Schenkungsteuerbescheid – Übertragung Geschäftsanteil – Einspruchsentscheidung – FG Düsseldorf 4 K 2596/16 Erb
Tenor
Tatbestand
Gründe
Der Kläger war Gesellschafter einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft (W GmbH).
Die Gesellschafter hatten einen Poolvertrag geschlossen, der u.a. vorsah, dass ausscheidende Gesellschafter ihre Anteile an einen Treuhänder verkaufen, der diese treuhänderisch für die verbleibenden Gesellschafter hält.
Ein Gesellschafter schied aus Altersgründen aus und verkaufte seinen Anteil an den Treuhänder.
Das Finanzamt sah darin eine Schenkung an die verbleibenden Gesellschafter und setzte Schenkungsteuer fest.
Entscheidung des FG Düsseldorf:
Das FG Düsseldorf hob den Schenkungsteuerbescheid auf.
Es liegt keine Schenkung vor.
Begründung:
Kein Übergang des Geschäftsanteils:
Kein Abfindungsanspruch:
Keine Zurechnung des Geschäftsanteils:
Keine Bereicherung:
Kein Vermögensvorteil:
Keine Steuerpflicht:
Zusätzliche Informationen:
Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.
Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.
Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.
Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.
Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.
Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.
Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.
Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.
Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.
Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.
Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.
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Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.
Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.
Durch die schlichte Anfrage kommt noch kein kostenpflichtiges Mandat zustande.