Schenkungsteuer Begrenzung Jahreswert Nutzungen

August 1, 2017

Schenkungsteuer Begrenzung Jahreswert Nutzungen

BFH II R 48/12

Urteil vom 9.4.2014,

§ 16 BewG bei Erbschaft- und Schenkungsteuer nach wie vor anwendbar,

RA und Notar Krau

Das Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 9. April 2014 klärt die Frage, ob die Begrenzung des Jahreswerts von Nutzungen nach § 16 BewG

auch nach Inkrafttreten des Erbschaftsteuerreformgesetzes (ErbStRG) noch anwendbar ist.

Der Fall:

Schenkungsteuer Begrenzung Jahreswert Nutzungen

Ein Kläger erhielt von seiner Pflegetochter ein Einfamilienhaus, an dem ihm ein lebenslanges Wohnrecht zustand.

Das Finanzamt setzte die Schenkungsteuer fest und berücksichtigte dabei den Kapitalwert des Wohnrechts, den es unter Anwendung von § 16 BewG begrenzte.

Das Finanzgericht gab der Klage des Steuerpflichtigen statt und entschied, dass § 16 BewG nicht mehr anwendbar sei.

Die Entscheidung des Gerichts:

Der BFH hob die Entscheidung des Finanzgerichts auf und entschied, dass § 16 BewG auch nach Inkrafttreten des ErbStRG anwendbar ist,

wenn der Nutzungswert bei der Festsetzung der Erbschaft- oder Schenkungsteuer vom gesondert festgestellten Grundbesitzwert abgezogen wird.

Zentrale Punkte des Urteils:

Schenkungsteuer Begrenzung Jahreswert Nutzungen

  • Anwendbarkeit von § 16 BewG: § 16 BewG ist auch nach Inkrafttreten des ErbStRG anwendbar, wenn der Nutzungswert bei der Festsetzung der Erbschaft- oder Schenkungsteuer vom gesondert festgestellten Grundbesitzwert abgezogen wird.
  • Begrenzung des Jahreswerts: § 16 BewG begrenzt den Jahreswert von Nutzungen, um sicherzustellen, dass der Kapitalwert der Nutzungen nicht höher ist als der Wert des Wirtschaftsguts selbst.
  • Verfassungsmäßigkeit: § 16 BewG ist verfassungsgemäß, da er sachgerecht und folgerichtig ist.
  • Nachweis eines niedrigeren gemeinen Werts: § 16 BewG ist nicht anzuwenden, wenn der Nutzungswert im Rahmen des Nachweises eines niedrigeren gemeinen Werts des Grundstücks abgezogen wird.
  • Verfahren zur Feststellung des Grundbesitzwerts: Der Steuerpflichtige hat die Möglichkeit, im Rahmen der gesonderten Feststellung des Grundbesitzwerts einen niedrigeren gemeinen Wert des Grundstücks unter Berücksichtigung der auf dem Objekt lastenden Nutzungsrechte nachzuweisen.

Bedeutung des Urteils:

Das Urteil klärt die nach wie vor bestehende Bedeutung von § 16 BewG für die Bewertung von Nutzungsrechten bei der Erbschaft- und Schenkungsteuer.

Es zeigt, dass die Vorschrift auch nach der Reform des Erbschaftsteuerrechts anwendbar ist und die Begrenzung des Jahreswerts von Nutzungen verfassungsgemäß ist.

Das Urteil hat damit große praktische Relevanz für die Bewertung von Nutzungsrechten bei der Erbschaft- und Schenkungsteuer.

Schlagworte

Warnhinweis:

Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.

Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.

Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.

Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.

Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.

Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.

Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.

Benötigen Sie eine Beratung oder haben Sie Fragen?

Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns eine E-Mail, damit wir die grundsätzlichen Fragen klären können.

Durch die schlichte Anfrage kommt noch kein kostenpflichtiges Mandat zustande.

Warnhinweis:

Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.

Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.

Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.

Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.

Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.

Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.

Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.

Benötigen Sie eine Beratung oder haben Sie Fragen?

Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns eine E-Mail, damit wir die grundsätzlichen Fragen klären können.

Durch die schlichte Anfrage kommt noch kein kostenpflichtiges Mandat zustande.

Letzte Beiträge

Nacherbe zahlt nicht für Einziehung Erbschein Vorerbe

Nacherbe zahlt nicht für Einziehung Erbschein Vorerbe

Februar 2, 2025
Nacherbe zahlt nicht für Einziehung Erbschein VorerbeBeschluss des Amtsgerichts Sinsheim vom 19.11.2024 – S 1 VI 52/24RA und Notar Krau…
Anfechtung Testament später geborener Pflichtteilsberechtigter

Anfechtung Testament später geborener Pflichtteilsberechtigter

Januar 30, 2025
Anfechtung Testament später geborener PflichtteilsberechtigterRA und Notar KrauDer Beschluss des Oberlandesgerichts München vom 19.09.2024…
Verzicht auf den Zusatzpflichtteil

Verzicht auf den Zusatzpflichtteil

Januar 30, 2025
Verzicht auf den ZusatzpflichtteilRA und Notar KrauDas Oberlandesgericht Celle hat in einem Urteil vom 29. Juli 2024 (Az.: 6 U 51/23) über…