Schenkung Wohnungseigentum an Minderjährigen nicht lediglich rechtlicher Vorteil
Genehmigung Familiengericht
OLG Hamm 15 W 119/00
Das Oberlandesgericht (OLG) Hamm hat in seinem Beschluss vom 23. Mai 2000 (Az. 15 W 119/00) entschieden,
dass die Schenkung von Wohnungseigentum an einen Minderjährigen nicht lediglich einen rechtlichen Vorteil darstellt und daher der Genehmigung des Familiengerichts bedarf.
Außerdem entschied das OLG, dass eine Vormerkung zur Sicherung der gesetzlichen Rückübertragungsansprüche des Schenkers nicht eintragungsfähig ist.
Sachverhalt
Eine Großmutter schenkte ihrer minderjährigen Enkelin Wohnungseigentum.
Die Mutter der Enkelin, die zugleich deren gesetzliche Vertreterin war, nahm die Schenkung im Namen ihrer Tochter an.
Im Schenkungsvertrag behielt sich die Großmutter ein Rückforderungsrecht für den Fall vor, dass die Schenkung widerrufen werden kann.
Der Notar beantragte die Eintragung der Eigentumsänderung und einer Rückauflassungsvormerkung im Grundbuch.
Das Grundbuchamt beanstandete den Antrag.
Entscheidungsgründe
1. Gesetzliche Vertretung
Das OLG entschied, dass die Mutter die Schenkung nicht ohne Genehmigung des Familiengerichts annehmen konnte.
Die Schenkung von Wohnungseigentum an einen Minderjährigen ist nicht lediglich rechtlich vorteilhaft,
da sie mit dem Eintritt in den Verwaltervertrag und den damit verbundenen Verpflichtungen verbunden ist.
2. Rückauflassungsvormerkung
Das OLG entschied weiter, dass die beantragte Rückauflassungsvormerkung nicht eintragungsfähig ist.
Eine Vormerkung kann nur zur Sicherung eines bestimmten Anspruchs eingetragen werden.
Die gesetzlichen Rückübertragungsansprüche des Schenkers sind jedoch nicht hinreichend bestimmt, da sie von einer Vielzahl von Faktoren abhängen,
die erst in der Zukunft eintreten können.
Fazit
Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.
Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.
Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.
Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.
Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.
Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.
Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.
Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.
Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.
Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.
Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.
Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.
Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.
Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.
Durch die schlichte Anfrage kommt noch kein kostenpflichtiges Mandat zustande.