
Schenkungsteuer Zahlung überhöhtes Entgelt durch GmbH an dem Gesellschafter nahestehende Person
BFH II R 54/15
Kernaussage:
Das Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 13.09.2017 klärt die schenkungsteuerrechtliche Behandlung von überhöhten Zahlungen
einer GmbH an nahestehende Personen von Gesellschaftern.
Der BFH stellt fest, dass solche Zahlungen keine gemischte freigebige Zuwendung der GmbH darstellen, wenn der Gesellschafter an der Vereinbarung mitgewirkt hat.
Sachverhalt:
Im vorliegenden Fall vermietete der Kläger (Ehemann der Alleingesellschafterin einer GmbH) Maschinen, Geräte und ein Grundstück an die GmbH.
Die Mietzahlungen wurden als überhöht angesehen und stellten verdeckte Gewinnausschüttungen (vGA) an die Gesellschafterin dar.
Das Finanzamt betrachtete die überhöhten Zahlungen an den Kläger als freigebige Zuwendungen der GmbH und setzte Schenkungsteuer fest.
Entscheidung des BFH:
Der BFH widersprach dem Finanzamt und entschied, dass keine schenkungsteuerpflichtige Zuwendung der GmbH vorliegt.
Begründung:
Konsequenzen:
Zusammenfassend stellt das BFH-Urteil klar, dass bei überhöhten Zahlungen einer GmbH an nahestehende Personen von Gesellschaftern keine freigebige Zuwendung der GmbH vorliegt,
wenn der Gesellschafter an der Vereinbarung mitgewirkt hat.
Stattdessen kann der Gesellschafter selbst Schenker sein.
Die Entscheidung hat Bedeutung für die schenkungsteuerrechtliche Beurteilung solcher Sachverhalte und
erfordert eine genaue Analyse der Rechtsbeziehung zwischen Gesellschafter und nahestehender Person.
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