Schadensersatz wegen fehlerhafter Kapitalanlageberatung durch GmbH

März 25, 2025

Schadensersatz wegen fehlerhafter Kapitalanlageberatung durch GmbH

LG Hamburg, Urteil vom 6.1.2023 – 322 O 452/21

RA und Notar Krau

Das Landgericht Hamburg wies die Klage eines Brauingenieurs auf Schadensersatz wegen angeblich fehlerhafter Kapitalanlageberatung ab,

da es an der Passivlegitimation des beklagten Einzelkaufmanns mangelte.

Der Kläger hatte argumentiert, dass die Beratung und Vermittlung der Kapitalanlage, die zu einem Totalverlust führte, durch die Einzelfirma des Beklagten erfolgt sei.

Das Gericht kam jedoch zu dem Schluss, dass der Kläger aufgrund der vorliegenden Dokumente wusste, dass die Beratung und Vermittlung durch die GmbH des Beklagten erfolgte.

Sachververhalt

Der Kläger schloss mit dem Beklagten, der als Einzelkaufmann unter dem Zusatz „Financial Planning“ und als Geschäftsführer einer GmbH mit dem Zusatz „Private Value“ tätig ist,

mehrere Verträge über Vermögensanalysen und -planungen ab.

Im Rahmen dieser Geschäftsbeziehung empfahl der Beklagte dem Kläger eine Kapitalanlage bei der T T1 GmbH, die Schadensersatzansprüche gegen die Postbank finanzierte und einen Zins von 5 % versprach.

Der Kläger investierte 60.000 EUR in die T T1 GmbH, die jedoch später Insolvenz anmeldete.

Der Insolvenzverwalter stellte fest, dass das Unternehmen bereits seit 2008 überschuldet war.

Der Kläger verlangte daraufhin vom Beklagten Schadensersatz für seinen finanziellen Verlust.

Schadensersatz wegen fehlerhafter Kapitalanlageberatung durch GmbH

Entscheidung des Gerichts

Das Landgericht Hamburg wies die Klage ab und entschied, dass der Beklagte als Einzelkaufmann nicht der richtige Anspruchsgegner für die Schadensersatzforderung sei.

Das Gericht begründete seine Entscheidung damit, dass der Kläger durch seine Unterschrift unter eine Firmenübersicht und ein Gesprächsprotokoll wusste,

dass die Beratung und Vermittlung der Kapitalanlage durch die GmbH des Beklagten erfolgte.

Das Gericht wies die Argumente des Klägers zurück, dass er die GmbH nicht kannte und dass ihm das Organigramm nicht ausgehändigt wurde.

Die Richter stellten fest, dass die Kenntnis und Bestätigung der Firmenübersicht durch den Kläger ausreichend waren.

Das Gericht ließ auch nicht das Argument gelten, dass der Beklagte den Anlagebetrag zurückfordern sollte.

Der Beklagte handelte im Auftrag des Klägers, nicht aus der Beratung oder Vermittlung der Kapitalanlage heraus.

Zusammenfassung

Das Urteil des Landgerichts Hamburg betont die Bedeutung klarer vertraglicher Vereinbarungen und die Notwendigkeit für Anleger, sich über die Identität ihres Vertragspartners im Klaren zu sein.

In diesem Fall wurde die Klage aufgrund eines Formfehlers (der falschen Wahl des Anspruchsgegners) abgewiesen.

Schlagworte

Warnhinweis:

Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.

Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.

Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.

Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.

Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.

Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.

Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.

Benötigen Sie eine Beratung oder haben Sie Fragen?

Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns eine E-Mail, damit wir die grundsätzlichen Fragen klären können.

Durch die schlichte Anfrage kommt noch kein kostenpflichtiges Mandat zustande.

Warnhinweis:

Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.

Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.

Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.

Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.

Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.

Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.

Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.

Benötigen Sie eine Beratung oder haben Sie Fragen?

Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns eine E-Mail, damit wir die grundsätzlichen Fragen klären können.

Durch die schlichte Anfrage kommt noch kein kostenpflichtiges Mandat zustande.

Letzte Beiträge

Allgemeiner Gerichtsstand GmbH - satzungsmäßiger Sitz - Geschäftsanschrift und Verwaltungssitz

Allgemeiner Gerichtsstand GmbH – satzungsmäßiger Sitz – Geschäftsanschrift und Verwaltungssitz

April 21, 2025
Allgemeiner Gerichtsstand GmbH – satzungsmäßiger Sitz – Geschäftsanschrift und VerwaltungssitzKG Berlin 2. Zivilsenat, 06.03.2025, 2 UH 2/25, …
Teil-Musterentscheid im Wirecard-KapMuG-Verfahren

Teil-Musterentscheid im Wirecard-KapMuG-Verfahren

April 21, 2025
Teil-Musterentscheid im Wirecard-KapMuG-VerfahrenRA und Notar KrauDas Bayerische Oberste Landesgericht (BayObLG) erließ am 28. Februar 202…
Pflichten und Haftung eines GmbH-Geschäftsführers gegenüber außenstehenden Dritten

Pflichten und Haftung eines GmbH-Geschäftsführers gegenüber außenstehenden Dritten

April 19, 2025
Pflichten und Haftung eines GmbH-Geschäftsführers gegenüber außenstehenden DrittenBGH, Urteil vom 7.5.2019 – VI ZR 51…