Schockschaden und Anspruchshöhe auf Hinterbliebenengeld bei Gewalttat

Mai 15, 2026

Schockschaden und Anspruchshöhe auf Hinterbliebenengeld bei Gewalttat

LG Ellwangen Urteil vom 8.1.2026 – 6 O 56/24

Hier ist eine präzise und leicht verständliche Zusammenfassung des Gerichtsurteils des Landgerichts Ellwangen vom 8. Januar 2026 (Aktenzeichen: 6 O 56/24).


Das Urteil im Überblick

Das Landgericht Ellwangen hat über eine Schadensersatzklage entschieden. Eine Familie hat gegen einen Mann geklagt, der den Ehemann und Vater der Familie im Jahr 2018 ermordet hat. Das Gericht hat den Klägerinnen größtenteils recht gegeben. Es hat ihnen Geld für ihr seelisches Leid und für erlittene psychische Krankheiten zugesprochen.

Die Familie besteht aus der Ehefrau (Klägerin zu 1) und vier Töchtern (Klägerinnen zu 2 bis 5). Zum Zeitpunkt der Tat im September 2018 waren die beiden jüngsten Töchter erst circa elf Monate alt. Die älteren Töchter waren acht und 15 Jahre alt. Der Täter war der Bruder des Opfers. Er wurde bereits im Jahr 2019 wegen Mordes zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt.


Die rechtlichen Grundlagen bei Todesfällen

Wenn ein Mensch durch eine Gewalttat stirbt, haben die nahen Angehörigen rechtliche Ansprüche gegen den Täter. Das Gesetz unterscheidet dabei zwei verschiedene Arten von Entschädigungen für das seelische Leid.

Was ist das Hinterbliebenengeld?

Das Hinterbliebenengeld ist im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) in Paragraf 844 Absatz 3 geregelt. Es ist ein Geldbetrag, den nahe Angehörige für das seelische Leid bekommen, wenn eine geliebte Person getötet wird. Der Gesetzgeber nennt als Orientierung für die Höhe einen Durchschnittswert von 10.000 Euro.

Das Gesetz vermutet automatisch, dass Ehegatten und Kinder ein solch enges Verhältnis zum Verstorbenen hatten. Bei einer vorsätzlichen Gewalttat, wie einem Mord, liegt das Geld für die Hinterbliebenen in der Regel über diesem Durchschnittswert.

Was ist ein Schockschaden?

Ein Schockschaden ist etwas anderes als normale Trauer. Er fällt unter Paragraf 823 Absatz 1 BGB. Ein Schockschaden liegt vor, wenn die Nachricht vom Tod oder das Miterleben der Tat bei dem Angehörigen eine eigene psychische Erkrankung auslöst. Diese Erkrankung muss einen medizinisch fassbaren Krankheitswert haben. Das ist zum Beispiel eine posttraumatische Belastungsstörung (PTBS) oder eine schwere Depression.

Wenn die Voraussetzungen für beide Ansprüche vorliegen, passiert Folgendes: Der Anspruch wegen des Schockschadens schluckt den Anspruch auf das normale Hinterbliebenengeld. Das Hinterbliebenengeld geht also im Schockschaden auf. Am Ende wird das Geld für den Schockschaden aber höher angesetzt als ein reines Hinterbliebenengeld.

Schockschaden und Anspruchshöhe auf Hinterbliebenengeld bei Gewalttat

Das Gericht muss selbst prüfen, welcher Anspruch genau vorliegt. Die Parteien müssen dazu nur den Ablauf der Ereignisse genau beschreiben.


Die Ansprüche der Ehefrau und der beiden jüngsten Töchter

Die Ehefrau (Klägerin zu 1) und die beiden Babys (Klägerinnen zu 2 und 3) haben einen Anspruch auf Hinterbliebenengeld. Einen Schockschaden konnte das Gericht bei ihnen hingegen nicht feststellen.

Warum das Gericht keinen Schockschaden sah

Die Ehefrau und die beiden jüngsten Kinder forderten zwar auch Geld für einen Schockschaden. Das Gericht lehnte dies jedoch ab, weil ihr Vortrag nicht genau genug war. Die Ehefrau nannte nur stichwortartig Schlafstörungen und Weinkrämpfe. Das reicht für eine medizinische Erkrankung nicht aus.

Bei den Zwillingen schilderte sie, dass diese viel weinten und Essen verweigerten. Das zeigt laut Gericht aber keinen dauerhaften krankhaften Zustand direkt nach der Tat. Da keine ärztlichen Berichte vorlagen, durfte das Gericht auch keinen Gutachter beauftragen. Das wäre sonst eine unzulässige Suche nach Beweisen gewesen.

Das Hinterbliebenengeld für die Ehefrau

Das Gericht sprach der Ehefrau ein Hinterbliebenengeld von 25.000 Euro zu. Das ist deutlich mehr als der gesetzliche Richtwert von 10.000 Euro. Das Gericht begründete dies mit der extremen Schwere der Tat. Der Ehemann wurde absichtlich und hinterhältig direkt vor dem Wohnhaus ermordet. Zudem war er der alleinige Geldverdiener. Die Ehefrau musste die vier Kinder nach der Tat plötzlich ganz alleine großziehen. Außerdem wog schwer, dass der Mörder aus der eigenen Familie stammte.

Das Hinterbliebenengeld für die Kleinkinder

Der Täter behauptete, dass die beiden Babys wegen ihres Alters von elf Monaten überhaupt keine Trauer oder seelisches Leid empfinden konnten. Dem widersprach das Gericht deutlich. Auch Kleinkinder haben ein Recht auf Hinterbliebenengeld. Studien zeigen, dass Babys zwar kein Konzept vom Tod haben, aber die dauerhafte Abwesenheit einer Bezugsperson sehr wohl bemerken. Sie reagieren darauf mit Weinen oder der Verweigerung von Nahrung.

Allerdings entschied das Gericht, dass den beiden jüngsten Kindern jeweils 5.000 Euro genügen. Der Grund dafür ist ihr Alter zum Zeitpunkt der Tat. Sie konnten den Mord nicht bewusst verstehen. Das Gericht erklärte, dass der bewusste Verlust eines Vaters schwerer wiegt als die Situation, den Vater als Person überhaupt nicht kennengelernt zu haben.


Die Ansprüche der beiden älteren Töchter

Die beiden älteren Töchter (Klägerinnen zu 4 und 5) erlitten durch die Tat schwere psychische Erkrankungen. Ihnen sprach das Gericht daher Schmerzensgeld wegen eines Schockschadens zu.

Der Schockschaden der achtjährigen Tochter

Die Klägerin zu 4 war zum Tatzeitpunkt knapp neun Jahre alt. Sie hörte den tödlichen Schuss und sah danach durch die Ritzen eines Rollladens das Blut. Ein medizinischer Gutachter stellte fest, dass das Mädchen dadurch eine posttraumatische Belastungsstörung erlitt. Sie litt unter Albträumen, Ängsten, Konzentrationsproblemen und innerer Unruhe. Das Gericht entschied, dass ihr ein Schmerzensgeld von 30.000 Euro zusteht.

Das Gericht orientierte sich dabei an ähnlichen Fällen. Es nahm jedoch einen kleinen Abzug vor, weil dem Mädchen zumindest ihre Mutter als Bezugsperson blieb. In dem Vergleichsfall der Rechtsprechung hatte die Mutter den Vater gemeinsam mit dem Täter ermordet, wodurch das Kind damals beide Elternteile verlor.

Der Schockschaden der 15-jährigen Tochter

Die Klägerin zu 5 sah den Mord an ihrem Vater direkt durch ein Fenster mit an. Auch bei ihr stellte der Gutachter für die Zeit nach der Tat eine posttraumatische Belastungsstörung und eine mittelschwere Depression fest. Sie fühlte sich kraftlos, hatte Albträume und mied die Stadt aus Angst vor der Familie des Täters.

Obwohl sie die Tat mittlerweile besser verarbeitet hat als ihre jüngere Schwester und aktuell keine akuten Symptome mehr zeigt, sprach das Gericht auch ihr 30.000 Euro zu. Das Miterleben der Tat wog bei ihr zwar schwerer, dafür leidet sie heute weniger stark als ihre Schwester. Das gleicht sich im Ergebnis aus.

Kein Mitverschulden der Kinder

Der Täter verlangte, das Geld zu kürzen. Er warf den Kindern vor, sie hätten ihre psychotherapeutischen Behandlungen nicht richtig durchgezogen oder keine Antidepressiva genommen. Das Gericht lehnte das ab. Es gab keine Beweise dafür, dass Medikamente den Zustand verbessert hätten. Zudem hatte die älteste Tochter Sitzungen besucht, die ihr aber schlicht nicht geholfen hatten. Ein Fehlverhalten der Kinder lag somit nicht vor.


Weitere finanzielle Ansprüche und abgelehnte Kosten

Neben dem Schmerzensgeld und dem Hinterbliebenengeld ging es im Prozess noch um Beerdigungskosten und zukünftige Unterhaltszahlungen.

Warum die Reisekosten zur Beerdigung abgelehnt wurden

Nach der Tat wurde das Opfer in einem Familiengrab in der Türkei beerdigt. Die Familie kaufte dafür Flugtickets für insgesamt 1.035 Euro. Diese Reisekosten wollten die Klägerinnen vom Täter zurückhaben. Das Gericht lehnte diesen Anspruch jedoch ab. Nach dem Gesetz muss der Täter zwar die Kosten für die Beerdigung selbst bezahlen. Die Kosten für die Reise der Angehörigen zur Beerdigung gehören laut der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH) aber nicht dazu.

Der Anspruch auf zukünftigen Unterhalt

Das Opfer war der finanzielle Versorger der Familie. Durch seinen Tod ist der Ehefrau und den Kindern ein Unterhaltsschaden entstanden. Aktuell zahlt die Sozialversicherung der Familie eine Witwen- und Waisenrente. Dadurch ist im Moment noch kein direkter finanzieller Schaden bei der Familie spürbar.

Das Gericht entschied jedoch, dass die Feststellungsklage der Familie trotzdem zulässig und begründet ist. Es besteht nämlich die Gefahr, dass die staatlichen Renten in Zukunft gekürzt oder eingestellt werden. Für diesen Fall muss der Täter den Schaden ersetzen. Da die Familie den Schaden wegen der aktuellen Rentenzahlungen noch nicht genau in Euro beziffern kann, durfte sie diese Feststellungsklage erheben. Der Anspruch gilt auch für die älteste Tochter, solange sie sich noch in ihrer ersten Ausbildung befindet.


Sollten Sie Fragen zu Schadensersatzansprüchen, Schmerzensgeld oder erbrechtlichen und familienrechtlichen Absicherungen nach einem Todesfall haben, nehmen Sie bitte Kontakt mit der Anwalts- und Notarkanzlei Krau in Hohenahr auf.

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