Schenkungsteuer GmbH-Geschäftsanteil Kapitalerhöhung
BFH II R 54/07
Das Urteil des Bundesfinanzhofs vom 20.01.2010 behandelt die Frage der Schenkungsteuerfestsetzung
bei fehlerhafter Annahme einer einheitlichen Zuwendung durch das Finanzamt.
Sachverhalt:
Ein Vater schenkte seinen beiden Söhnen jeweils die Hälfte seines bestehenden und seines zukünftigen GmbH-Geschäftsanteils im Rahmen einer Kapitalerhöhung.
Das Finanzamt setzte die Schenkungsteuer zunächst für eine einheitliche Zuwendung fest, obwohl tatsächlich zwei Zuwendungen zu unterschiedlichen Zeitpunkten vorlagen:
die Schenkung des bestehenden Geschäftsanteils zum Zeitpunkt des Schenkungsvertrags und die Schenkung des zukünftigen Geschäftsanteils erst mit Eintragung der Kapitalerhöhung.
Entscheidung des BFH:
Der BFH entschied, dass der Steuerbescheid trotz der fehlerhaften Annahme einer einheitlichen Zuwendung wirksam war.
Wesentliche Punkte der Entscheidung:
Fehlerhafte Annahme einer einheitlichen Zuwendung:
Ausführung der Zuwendung:
Wirksamkeit des Steuerbescheids:
Keine Nichtigkeit wegen Unbestimmtheit:
Berichtigung des Steuerbescheids:
Bewertung der Geschäftsanteile:
Fazit:
Der BFH stellt in diesem Urteil klar, dass ein Steuerbescheid nicht nichtig ist, wenn das Finanzamt irrtümlich von einer einheitlichen Zuwendung ausgeht, obwohl tatsächlich mehrere Zuwendungen vorliegen.
Der Bescheid ist in diesem Fall lediglich rechtswidrig und kann berichtigt werden.
Die Entscheidung ist von Bedeutung für die Praxis der Schenkungsteuerfestsetzung und zeigt, dass Fehler bei der Annahme einer einheitlichen Zuwendung
nicht zwangsläufig zur Nichtigkeit des Steuerbescheids führen.
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