Schenkungsteuer – Zahlungen zur Abwendung eines Herausgabeanspruchs nach § 2329 II BGB – BFH II R 46/01

August 7, 2019

Schenkungsteuer – Zahlungen zur Abwendung eines Herausgabeanspruchs nach § 2329 II BGB – BFH II R 46/01

RA und Notar Krau

Im Urteil BFH II R 46/01 des Bundesfinanzhofs geht es um die steuerliche Behandlung von Zahlungen, die ein Beschenkter zur Abwendung eines Herausgabeanspruchs eines Pflichtteilsberechtigten gemäß § 2329 Abs. 2 BGB leistet.

Der Kläger hatte von seinem Onkel eine Eigentumswohnung geschenkt bekommen und wurde später vom Pflichtteilsberechtigten auf Pflichtteilsergänzung in Anspruch genommen.

Er zahlte schließlich 220.000 DM zur Abgeltung dieser Ansprüche.

Die zentrale Frage war, ob diese Zahlungen die Schenkungsteuer mindern können.

Der Bundesfinanzhof entschied, dass Zahlungen zur Abwendung eines Herausgabeanspruchs nach § 2329 Abs. 2 BGB bei der Schenkungsteuer berücksichtigt werden können, sofern sie in einem engen Zusammenhang mit der Schenkung stehen.

Schenkungsteuer – Zahlungen zur Abwendung eines Herausgabeanspruchs nach § 2329 II BGB – BFH II R 46/01

Dies ist der Fall, wenn der Erbe seine Haftung auf den Nachlass beschränken konnte und der Beschenkte daher zur Zahlung herangezogen wird.

Diese Zahlungen dürfen nicht als Gegenleistung für die Schenkung oder als Auflage gewertet werden, sondern sind als Folge der Schenkung zu betrachten.

Das Finanzgericht hatte zuvor entschieden, dass solche Zahlungen nicht steuermindernd wirken, da sie keine schenkungsteuerlich relevante Gegenleistung darstellten.

Der Bundesfinanzhof hob dieses Urteil jedoch auf und verwies den Fall zur erneuten Prüfung zurück.

Dabei müsse geprüft werden, ob und in welchem Umfang die Zahlungen tatsächlich auf einen Herausgabeanspruch nach § 2329 BGB entfallen oder ob sie Pflichten des Klägers als Erben betreffen, die nicht schenkungsteuerlich relevant sind.

Der BFH stellte zudem klar, dass die Vorschriften des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetzes (ErbStG) auch auf Schenkungen unter Lebenden angewendet werden können, sofern nichts anderes bestimmt ist.

Damit könne auch eine Pflichtteilslast, die durch eine Schenkung entsteht, unter bestimmten Voraussetzungen die Schenkungsteuer mindern.

Die Entscheidung zeigt die enge Verzahnung zwischen Erbschaftsteuerrecht und Zivilrecht und betont, dass Pflichtteilsergänzungsansprüche komplexe Auswirkungen auf die Besteuerung von Schenkungen haben können.

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Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.

Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.

Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.

Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.

Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.

Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.

Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.

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