Schlusserbeneinsetzung mit Pflichtteilsstrafklausel
Nachweis der Nichtgeltendmachung des Pflichtteils im Grundbuchverfahren durch eidesstattliche Versicherung
KG Berlin 1 W 10/12
Das Kammergericht Berlin (KG Berlin) hatte in einem Beschluss vom 17. Januar 2012 über die Frage zu entscheiden,
wie im Grundbuchverfahren der Nachweis erbracht werden kann, dass ein Pflichtteilsberechtigter seinen Pflichtteil nicht geltend gemacht hat,
wenn dies Voraussetzung für den Eintritt einer Schlusserbeneinsetzung ist.
Der Fall:
Ein Grundstückseigentümer beantragte die Löschung eines Vorkaufsrechts, das zugunsten eines Mieters und dessen Erben eingetragen war.
Der Mieter war verstorben und hatte seine Tochter als Alleinerbin eingesetzt.
Diese war ebenfalls verstorben und hatte ihren Sohn als Alleinerben hinterlassen.
Die Großeltern des aktuellen Eigentümers hatten ein gemeinschaftliches Testament errichtet, in dem sie ihre Tochter als Schlusserbin einsetzten,
jedoch nur unter der Bedingung, dass diese nach dem Tod des erstversterbenden Elternteils ihren Pflichtteil nicht geltend machen würde.
Die Entscheidung des KG Berlin:
Das KG Berlin gab der Beschwerde des Grundstückseigentümers statt und hob die Zwischenverfügung des Grundbuchamts auf.
Das Gericht entschied, dass die eidesstattliche Versicherung des Enkels ausreiche,
um den Nachweis zu erbringen, dass seine Mutter ihren Pflichtteil nicht geltend gemacht hat.
Begründung:
Das Gericht begründete seine Entscheidung wie folgt:
Folgen der Entscheidung:
Das Grundbuchamt musste die Löschung des Vorkaufsrechts aufgrund der eidesstattlichen Versicherung des Enkels zulassen.
Fazit:
Die Entscheidung des KG Berlin erleichtert den Nachweis der fehlenden Geltendmachung des Pflichtteils im Grundbuchverfahren.
Sie zeigt, dass in bestimmten Fällen die eidesstattliche Versicherung eines nahen Angehörigen ausreichend sein kann, um diesen Nachweis zu erbringen.
Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn die Person, die den Pflichtteil geltend machen könnte, verstorben ist und keine weiteren Beweismittel zur Verfügung stehen.
Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.
Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.
Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.
Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.
Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.
Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.
Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.