Schenkungsteuer Nießbrauchsrechte Sonderbetriebsvermögen – FG Münster 3 K 5279/06 Erb

Juni 8, 2022

FG Münster 3 K 5279/06 Erb

Urteil vom 01.10.2009

Schenkungsteuer Nießbrauchsrechte Sonderbetriebsvermögen

Kommanditanteile

RA und Notar Krau:

Das Finanzgericht Münster hat in seinem Urteil vom 01.10.2009 (Az. 3 K 5279/06 Erb) entschieden,

dass Nießbrauchsrechte, die im Wege der Schenkung von einem Ehemann auf seine Ehefrau übertragen wurden,

als Sonderbetriebsvermögen zu behandeln sind und dementsprechend nach § 12 Abs. 5 ErbStG bewertet werden müssen.

Hintergrund des Falls:

FG Münster 3 K 5279/06 Erb

Die Klägerin und ihr Ehemann waren Kommanditisten an einer GmbH & Co. KG.

  • Der Ehemann schenkte seiner Frau, seinen Töchtern und seinem Sohn Kommanditanteile und Grundbesitz.
  • Er behielt sich an den übertragenen Grundstücken den Nießbrauch vor und räumte seiner Frau den Nießbrauch aufschiebend bedingt durch seinen Tod ein.
  • Die übertragenen Grundstücke wurden im Sonderbetriebsvermögen der Kinder bilanziert, die Nießbrauchsrechte des Ehemannes in seinem Sonderbetriebsvermögen.
  • Später modifizierten die Ehegatten und die Kinder die Nießbrauchsregelung, sodass der Nießbrauch der Ehefrau bereits mit dem Ausscheiden des Ehemannes aus einer anderen Gesellschaft zustünde.
  • Das Finanzamt setzte Schenkungsteuer fest und bewertete die Nießbrauchsrechte nach § 12 Abs. 1 ErbStG.
  • Die Klägerin argumentierte, dass die Nießbrauchsrechte als Sonderbetriebsvermögen nach § 12 Abs. 5 ErbStG zu bewerten seien.

Entscheidung des Gerichts:

  • Das Finanzgericht gab der Klage statt und hob die Schenkungsteuerbescheide auf.
  • Die Richter stellten fest, dass die Nießbrauchsrechte als Wirtschaftsgüter zum Sonderbetriebsvermögen gehörten.
  • Für die Bewertung von Wirtschaftsgütern des Sonderbetriebsvermögens im Erbschaftsteuerrecht sind die ertragsteuerlichen Regelungen maßgeblich.
  • Da die Nießbrauchsrechte im Ertragsteuerrecht mit einem Wert von 0 Euro angesetzt wurden, gilt dies auch für die Schenkungsteuer.
  • Nach Abzug des Freibetrags verblieb kein steuerpflichtiger Erwerb.

FG Münster 3 K 5279/06 Erb

Bedeutung des Urteils:

  • Das Urteil verdeutlicht die Bedeutung der ertragsteuerlichen Grundsätze für die Bewertung von Sonderbetriebsvermögen im Erbschaftsteuerrecht.
  • Es stärkt die Position von Steuerpflichtigen, die die schenkungsteuerliche Bewertung von Nießbrauchsrechten nach § 12 Abs. 5 ErbStG begehren.
  • Das Urteil hat Auswirkungen auf die Gestaltung von Schenkungsverträgen und die steuerliche Beratung im Zusammenhang mit Nießbrauchsrechten an Betriebsvermögen.

Revision:

Das Finanzgericht hat die Revision zugelassen, um die Rechtsfrage höchstrichterlich klären zu lassen.

RA und Notar Krau

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