Schadensschätzung bei Verlusten aus Glücksspielen

März 16, 2025

Schadensschätzung bei Verlusten aus Glücksspielen

RA und Notar Krau

Das Urteil des Oberlandesgerichts Stuttgart (OLG) vom 7. Oktober 2024 (Az. 5 U 59/24) behandelt die Schadensschätzung bei Verlusten

aus Online-Glücksspielen, wobei es sich auf die Paragraphen § 812 Abs. 1 und § 823 Abs. 2 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) stützt.

Sachverhalt

Ein Kläger forderte von zwei Beklagten die Rückzahlung verlorener Spieleinsätze bei Online-Glücksspielen.

Die Beklagten betrieben von 2016 bis 2021 Online-Glücksspielseiten ohne deutsche Erlaubnis, jedoch mit einer Lizenz aus Malta.

Der Kläger erlitt erhebliche Verluste durch seine Teilnahme an diesen Spielen.

Das Landgericht Tübingen wies die Klage ab, aber das OLG Stuttgart gab der Berufung des Klägers weitgehend statt.

Rechtliche Grundlagen

Das OLG Stuttgart entschied, dass der Kläger Anspruch auf Rückzahlung seiner Verluste gemäß § 812 Abs. 1 BGB (ungerechtfertigte Bereicherung)

und § 823 Abs. 2 BGB (Schadensersatz) in Verbindung mit den Glücksspielstaatsverträgen von 2012 und 2021 hat.

Die deutschen Gerichte seien international zuständig, da es sich um eine Verbrauchersache handele.

Deutsches Recht sei anwendbar, da der Kläger seinen gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland habe und die Beklagten ihre Tätigkeit auf Deutschland ausgerichtet hätten.

Schadensschätzung bei Verlusten aus Glücksspielen

Entscheidungsgründe

Rechtswidrigkeit der Online-Glücksspiele:

Die Spielverträge seien aufgrund von Verstößen gegen die Glücksspielstaatsverträge nichtig, da die Beklagten keine erforderliche deutsche Erlaubnis besaßen.

Die maltesische Lizenz sei nicht ausreichend, da keine Pflicht zur Anerkennung bestehe.

Schadensschätzung:

Da der Kläger auch aus dem Ausland gespielt hatte, mussten diese Verluste herausgerechnet werden.

Das Gericht schätzte die im Inland entstandenen Verluste gemäß § 287 Zivilprozessordnung (ZPO), da eine exakte Berechnung aufgrund lückenhaften Klägervortrags nicht möglich war.

Die Richter betonten, dass eine Klage nicht wegen unvollständiger Angaben zur Schadenshöhe abgewiesen werden dürfe, solange Anhaltspunkte für eine Schätzung vorliegen.

Verstoß gegen EU-Recht:

Das OLG wies die Argumente der Beklagten zurück, dass das Verbot von Online-Glücksspielen gegen EU-Recht verstoße.

Der Schutz der Verbraucher und die Bekämpfung der Spielsucht seien legitime Gründe für Beschränkungen des freien Dienstleistungsverkehrs.

Kenntnis des Verbots:

Der Einwand, dass der Kläger von der Rechtswidrigkeit der Spiele wusste und daher keinen Anspruch habe (§ 817 Satz 2 BGB), wurde verworfen.

Es konnte nicht nachgewiesen werden, dass der Kläger positive Kenntnis vom Verbot hatte.

Schadensschätzung bei Verlusten aus Glücksspielen

Verjährung:

Teilweise verjährte Bereicherungsansprüche wurden durch Schadensersatzansprüche gemäß § 823 Abs. 2 BGB und § 852 BGB ersetzt. § 4 des Glücksspielstaatsvertrags

von 2012 sei ein Schutzgesetz im Sinne des § 823 Abs. 2 BGB.

Bedeutung des Urteils

Das Urteil stärkt die Rechte von Verbrauchern, die Verluste bei illegalen Online-Glücksspielen erlitten haben.

Es zeigt, dass deutsche Gerichte bereit sind, Schadensschätzungen vorzunehmen, um berechtigte Ansprüche nicht an formalen Hürden scheitern zu lassen.

Zudem bestätigt es die Vereinbarkeit des deutschen Glücksspielrechts mit dem EU-Recht und betont die Bedeutung des Verbraucherschutzes.

Schlagworte

Warnhinweis:

Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.

Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.

Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.

Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.

Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.

Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.

Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.

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