Schenkung eines Sparbuchguthabens – Abtretung des Anspruchs gegen die Bank

Mai 11, 2019

Schenkung eines Sparbuchguthabens – Abtretung des Anspruchs gegen die Bank

OLG Karlsruhe Urteil 8.1.2019 – 9 U 5/17

RA und Notar Krau

Zwei Schwestern streiten um eine Darlehensforderung und ein Sparbuchguthaben.

Die Klägerin hatte ihrer Schwester (Beklagte) ein Darlehen gewährt, welches durch Zahlungen der Beklagten an die Bank,

bei der die Klägerin das Darlehen aufgenommen hatte, zurückgezahlt werden sollte.

Der Vater der Parteien hatte der Klägerin zu Lebzeiten ein Sparbuch übergeben.

Nach seinem Tod machte die Beklagte als Alleinerbin des Vaters das Sparbuchguthaben geltend.

Die Klägerin behauptete hingegen, der Vater habe ihr das Sparbuchguthaben geschenkt.

Rechtliche Würdigung:

Das OLG Karlsruhe änderte das Urteil des Landgerichts Konstanz ab und wies die Klage auf Rückzahlung des Darlehens ab.

Der Widerklage auf Auszahlung des Sparbuchguthabens gab es statt.

Schenkung eines Sparbuchguthabens – Abtretung des Anspruchs gegen die Bank

Begründung:

  • Darlehensforderung: Die Beklagte hat das Darlehen vollständig zurückgezahlt. Aus den Kontoauszügen ergab sich, dass die Beklagte mehr als die Darlehenssumme und die zuerkannten Zinsen an die Bank gezahlt hatte.
  • Schenkung des Sparbuchguthabens: Die Schenkung eines Sparbuchguthabens erfordert eine Abtretung des Anspruchs gegen die Bank. Eine solche Abtretung lag hier nicht vor.
  • Formmangel: Eine mündliche Schenkungsabrede ist wegen Formmangels unwirksam.
  • Kein Vollzug der Schenkung: Die Übergabe des Sparbuchs allein reicht nicht aus, um die Schenkung zu vollziehen. Es bedarf einer Abtretungsvereinbarung.
  • Keine konkludente Abtretung: Auch eine konkludente Abtretungsvereinbarung ist hier nicht anzunehmen. Dagegen sprechen verschiedene Umstände, insbesondere die Erteilung einer Vollmacht für das Sparbuch an die Klägerin und der Wille des Vaters, dass die Beerdigungskosten aus dem Sparbuchguthaben bezahlt werden sollen.
  • Ungerechtfertigte Bereicherung: Da die Klägerin das Sparbuchguthaben ohne Rechtsgrund erlangt hat, ist sie zur Herausgabe an die Beklagte verpflichtet.

Fazit:

Schenkung eines Sparbuchguthabens – Abtretung des Anspruchs gegen die Bank

Das Urteil des OLG Karlsruhe verdeutlicht die formalen Anforderungen an die Schenkung eines Sparbuchguthabens.

Die bloße Übergabe des Sparbuchs ist nicht ausreichend.

Es bedarf einer Abtretung des Anspruchs gegen die Bank, um die Schenkung wirksam zu vollziehen.

Schlagworte

Warnhinweis:

Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.

Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.

Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.

Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.

Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.

Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.

Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.

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