Schadensersatz wegen verzögerter Ablieferung Testament

März 10, 2019

Schadensersatz wegen verzögerter Ablieferung Testament

Brandenburgisches OLG 13 U 123/07

RA und Notar Krau

Das Urteil des Brandenburgischen Oberlandesgerichts vom 13. U 123/07 befasst sich mit einem Schadensersatzanspruch wegen der verzögerten Ablieferung eines Testaments.

In erster Instanz hatte das Landgericht Potsdam die Klage der Klägerinnen zugelassen, die eine Kostenübernahme des Rechtsstreits durch den Beklagten verlangten,

da dieser ein Testament, das er in seinem Besitz hatte, nicht rechtzeitig beim Nachlassgericht eingereicht hatte.

Das Landgericht hatte entschieden, dass der Beklagte die Kosten des Verfahrens mit Ausnahme der Kosten der Beweisaufnahme übernehmen müsse.

Der Beklagte legte Berufung ein, da er die Entscheidung des Landgerichts, ihn zur Kostentragung zu verurteilen, für falsch hielt.

Das Brandenburgische Oberlandesgericht bestätigte die Entscheidung des Landgerichts im Wesentlichen, änderte sie jedoch dahingehend ab,

dass die Kosten der Beweisaufnahme von den Klägerinnen zu tragen seien.

Schadensersatz wegen verzögerter Ablieferung Testament

Das Gericht argumentierte, dass die Beweisaufnahme, bei der die Echtheit des Testaments überprüft wurde, nicht eine adäquate Folge der verzögerten Testamentseinreichung durch den Beklagten war.

Vielmehr sei es eine freiwillige Entscheidung der Klägerinnen gewesen, die Echtheit des Testaments anzufechten, sodass sie die Kosten dieser Beweisaufnahme selbst tragen müssten.

Das Gericht bestätigte jedoch, dass der Beklagte durch seine verzögerte Ablieferung des Testaments seine Pflicht

gemäß Paragraf 2259 Abs. 1 BGB verletzt habe, was einen Schadensersatzanspruch der Klägerinnen begründet.

Der Beklagte hätte das Testament unverzüglich nach dem Tod der Erblasserin an das Nachlassgericht abliefern müssen.

Da er dieser Pflicht nicht nachgekommen war, müssen ihm die Prozesskosten auferlegt werden, mit Ausnahme der Kosten für die Beweisaufnahme.

Die Entscheidung des Oberlandesgerichts verdeutlicht die Verantwortung des unmittelbaren Besitzers eines Testaments,

dieses unverzüglich abzuliefern, um rechtliche Unsicherheiten und unnötige Prozesse zu vermeiden.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, und eine Revision wurde nicht zugelassen.

RA und Notar Krau

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