Schenkungsteuerbefreiung als Familienheim auch bei Erwerb von Gesamthandseigentum
Finanzgericht München 4 K 1639/21
Das Finanzgericht München hat in einem Urteil vom 21.06.2023 entschieden, dass die schenkungsteuerliche Steuerbefreiung als Familienheim auch dann gewährt werden kann, wenn der
Erwerb des Familienheims im Rahmen einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) erfolgt und der Erwerber somit nur Gesamthänder des Grundstücks ist.
Der Fall:
Ein Ehepaar nutzte ein Wohnhaus zu eigenen Wohnzwecken.
Die Ehefrau war zunächst Alleineigentümerin des Grundstücks.
Um ihren Ehemann am Eigentum zu beteiligen, brachte sie das Grundstück in eine gemeinsam gegründete GbR ein.
Das Finanzamt versagte die Steuerbefreiung für die Schenkung des hälftigen Grundstücksanteils an den Ehemann,
da dieser kein direktes Eigentum, sondern nur Gesamthandseigentum über die GbR erworben hatte.
Die Entscheidung des Finanzgerichts:
Das Finanzgericht München gab der Klage des Ehemanns statt.
Es entschied, dass der Erwerb von Gesamthandseigentum an einem Grundstück im Rahmen einer GbR von der Steuerbefreiung nach § 13 Abs. 1 Nr. 4a S. 1 ErbStG umfasst ist.
Begründung:
Fazit:
Das Urteil des Finanzgerichts München erweitert die Möglichkeiten der Steuerbefreiung für Familienheime.
Es stellt klar, dass auch der Erwerb von Gesamthandseigentum im Rahmen einer GbR die Voraussetzungen für die Steuerbefreiung erfüllen kann.
Dies ist insbesondere für Ehepaare relevant, die ihr Familienheim gemeinsam in einer GbR halten möchten.
Wichtige Hinweise:
Zusätzliche Informationen:
§ 7 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG: Definiert Schenkungen unter Lebenden als freigebige Zuwendungen.
Dieses Urteil verdeutlicht die Komplexität des Schenkungsteuerrechts und die Bedeutung einer sorgfältigen Planung bei der Übertragung von Immobilien innerhalb der Familie.
Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.
Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.
Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.
Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.
Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.
Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.
Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.
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Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.
Durch die schlichte Anfrage kommt noch kein kostenpflichtiges Mandat zustande.