Schenkungsteuer Begrenzung Jahreswert Nutzungen
BFH II R 48/12
Urteil vom 9.4.2014,
§ 16 BewG bei Erbschaft- und Schenkungsteuer nach wie vor anwendbar,
RA und Notar Krau
Das Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 9. April 2014 klärt die Frage, ob die Begrenzung des Jahreswerts von Nutzungen nach § 16 BewG
auch nach Inkrafttreten des Erbschaftsteuerreformgesetzes (ErbStRG) noch anwendbar ist.
Der Fall:
Ein Kläger erhielt von seiner Pflegetochter ein Einfamilienhaus, an dem ihm ein lebenslanges Wohnrecht zustand.
Das Finanzamt setzte die Schenkungsteuer fest und berücksichtigte dabei den Kapitalwert des Wohnrechts, den es unter Anwendung von § 16 BewG begrenzte.
Das Finanzgericht gab der Klage des Steuerpflichtigen statt und entschied, dass § 16 BewG nicht mehr anwendbar sei.
Die Entscheidung des Gerichts:
Der BFH hob die Entscheidung des Finanzgerichts auf und entschied, dass § 16 BewG auch nach Inkrafttreten des ErbStRG anwendbar ist,
wenn der Nutzungswert bei der Festsetzung der Erbschaft- oder Schenkungsteuer vom gesondert festgestellten Grundbesitzwert abgezogen wird.
Zentrale Punkte des Urteils:
Bedeutung des Urteils:
Das Urteil klärt die nach wie vor bestehende Bedeutung von § 16 BewG für die Bewertung von Nutzungsrechten bei der Erbschaft- und Schenkungsteuer.
Es zeigt, dass die Vorschrift auch nach der Reform des Erbschaftsteuerrechts anwendbar ist und die Begrenzung des Jahreswerts von Nutzungen verfassungsgemäß ist.
Das Urteil hat damit große praktische Relevanz für die Bewertung von Nutzungsrechten bei der Erbschaft- und Schenkungsteuer.
Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.
Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.
Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.
Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.
Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.
Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.
Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.
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Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.
Durch die schlichte Anfrage kommt noch kein kostenpflichtiges Mandat zustande.