Schenkungsteuer bei Zahlung von Prämien für eine Lebensversicherung durch einen Dritten – mittelbare Schenkung

Mai 17, 2025

Schenkungsteuer bei Zahlung von Prämien für eine Lebensversicherung durch einen Dritten – mittelbare Schenkung

Bundesfinanzhof Urteil vom 22. Oktober 2014, II R 26/13

RA und Notar Krau

Sehr geehrte Damen und Herren,

heute möchten wir Ihnen ein interessantes Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) näherbringen.

Es geht um die Schenkungsteuer bei Lebensversicherungen, wenn nicht der Versicherungsnehmer selbst, sondern eine dritte Person die Beiträge zahlt.

Worum ging es genau?

In dem verhandelten Fall hatte eine Tante für ihren Neffen die monatlichen Beiträge zu dessen Rentenversicherung übernommen. Das Finanzamt sah darin eine Schenkung des Geldes an den Neffen.

Das Finanzgericht sah es anders: Seiner Meinung nach wurde nicht das Geld, sondern der Wertzuwachs der Versicherung geschenkt. Dieser Wertzuwachs sollte dann niedriger besteuert werden.

Die Entscheidung des Bundesfinanzhofs

Der BFH widersprach der Auffassung des Finanzgerichts. Die Richter entschieden klar: Wenn jemand die Beiträge für die Lebensversicherung eines anderen zahlt, ist dies eine direkte Schenkung des Geldes.

Warum ist das so?

Der BFH argumentierte, dass der Neffe durch die Zahlung der Tante von seiner Pflicht befreit wurde, die Beiträge selbst zu zahlen. Diese Ersparnis ist der eigentliche Vorteil, also die Schenkung.

Der spätere Wert der Versicherung ist davon unabhängig. Eine bloße Wertsteigerung des Vermögens führt nicht automatisch zu einer Schenkungsteuer.

Schenkungsteuer bei Zahlung von Prämien für eine Lebensversicherung durch einen Dritten – mittelbare Schenkung

Was bedeutet das für Sie?

Dieses Urteil ist wichtig, wenn Sie Beiträge zu einer Lebensversicherung für eine andere Person zahlen oder wenn dies für Sie geschieht.

Es bedeutet, dass die gezahlten Beiträge als Schenkung gelten und entsprechend versteuert werden können. Der Wert der Versicherung selbst spielt dabei zunächst keine Rolle.

Wir hoffen, wir konnten Ihnen dieses komplexe Thema verständlich näherbringen. Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen,

Ihr Team von RA und Notar Krau

Schlagworte

Warnhinweis:

Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.

Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.

Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.

Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.

Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.

Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.

Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.

Benötigen Sie eine Beratung oder haben Sie Fragen?

Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns eine E-Mail, damit wir die grundsätzlichen Fragen klären können.

Durch die schlichte Anfrage kommt noch kein kostenpflichtiges Mandat zustande.

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