Schadensersatz wegen testamentswidriger Vereitelung von Vermächtnissen

Oktober 15, 2018

Schadensersatz wegen testamentswidriger Vereitelung von Vermächtnissen

BGH Urteil 27.06.2018 – IV ZR 222/16

RA und Notar Krau

Das Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 27. Juni 2018 befasst sich mit einem komplexen Sachverhalt rund um die Übertragung von Versicherungsnehmerstellungen

und Bezugsberechtigungen bei Kapitallebensversicherungen im Erlebensfall sowie den daraus resultierenden Schadensersatzansprüchen.

Die Kläger, Enkel des ursprünglichen Versicherungsnehmers, verlangen von den Beklagten (darunter die Erbin des Großvaters) Zahlung der Versicherungsleistungen oder Schadensersatz.

Der Großvater hatte zwei Kapitallebensversicherungen abgeschlossen, in denen die Kläger ursprünglich als Bezugsberechtigte eingetragen waren.

Nach dem Tod des Großvaters übernahm die Beklagte zu 1, seine Ehefrau, die Versicherungen und übertrug sie später auf den Onkel der Kläger.

Dieser kündigte die Versicherungen und ließ sich die Rückkaufswerte auszahlen.

Die Kläger forderten daraufhin die Auszahlung der Versicherungssummen oder Schadensersatz.

Schadensersatz wegen testamentswidriger Vereitelung von Vermächtnissen

Das Berufungsgericht hatte die Klagen der Kläger abgewiesen, da es die Übertragung der Versicherungsnehmerstellung

auf den Onkel als wirksam ansah und die Änderungen der Bezugsrechte als rechtmäßig einstufte.

Es verneinte auch Schadensersatzansprüche der Kläger, da das Schenkungsversprechen des Großvaters formnichtig und die Änderungen der Bezugsrechte nicht unwiderruflich waren.

Der BGH hob das Berufungsurteil teilweise auf und verwies den Fall zurück.

Der BGH stellte fest, dass die Feststellungsklage des Klägers zu 2, den Fortbestand der Versicherung zu sichern, teilweise zulässig sei.

Er betonte, dass eine Übertragung der Versicherungsnehmerstellung oder Bezugsberechtigung im Erlebensfall nicht die Zustimmung der versicherten Person erfordere.

Jedoch sei die Kündigung der Versicherung durch den Onkel wirksam, weshalb den Klägern keine Ansprüche auf die Versicherungssummen zustehen.

Der BGH kritisierte das Berufungsgericht jedoch dafür, nicht ausreichend geprüft zu haben, ob den Klägern Schadensersatzansprüche

wegen der Vereitelung eines möglichen Vermächtnisses durch die Beklagte zu 1 zustehen.

Da dies nicht geklärt wurde, verwies der BGH den Fall zur erneuten Verhandlung an das Berufungsgericht zurück,

um die genauen Umstände des vermuteten Vermächtnisses zu untersuchen.

RA und Notar Krau

Dieser Beitrag wurde von Anwalts- und Notarkanzlei Krau aus Hohenahr im Lahn-Dill-Kreis erstellt. Die Kanzlei berät Mandantinnen und Mandanten in Mittelhessen, insbesondere in der Region Wetzlar, Gießen und Marburg.

Schlagworte

Anfrage Mandat

    Starten Sie jetzt Ihre Anfrage.

    Die Beauftragung erfolgt erst nach erfolgreichem Interessenkonflikt-Check.
    Über die Vergütung informieren wir Sie transparent vor Beginn der anwaltlichen Tätigkeit.

    Benötigen Sie eine Beratung oder haben Sie Fragen?

    Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns eine E-Mail, damit wir die grundsätzlichen Fragen klären können.

    Rechtliche Hinweise zur Nutzung der Website und Haftungsausschluss

    Die auf dieser Homepage bereitgestellten Gerichtsentscheidungen stellen einen sorgfältig ausgewählten, jedoch nur ausschnitthaften Überblick über die Rechtsentwicklung der vergangenen Jahrzehnte dar. Aufgrund der kontinuierlichen Fortentwicklung von Gesetzgebung und Rechtsprechung kann für die stetige Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit der angebotenen Informationen keine Gewähr übernommen werden, da ältere Entscheidungen zwischenzeitlich im Instanzenzug abgeändert, durch neuere obergerichtliche Urteile überholt oder durch gesetzliche Neuregelungen gegenstandslos geworden sein können.

    Die Wiedergabe dieser Entscheidungen sowie alle sonstigen Beiträge auf dieser Website dienen ausschließlich der allgemeinen, unverbindlichen Information der Rechtsuchenden und sind als gedankliche Anregungen zur vertieften Recherche zu verstehen. Sie können und sollen eine individuelle, auf den konkreten Sachverhalt abgestimmte juristische Beratung keinesfalls ersetzen.

    Durch den Abruf dieser Informationen wird kein Mandatsverhältnis begründet, und es entsteht kein vertraglicher Anspruch auf Rechtsauskunft.

    Um Missverständnissen vorzubeugen, stellt die Kanzlei Krau klar, dass die hier veröffentlichten Entscheidungen – sofern im Einzelfall nicht ausdrücklich abweichend gekennzeichnet – nicht von der Kanzlei Krau selbst erstritten wurden. Es handelt sich vielmehr um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Öffentlichkeit.

    Die Kanzlei Krau haftet für die von ihr bereitgestellten eigenen Informationen nach den allgemeinen gesetzlichen Bestimmungen. Für Schäden, die durch den fehlerhaften juristischen Gebrauch der auf dieser Website bereitgestellten Informationen durch Dritte außerhalb eines aktiven Mandatsverhältnisses entstehen, ist die Haftung der Kanzlei Krau für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Dieser Ausschluss gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung der Kanzlei Krau oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen der Kanzlei Krau beruhen. Der Haftungsausschluss gilt ferner nicht für sonstige Schäden, die auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung der Kanzlei Krau oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen der Kanzlei Krau beruhen. Die Haftung für vorsätzliches Verhalten bleibt hiervon unberührt.

    Um komplexe rechtliche Sachverhalte für juristische Laien leicht verständlich aufzubereiten, kommt bei der Erstellung meiner Beiträge Künstliche Intelligenz zum Einsatz. Jeder Text wird vor der Veröffentlichung auf fachliche Richtigkeit und rechtliche Präzision geprüft. Die redaktionelle Verantwortung liegt vollständig bei der Anwalts- und Notarkanzlei Krau in Hohenahr.

    Letzte Beiträge