Schiedsrichter-Assistent – Rechtsweg – Arbeitnehmerstatus
BAG 9 AZB 18/25
In diesem Artikel erfahren Sie alles Wichtige über eine bedeutende Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts (BAG). Es geht um die Frage, ob ein Schiedsrichter-Assistent im Profi-Fußball als Arbeitnehmer gilt oder nicht. Diese Entscheidung hat große Auswirkungen darauf, welche Gerichte für solche Fälle zuständig sind.
Das Bundesarbeitsgericht hat am 3. Dezember 2025 ein klares Urteil gefällt (Aktenzeichen: 9 AZB 18/25). Ein Schiedsrichter-Assistent in der 3. Fußball-Liga ist kein Arbeitnehmer der DFB Schiri GmbH. Damit wurde eine vorherige Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Köln aufgehoben. Das Gericht stellte fest, dass für Streitigkeiten in diesem Bereich nicht die Arbeitsgerichte, sondern die ordentlichen Gerichte (wie das Landgericht) zuständig sind.
Wenn jemand als Arbeitnehmer gilt, genießt er besonderen Schutz durch das Arbeitsrecht. Dazu gehören zum Beispiel Kündigungsschutz oder bezahlter Urlaub. Wenn Sie jedoch als selbstständig eingestuft werden, gelten diese Regeln nicht. Im vorliegenden Fall wollte ein Schiedsrichter-Assistent Schadensersatz wegen einer angeblichen Diskriminierung bei der Einstellung fordern. Er wollte diesen Fall vor einem Arbeitsgericht verhandeln.
Der Kläger war bereits als Schiedsrichter in der Regionalliga aktiv. Er wollte in die 3. Liga aufsteigen, die als Profiliga gilt. Die DFB Schiri GmbH entschied sich jedoch gegen ihn. Er fühlte sich diskriminiert und verlangte eine Entschädigung.
Der Kläger war der Meinung, dass er wie ein Arbeitnehmer behandelt wird. Er führte folgende Punkte an:
Das Bundesarbeitsgericht prüfte sehr genau, ob eine „persönliche Abhängigkeit“ vorliegt. Das ist das Hauptmerkmal für einen Arbeitsvertrag nach dem Gesetz ($§ 611a$ BGB). Das Gericht sah diese Abhängigkeit hier nicht gegeben.
Ein ganz wichtiger Punkt war die Freiwilligkeit. Schiedsrichter-Assistenten in der 3. Liga können im Vorfeld Termine angeben, an denen sie nicht arbeiten können. Selbst wenn sie für ein Spiel eingeteilt werden, können sie diesen Einsatz noch ablehnen. Es gibt keinen Zwang, eine bestimmte Anzahl an Spielen zu leiten.
Während eines Fußballspiels treffen Schiedsrichter ihre Entscheidungen unabhängig. Weder der DFB noch die Schiri GmbH können ihnen während der 90 Minuten vorschreiben, wie sie eine Situation bewerten sollen. Diese fachliche Unabhängigkeit ist das Gegenteil von der Weisungsgebundenheit eines normalen Angestellten.
Dass Schiedsrichter zu Schulungen müssen, macht sie laut Gericht nicht zu Arbeitnehmern. Auch bei freien Dienstleistern hat der Auftraggeber ein Interesse daran, dass die Qualität stimmt. Ein einheitliches Verständnis der Regeln ist für einen fairen Wettbewerb im Fußball zwingend notwendig.
In der 3. Liga gibt es für Schiedsrichter-Assistenten kein festes Monatsgehalt. Sie erhalten Geld pro Einsatz. Das Gericht erklärte, dass dies gegen ein festes Arbeitsverhältnis spricht. Der Schiedsrichter trägt somit ein gewisses unternehmerisches Risiko: Wenn er nicht pfeift, verdient er auch nichts.
Das Gericht hat klargestellt: Nur weil eine Organisation wie der DFB eine starke Marktstellung hat, werden die Partner nicht automatisch zu Arbeitnehmern. Wer seine Zeit weitgehend selbst einteilen kann und bei der Kerntätigkeit – dem Leiten des Spiels – frei entscheiden darf, bleibt selbstständig.
Wenn Sie in einer ähnlichen Situation sind und wissen wollen, ob Sie Arbeitnehmer oder Selbstständiger sind, sollten Sie auf folgende Punkte achten:
In diesem Fall überwogen die Freiheiten des Schiedsrichters deutlich. Deshalb bleibt der Weg zu den Arbeitsgerichten für solche Klagen verschlossen.
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