Schluss mit versteckten Gebühren: Wann Banken beim Immobilienkredit keine Extra-Kosten verlangen dürfen
BGH Urt. v. 10.09.2019, Az. XI ZR 7/199
RA und Notar Krau
Sehr geehrte Leserinnen und Leser,
haben Sie sich auch schon einmal gefragt, ob Ihre Bank Ihnen wirklich alle Gebühren rechtmäßig berechnet? Gerade bei Immobilienkrediten können schnell hohe Summen zusammenkommen.
Eine aktuelle Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) bringt nun Licht ins Dunkel und stärkt Ihre Rechte als Bankkunde.
Stellen Sie sich vor: Sie haben einen Immobilienkredit und die Zinsbindung läuft aus. Sie möchten gerne zu einer anderen Bank wechseln, die Ihnen bessere Konditionen bietet.
Doch dann verlangt Ihre alte Bank eine Gebühr für die „Bearbeitung eines Treuhandauftrags“, nur damit Sie Ihre Immobilie woanders weiterfinanzieren können. Ist das fair?
Der BGH sagt: Nein!
Der BGH hat entschieden, dass Banken keine Gebühr für die Umschuldung von Immobilienkrediten verlangen dürfen.
Der Aufwand, den die Bank dabei hat, ist bereits mit den Zinsen abgegolten, die Sie als Kunde zahlen. Anders ausgedrückt: Die Bank bekommt für ihre Mühe schon genug Geld von Ihnen.
Geklagt hatte der Bundesverband der Verbraucherzentralen gegen eine Sparkasse.
Diese Sparkasse verlangte 100 Euro, wenn Kunden nach dem Ende der Zinsbindung zu einer anderen Bank wechseln wollten.
Die Sparkasse nannte diese Gebühr „Bearbeitungsentgelt für Treuhandaufträge Ablösung Kundendarlehen“.
Der Anwalt der Verbraucherschützer argumentierte: Die Bank muss ihren Kunden den Wechsel zu einem anderen Kreditinstitut kostenlos ermöglichen.
Der BGH hat dieser Argumentation zugestimmt. Die Richter sagten klar, dass die Bank mit solchen Gebühren eigene finanzielle Interessen verfolgt.
Der Aufwand, den die Bank für die Sicherheitenverwaltung hat, ist bereits durch die Zinsen abgedeckt, die Sie für den Kredit zahlen.
Es ist also eine Pflicht der Bank, diese Leistungen ohne zusätzliche Kosten zu erbringen.
Dieses Urteil des BGH ist eine gute Nachricht für alle Verbraucher! Es könnte weitreichende Folgen haben. Viele Banken haben ähnliche Klauseln in ihren Verträgen.
Prüfen Sie Ihre Kreditverträge:
Wenn Sie in der Vergangenheit eine solche Gebühr zahlen mussten, haben Sie möglicherweise einen Anspruch auf Rückerstattung.
Scheuen Sie sich nicht, Ihre Bank zu kontaktieren oder sich rechtlichen Rat einzuholen.
Der BGH hat klar entschieden: Banken dürfen keine versteckten Gebühren für die Umschuldung von Immobilienkrediten verlangen.
Dieser Aufwand ist bereits mit den Zinsen abgegolten. Das Urteil stärkt Ihre Rechte als Verbraucher und schafft mehr Transparenz im Bankgeschäft.
Mit freundlichen Grüßen,
Ihr RA und Notar Krau
Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.
Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.
Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.
Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.
Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.
Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.
Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.
Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.
Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.
Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.
Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.
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Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.
Durch die schlichte Anfrage kommt noch kein kostenpflichtiges Mandat zustande.