Schenkungsteuer: Bindungswirkung von Wertfeststellungsbescheiden bei Zusammenrechnung mehrerer Erwerbe

Mai 17, 2025

Schenkungsteuer: Bindungswirkung von Wertfeststellungsbescheiden bei Zusammenrechnung mehrerer Erwerbe

Bundesfinanzhof Urteil vom 26.07.2023, II R 35/21

RA und Notar Krau

Sehr geehrte Damen und Herren,

heute möchten wir Ihnen ein wichtiges Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) zur Schenkungsteuer näherbringen.

Es geht darum, wie frühere Grundstückswerte bei späteren Schenkungen berücksichtigt werden.

Wenn der Staat den Wert eines Grundstücks festlegt

Stellen Sie sich vor, Sie bekommen ein Grundstück geschenkt. Das Finanzamt ermittelt dann den Wert dieses Grundstücks für die Schenkungsteuer.

Dieser Wert wird in einem eigenen Bescheid festgehalten, dem sogenannten Wertfeststellungsbescheid.

Dieser Wert ist bindend – auch später

Der BFH hat nun entschieden: Dieser einmal festgesetzte Grundstückswert gilt. Und zwar für alle Schenkungsteuerbescheide, bei denen dieser Wert eine Rolle spielt.

Schenkungsteuer: Bindungswirkung von Wertfeststellungsbescheiden bei Zusammenrechnung mehrerer Erwerbe

Das ist auch dann wichtig, wenn Sie später noch einmal etwas von derselben Person geschenkt bekommen.

Ein Beispiel zur Verdeutlichung

Ein Mann bekam 2012 einen Teil eines Grundstücks von seinem Vater geschenkt.

Der Wert war unter dem Freibetrag, es fiel keine Steuer an. 2017 erhielt er weitere 400.000 Euro.

Das Finanzamt rechnete beide Schenkungen zusammen.

Dabei nutzte es den Grundstückswert von 2012. Der Mann fand diesen Wert zu hoch. Er hatte damals aber nichts unternommen, weil er keine Steuer zahlen musste.

Das Urteil des BFH ist eindeutig

Der BFH gab dem Finanzamt Recht. Der einmal festgestellte Grundstückswert ist bindend. Wer ihn für falsch hält, muss sich sofort dagegen wehren.

Wird der Bescheid rechtskräftig, kann man den Wert später nicht mehr ändern.

Was bedeutet das für Sie?

Achten Sie genau auf den Wertfeststellungsbescheid bei einer Grundstücksschenkung.

Schenkungsteuer: Bindungswirkung von Wertfeststellungsbescheiden bei Zusammenrechnung mehrerer Erwerbe

Wenn Sie Zweifel haben, legen Sie rechtzeitig Einspruch ein. Sonst kann es später teuer werden, wenn weitere Schenkungen hinzukommen.

Ihr Team von RA und Notar Krau

Schlagworte

Warnhinweis:

Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.

Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.

Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.

Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.

Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.

Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.

Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.

Benötigen Sie eine Beratung oder haben Sie Fragen?

Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns eine E-Mail, damit wir die grundsätzlichen Fragen klären können.

Durch die schlichte Anfrage kommt noch kein kostenpflichtiges Mandat zustande.

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