitalisierung und die damit verbundenen Datenschutzverletzungen immer relevanter geworden ist.

Grundsätzlich gilt: Wer durch Datendiebstahl einen Schaden erleidet, kann diesen unter bestimmten Voraussetzungen ersetzt verlangen.

Voraussetzungen für Schadensersatz:

  • Verletzung des Datenschutzes: Es muss eine Verletzung datenschutzrechtlicher Bestimmungen vorliegen, z.B. ein Verstoß gegen die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO).
  • Verschulden des Verantwortlichen: Der Verantwortliche für die Datenverarbeitung muss die Datenschutzverletzung zu vertreten haben, d.h. er muss fahrlässig oder vorsätzlich gehandelt haben.
  • Entstehung eines Schadens: Dem Betroffenen muss durch den Datendiebstahl ein materieller oder immaterieller Schaden entstanden sein.
    • Materieller Schaden: z.B. finanzielle Verluste durch Identitätsdiebstahl oder Betrug.
    • Immaterieller Schaden: z.B. Schmerzen, Leiden, Enttäuschung, Angst oder Reputationsverlust.

Schadensersatz wegen Facebook Datenverlust

Haftung:

  • Verantwortlicher für die Datenverarbeitung: In erster Linie haftet der Verantwortliche für die Datenverarbeitung, also das Unternehmen oder die Organisation, die die Daten erhoben und verarbeitet hat.
  • Auftragsverarbeiter: Auch der Auftragsverarbeiter, der im Auftrag des Verantwortlichen Daten verarbeitet, kann unter Umständen haften.

Höhe des Schadensersatzes:

Die Höhe des Schadensersatzes richtet sich nach dem entstandenen Schaden.

Bei materiellem Schaden ist der tatsächlich entstandene Verlust zu ersetzen.

Bei immateriellem Schaden ist eine angemessene Entschädigung zu zahlen.

Die Gerichte orientieren sich dabei an vergleichbaren Fällen und den Umständen des Einzelfalls.

Besonderheiten:

  • Kontrollverlust: Auch der bloße Verlust der Kontrolle über die eigenen Daten kann einen Anspruch auf Schadensersatz begründen, wie der BGH in einem aktuellen Urteil zum Facebook-Datenleck entschieden hat.
  • Kollektive Rechtsdurchsetzung: In einigen Fällen ist eine kollektive Rechtsdurchsetzung möglich, z.B. durch Verbraucherverbände oder Sammelklagen.

Was können Betroffene tun?

  • Dokumentieren Sie den Schaden: Sammeln Sie alle Beweise für den entstandenen Schaden, z.B. Kontoauszüge, Schriftverkehr, ärztliche Atteste.
  • Wenden Sie sich an den Verantwortlichen: Fordern Sie den Verantwortlichen zur Schadensersatzleistung auf.
  • Holen Sie sich rechtlichen Rat: Lassen Sie sich von einem Anwalt beraten, um Ihre Rechte und die Erfolgsaussichten einer Klage zu prüfen.
  • Melden Sie den Datendiebstahl: Melden Sie den Datendiebstahl der zuständigen Datenschutzbehörde.

Fazit:

Datendiebstahl kann erhebliche Schäden verursachen.

Betroffene haben jedoch unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf Schadensersatz.

Es ist wichtig, seine Rechte zu kennen und sich im Schadensfall rechtlichen Rat zu holen.

Schlagworte

Warnhinweis:

Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.

Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.

Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.

Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.

Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.

Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.

Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.

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