Schenkungsteuerbefreiung von Geldzuwendungen an kommunale Wählervereinigungen – Hessisches FG 1 K 140/02
Zusammenfassung des Urteils des Hessischen Finanzgerichts 1 K 140/02
Kernaussage:
Das Hessische Finanzgericht sieht in der unterschiedlichen schenkungsteuerlichen Behandlung von politischen Parteien und kommunalen Wählervereinigungen eine Verletzung des Grundgesetzes und legt den Fall dem Bundesverfassungsgericht vor.
Hintergrund:
Ein eingetragener Verein, der als kommunale Wählervereinigung an Wahlen teilnimmt, erhielt eine Geldzuwendung für den Wahlkampf.
Das Finanzamt setzte Schenkungsteuer fest, da Zuwendungen an Wählervereinigungen nicht steuerbefreit sind, im Gegensatz zu Zuwendungen an politische Parteien gemäß § 13 Abs. 1 Nr. 18 ErbStG.
Der Verein klagte gegen den Steuerbescheid und argumentierte, dass diese Ungleichbehandlung gegen den Gleichheitsgrundsatz des Grundgesetzes verstoße.
Argumente des Klägers (Verein):
Argumente des Beklagten (Finanzamt):
Entscheidung des Gerichts:
Fazit:
Das Urteil zeigt, dass die unterschiedliche steuerliche Behandlung von politischen Parteien und kommunalen Wählervereinigungen kritisch gesehen wird.
Das Gericht hält diese Ungleichbehandlung für verfassungswidrig und legt den Fall dem Bundesverfassungsgericht zur Klärung vor.
Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.
Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.
Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.
Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.
Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.
Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.
Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.
Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.
Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.
Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.
Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.
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Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.
Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.
Durch die schlichte Anfrage kommt noch kein kostenpflichtiges Mandat zustande.