Schenkungsteuerbefreiung Familienheim

Dezember 29, 2024

Schenkungsteuerbefreiung als Familienheim auch bei Erwerb von Gesamthandseigentum

Finanzgericht München 4 K 1639/21

RA und Notar Krau

Das Finanzgericht München hat in einem Urteil vom 21.06.2023 entschieden, dass die schenkungsteuerliche Steuerbefreiung als Familienheim auch dann gewährt werden kann, wenn der

Erwerb des Familienheims im Rahmen einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) erfolgt und der Erwerber somit nur Gesamthänder des Grundstücks ist.

Der Fall:

Ein Ehepaar nutzte ein Wohnhaus zu eigenen Wohnzwecken.

Die Ehefrau war zunächst Alleineigentümerin des Grundstücks.

Um ihren Ehemann am Eigentum zu beteiligen, brachte sie das Grundstück in eine gemeinsam gegründete GbR ein.

Das Finanzamt versagte die Steuerbefreiung für die Schenkung des hälftigen Grundstücksanteils an den Ehemann,

da dieser kein direktes Eigentum, sondern nur Gesamthandseigentum über die GbR erworben hatte.

Schenkungsteuerbefreiung Familienheim

Die Entscheidung des Finanzgerichts:

Das Finanzgericht München gab der Klage des Ehemanns statt.

Es entschied, dass der Erwerb von Gesamthandseigentum an einem Grundstück im Rahmen einer GbR von der Steuerbefreiung nach § 13 Abs. 1 Nr. 4a S. 1 ErbStG umfasst ist.

Begründung:

  • Schenkungsteuerrechtliche Transparenz der GbR: Obwohl die GbR zivilrechtlich als Eigentümerin des Grundstücks gilt, sind schenkungsteuerrechtlich die einzelnen Gesellschafter als Erwerber anzusehen. Dies ergibt sich aus der sogenannten „Transparenz“ der Personengesellschaft im Schenkungsteuerrecht.
  • Gesamthandseigentum als Eigentum im Sinne des ErbStG: Der Begriff des „Eigentums“ in § 13 Abs. 1 Nr. 4a S. 1 ErbStG ist nicht auf Alleineigentum beschränkt. Er umfasst auch das Gesamthandseigentum, bei dem mehrere Personen gemeinsam Eigentümer eines Gegenstands sind, wie es bei einer GbR der Fall ist.
  • Keine rechtsmissbräuchliche Gestaltung: Die Vereinigung zweier Grundstücke der Ehefrau in der GbR wurde nicht als rechtsmissbräuchliche Gestaltung angesehen, da die Grundstücke bereits zuvor gemeinsam als Familienheim genutzt wurden.

Schenkungsteuerbefreiung Familienheim

Fazit:

Das Urteil des Finanzgerichts München erweitert die Möglichkeiten der Steuerbefreiung für Familienheime.

Es stellt klar, dass auch der Erwerb von Gesamthandseigentum im Rahmen einer GbR die Voraussetzungen für die Steuerbefreiung erfüllen kann.

Dies ist insbesondere für Ehepaare relevant, die ihr Familienheim gemeinsam in einer GbR halten möchten.

Wichtige Hinweise:

  • Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, da die Revision zugelassen wurde.
  • Die Entscheidung betrifft den speziellen Fall der Schenkung innerhalb einer Ehe und der Nutzung des Grundstücks zu eigenen Wohnzwecken.
  • Es ist ratsam, sich bei der Gestaltung von Schenkungsverträgen im Zusammenhang mit Familienheimen von einem Steuerberater oder Rechtsanwalt beraten zu lassen.

Zusätzliche Informationen:

  • § 13 Abs. 1 Nr. 4a S. 1 ErbStG: Regelt die Steuerbefreiung für Schenkungen zwischen Ehegatten unter bestimmten Voraussetzungen, u.a. die unentgeltliche Zuwendung von Eigentum oder Miteigentum an einem Grundstück, das zu eigenen Wohnzwecken genutzt wird.

§ 7 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG: Definiert Schenkungen unter Lebenden als freigebige Zuwendungen.

  • § 10 Abs. 1 S. 1 ErbStG: Bestimmt den steuerpflichtigen Erwerb als Bereicherung des Erwerbers.
  • §§ 718, 719 Abs. 1 BGB: Regeln das Gesamthandseigentum, eine besondere Form des Eigentums, bei der mehrere Personen gemeinsam Eigentümer eines Gegenstands sind.

Dieses Urteil verdeutlicht die Komplexität des Schenkungsteuerrechts und die Bedeutung einer sorgfältigen Planung bei der Übertragung von Immobilien innerhalb der Familie.

Schlagworte

Warnhinweis:

Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.

Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.

Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.

Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.

Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.

Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.

Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.

Benötigen Sie eine Beratung oder haben Sie Fragen?

Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns eine E-Mail, damit wir die grundsätzlichen Fragen klären können.

Durch die schlichte Anfrage kommt noch kein kostenpflichtiges Mandat zustande.

Warnhinweis:

Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.

Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.

Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.

Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.

Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.

Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.

Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.

Benötigen Sie eine Beratung oder haben Sie Fragen?

Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns eine E-Mail, damit wir die grundsätzlichen Fragen klären können.

Durch die schlichte Anfrage kommt noch kein kostenpflichtiges Mandat zustande.

Letzte Beiträge

Krau Rechtsanwälte und Notar

Wahl englisches Recht zur Vermeidung Pflichtteil

Januar 14, 2025
Wahl englisches Recht zur Vermeidung PflichtteilBGH Urteil vom 29.06.2022 – IV ZR 110/21RA und Notar KrauDas Urteil des Bundesgerichts…
Krau Rechtsanwälte und Notar

Erbquote russischer Ehegatte

Januar 12, 2025
Erbquote russischer EhegatteOLG Köln 2 Wx 22/24Beschluss vom 4.3.2024RA und Notar KrauKernaussage:Das OLG Köln entschied, d…
Krau Rechtsanwälte und Notar

Anspruch Erbe gegen Bank Nachlassinsolvenz

Januar 12, 2025
Anspruch Erbe gegen Bank NachlassinsolvenzverfahrenBVerfG 1 BvR 1031/20Beschluss vom 10.04.2024RA und Notar KrauSachverhalt:…