Schenkungsteuer: Bindungswirkung von Wertfeststellungsbescheiden bei Zusammenrechnung mehrerer Erwerbe

Mai 17, 2025

Schenkungsteuer: Bindungswirkung von Wertfeststellungsbescheiden bei Zusammenrechnung mehrerer Erwerbe

Bundesfinanzhof Urteil vom 26.07.2023, II R 35/21

RA und Notar Krau

Sehr geehrte Damen und Herren,

heute möchten wir Ihnen ein wichtiges Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) zur Schenkungsteuer näherbringen.

Es geht darum, wie frühere Grundstückswerte bei späteren Schenkungen berücksichtigt werden.

Wenn der Staat den Wert eines Grundstücks festlegt

Stellen Sie sich vor, Sie bekommen ein Grundstück geschenkt. Das Finanzamt ermittelt dann den Wert dieses Grundstücks für die Schenkungsteuer.

Dieser Wert wird in einem eigenen Bescheid festgehalten, dem sogenannten Wertfeststellungsbescheid.

Dieser Wert ist bindend – auch später

Der BFH hat nun entschieden: Dieser einmal festgesetzte Grundstückswert gilt. Und zwar für alle Schenkungsteuerbescheide, bei denen dieser Wert eine Rolle spielt.

Schenkungsteuer: Bindungswirkung von Wertfeststellungsbescheiden bei Zusammenrechnung mehrerer Erwerbe

Das ist auch dann wichtig, wenn Sie später noch einmal etwas von derselben Person geschenkt bekommen.

Ein Beispiel zur Verdeutlichung

Ein Mann bekam 2012 einen Teil eines Grundstücks von seinem Vater geschenkt.

Der Wert war unter dem Freibetrag, es fiel keine Steuer an. 2017 erhielt er weitere 400.000 Euro.

Das Finanzamt rechnete beide Schenkungen zusammen.

Dabei nutzte es den Grundstückswert von 2012. Der Mann fand diesen Wert zu hoch. Er hatte damals aber nichts unternommen, weil er keine Steuer zahlen musste.

Das Urteil des BFH ist eindeutig

Der BFH gab dem Finanzamt Recht. Der einmal festgestellte Grundstückswert ist bindend. Wer ihn für falsch hält, muss sich sofort dagegen wehren.

Wird der Bescheid rechtskräftig, kann man den Wert später nicht mehr ändern.

Was bedeutet das für Sie?

Achten Sie genau auf den Wertfeststellungsbescheid bei einer Grundstücksschenkung.

Schenkungsteuer: Bindungswirkung von Wertfeststellungsbescheiden bei Zusammenrechnung mehrerer Erwerbe

Wenn Sie Zweifel haben, legen Sie rechtzeitig Einspruch ein. Sonst kann es später teuer werden, wenn weitere Schenkungen hinzukommen.

Ihr Team von RA und Notar Krau

RA und Notar Krau

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