FG München 4 K 1790/10

August 25, 2021

schenkweise Übertragung des positiven Kapitalkontos an KG auf Dritten – FG München 4 K 1790/10

Zusammenfassung RA und Notar Krau:

Das Finanzgericht München verhandelte den Fall 4 K 1790/10 über die schenkweise Übertragung eines positiven Kapitalkontos von einer Kommanditgesellschaft auf Dritte.

X, ein Kommanditist, übertrug sein Kapitalkonto auf seine Kinder und deren Gesellschaften bürgerlichen Rechts.

Die Kinder argumentierten, dass das übertragene Guthaben als Betriebsvermögen anzusehen sei und somit steuerlich begünstigt werden sollte.

Das Gericht entschied jedoch, dass die Vergünstigung nur für Betriebsvermögen gelte, das im Ganzen oder als Teilbetrieb übertragen werde.

Da hier nur einzelne Vermögenswerte übertragen wurden, sei die Vergünstigung nicht anwendbar.

Zudem handelte es sich bei dem übertragenen Guthaben um Fremdkapital der Gesellschaft, das bereits vor der Schenkung als Darlehensforderung bilanziert worden war.

Daher könnten die Kläger keine Vergünstigung in Anspruch nehmen.

schenkweise Übertragung des positiven Kapitalkontos an KG auf Dritten – FG München 4 K 1790/10

Die Entscheidung wurde auch deshalb gefällt, weil den Klägern kein Mitunternehmerschaftsanteil übertragen wurde, der für die Begünstigung erforderlich wäre.

Die Diskussion darüber, ob die übertragenen Vermögenswerte als Betriebsvermögen anzusehen sind, wurde aufgrund dieser Feststellung nicht weiterverfolgt.

Inhaltsverzeichnis:

I. Einleitung

  • Hintergrund und Anlass des Falles
  • Ziel der schenkweisen Übertragung des positiven Kapitalkontos

II. Tatbestand

  • Beschreibung der Parteien und des Vertragsgegenstands
  • Gesellschaftsvertrag und Kapitalkonten der KG
  • Schenkungsvertrag zwischen X und den Gesellschaften bürgerlichen Rechts
  • Bilanzielle Behandlung des Guthabens vor und nach der Schenkung
  • Schenkungsteuerbescheide und Einspruchsverfahren

III. Gründe der Entscheidung

  • Anwendbarkeit der Schenkungsteuerregelungen für Betriebsvermögen
  • Bilanzielle Behandlung des Kapitalkontos der KG und rechtliche Qualifikation des Guthabens
  • Argumente der Kläger zur Gewerblichkeit des Betriebsvermögens und deren Bewertung
  • Ablehnung der schenkungsteuerlichen Vergünstigung aufgrund fehlender Übertragung eines Mitunternehmerschaftsanteils
  • Zusammenfassung der Begründung und Schlussfolgerungen der Entscheidung

IV. Fazit

  • Zusammenfassung der Schlüsselpunkte und Schlussfolgerungen der Gerichtsentscheidung
RA und Notar Krau

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