Schenkung GmbH-Anteil – Bewertung – Verwirkung Schenkungsteuer wg überlanger Einspruchsdauer – FG Hamburg 3 K 43/09
Kernaussage:
Das Finanzgericht Hamburg entschied, dass die Schenkungsteuer für einen 1993 geschenkten GmbH-Anteil nicht verwirkt ist, obwohl das Finanzamt den Einspruch des Klägers über 11 Jahre lang nicht bearbeitet hatte.
Die Bewertung des Anteils nach dem Stuttgarter Verfahren wurde bestätigt, da keine stichtagsbezogenen Gründe für eine niedrigere Bewertung vorgebracht wurden.
Sachverhalt:
Entscheidungsgründe:
Fazit:
Das Urteil zeigt, dass eine Schenkungsteuer auch nach langer Bearbeitungsdauer durch das Finanzamt nicht automatisch verwirkt ist. Die Bewertung des geschenkten Anteils erfolgt nach dem Stuttgarter Verfahren, wobei die Ertragsaussichten zum Zeitpunkt der Schenkung maßgeblich sind. Spätere Entwicklungen können nicht berücksichtigt werden. Steuerpflichtige sollten bei Einsprüchen aktiv bleiben und gegebenenfalls Untätigkeitsklage erheben, um ihre Rechte zu wahren.
Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.
Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.
Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.
Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.
Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.
Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.
Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.
Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.
Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.
Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.
Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.
Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.
Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.
Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.
Durch die schlichte Anfrage kommt noch kein kostenpflichtiges Mandat zustande.