Schenkungsteuer Nießbrauchsrechte Sonderbetriebsvermögen – FG Münster 3 K 5279/06 Erb

Juni 8, 2022

FG Münster 3 K 5279/06 Erb

Urteil vom 01.10.2009

Schenkungsteuer Nießbrauchsrechte Sonderbetriebsvermögen

Kommanditanteile

RA und Notar Krau:

Das Finanzgericht Münster hat in seinem Urteil vom 01.10.2009 (Az. 3 K 5279/06 Erb) entschieden,

dass Nießbrauchsrechte, die im Wege der Schenkung von einem Ehemann auf seine Ehefrau übertragen wurden,

als Sonderbetriebsvermögen zu behandeln sind und dementsprechend nach § 12 Abs. 5 ErbStG bewertet werden müssen.

Hintergrund des Falls:

FG Münster 3 K 5279/06 Erb

Die Klägerin und ihr Ehemann waren Kommanditisten an einer GmbH & Co. KG.

  • Der Ehemann schenkte seiner Frau, seinen Töchtern und seinem Sohn Kommanditanteile und Grundbesitz.
  • Er behielt sich an den übertragenen Grundstücken den Nießbrauch vor und räumte seiner Frau den Nießbrauch aufschiebend bedingt durch seinen Tod ein.
  • Die übertragenen Grundstücke wurden im Sonderbetriebsvermögen der Kinder bilanziert, die Nießbrauchsrechte des Ehemannes in seinem Sonderbetriebsvermögen.
  • Später modifizierten die Ehegatten und die Kinder die Nießbrauchsregelung, sodass der Nießbrauch der Ehefrau bereits mit dem Ausscheiden des Ehemannes aus einer anderen Gesellschaft zustünde.
  • Das Finanzamt setzte Schenkungsteuer fest und bewertete die Nießbrauchsrechte nach § 12 Abs. 1 ErbStG.
  • Die Klägerin argumentierte, dass die Nießbrauchsrechte als Sonderbetriebsvermögen nach § 12 Abs. 5 ErbStG zu bewerten seien.

Entscheidung des Gerichts:

  • Das Finanzgericht gab der Klage statt und hob die Schenkungsteuerbescheide auf.
  • Die Richter stellten fest, dass die Nießbrauchsrechte als Wirtschaftsgüter zum Sonderbetriebsvermögen gehörten.
  • Für die Bewertung von Wirtschaftsgütern des Sonderbetriebsvermögens im Erbschaftsteuerrecht sind die ertragsteuerlichen Regelungen maßgeblich.
  • Da die Nießbrauchsrechte im Ertragsteuerrecht mit einem Wert von 0 Euro angesetzt wurden, gilt dies auch für die Schenkungsteuer.
  • Nach Abzug des Freibetrags verblieb kein steuerpflichtiger Erwerb.

FG Münster 3 K 5279/06 Erb

Bedeutung des Urteils:

  • Das Urteil verdeutlicht die Bedeutung der ertragsteuerlichen Grundsätze für die Bewertung von Sonderbetriebsvermögen im Erbschaftsteuerrecht.
  • Es stärkt die Position von Steuerpflichtigen, die die schenkungsteuerliche Bewertung von Nießbrauchsrechten nach § 12 Abs. 5 ErbStG begehren.
  • Das Urteil hat Auswirkungen auf die Gestaltung von Schenkungsverträgen und die steuerliche Beratung im Zusammenhang mit Nießbrauchsrechten an Betriebsvermögen.

Revision:

Das Finanzgericht hat die Revision zugelassen, um die Rechtsfrage höchstrichterlich klären zu lassen.

Schlagworte

Warnhinweis:

Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.

Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.

Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.

Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.

Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.

Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.

Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.

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