Schutz für Arbeitnehmer mit behindertem Kind

November 21, 2025

Schutz für Arbeitnehmer mit behindertem Kind – Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH)

EuGH (1. Kammer) Urteil vom 11.9.2025 – C-38/24

Dieses Urteil des Europäischen Gerichtshofs ist sehr wichtig. Es schafft mehr Schutz für Arbeitnehmer, die ein behindertes Kind pflegen. Es geht darum, dass diese Eltern nicht am Arbeitsplatz benachteiligt werden dürfen. Das Fachwort dafür ist Diskriminierungsverbot.


1. Worum geht es in dem Urteil?

  • Der EuGH sagt: Ein Arbeitnehmer darf nicht diskriminiert werden.
  • Das gilt, auch wenn er nicht selbst behindert ist.
  • Er darf nicht benachteiligt werden, weil er sich um sein behindertes Kind kümmert.
  • Der EuGH legt hier eine wichtige europäische Regel anders aus. Diese Regel ist die Richtlinie 2000/78/EG.
  • Diese Richtlinie soll die Gleichbehandlung im Beruf sicherstellen. Sie verbietet Benachteiligung wegen einer Behinderung.
  • Die Richter sagen: Dieses Verbot gilt auch für die Eltern von behinderten Kindern.

2. Was bedeutet „Mittelbare Diskriminierung“?

  • Diskriminierung heißt: Jemand wird schlechter behandelt als andere, ohne einen guten Grund.
  • Es gibt unmittelbare und mittelbare Diskriminierung.
    • Unmittelbar (direkt) wäre: Der Chef sagt einem Behinderten: „Du bekommst die Stelle nicht, weil du behindert bist.“
    • Mittelbar (indirekt) ist: Eine scheinbar neutrale Regel benachteiligt jemanden besonders. Ein Beispiel: Ein Job verlangt immer Schichtdienst, ohne Ausnahmen. Das betrifft alle. Es benachteiligt aber Eltern mit behinderten Kindern besonders stark. Sie brauchen oft feste Arbeitszeiten, um die Pflege zu organisieren.
  • Das Urteil bestätigt: Auch diese mittelbare Diskriminierung wegen der Behinderung des Kindes ist verboten. Man nennt dies auch „Mitdiskriminierung“.

3. Was muss der Arbeitgeber jetzt tun?

  • Der Arbeitgeber hat eine neue Pflicht. Er muss „angemessene Vorkehrungen“ treffen.
  • Angemessene Vorkehrungen sind: Geeignete und nötige Anpassungen der Arbeit. Sie sollen dem Arbeitnehmer die Pflege des Kindes erleichtern.
  • Beispiele für solche Vorkehrungen sind:
    • Feste Arbeitszeiten anstelle von Schichtdienst.
    • Verkürzung der Arbeitszeit.
    • Ein anderer Arbeitsplatz, wenn möglich.
  • Der Chef muss das aber nur tun, wenn es ihn nicht unverhältnismäßig belastet.
  • Unverhältnismäßig bedeutet: Die Kosten oder der Aufwand wären für die Firma zu hoch. Bei der Prüfung spielen die Größe der Firma und mögliche Hilfen vom Staat eine Rolle.

Schutz für Arbeitnehmer mit behindertem Kind

4. Die Geschichte hinter dem Urteil (Der Fall GL)

  • Eine Frau namens GL arbeitete bei der italienischen Firma AB SpA.
  • Sie war Stationsaufsicht in einer U-Bahn. Das hieß: wechselnde Arbeitszeiten und Schichtdienst.
  • GL hatte einen schwerbehinderten, minderjährigen Sohn. Er war voll pflegebedürftig.
  • Sie brauchte feste Arbeitszeiten am Morgen, um sich nachmittags um ihren Sohn zu kümmern. Er musste an festen Zeiten an einem Behandlungsprogramm teilnehmen.
  • GL bat ihre Firma wiederholt um einen dauerhaften Arbeitsplatz mit festen Zeiten.
  • Die Firma lehnte das ab. Sie gewährte ihr nur vorläufig günstigere Arbeitszeiten.
  • GL klagte vor Gericht in Rom. Sie wollte feststellen lassen, dass die Ablehnung eine Diskriminierung war.
  • Die italienischen Gerichte wiesen ihre Klage ab. Sie sagten, es gäbe keine nachgewiesene Diskriminierung. Sie meinten, die Firma hätte schon genug angemessene Vorkehrungen getroffen. Das waren die vorläufigen Maßnahmen.
  • GL legte beim obersten italienischen Gericht Berufung ein.
  • Das oberste Gericht war unsicher, wie es die europäischen Gesetze verstehen soll. Es legte die Frage deshalb dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) vor.
  • Im Jahr 2022 wurde GL von ihrer Firma entlassen.

5. Welche Gesetze sind wichtig?

  • Richtlinie 2000/78/EG: Das ist die EU-Vorschrift, die Gleichbehandlung im Beruf sichern soll. Sie verbietet Diskriminierung wegen Behinderung.
  • Charta der Grundrechte der Europäischen Union (GRCh):
    • Artikel 21: Verbietet jede Diskriminierung, auch wegen Behinderung.
    • Artikel 24: Schützt die Rechte des Kindes. Das Wohl des Kindes muss immer vorrangig sein.
    • Artikel 26: Schützt Menschen mit Behinderung. Er garantiert ihr Recht auf Teilhabe und Eingliederung.
  • VN-Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen:
    • Dies ist ein Vertrag der Vereinten Nationen. Die EU muss ihn beachten.
    • Er verpflichtet dazu, Kinder mit Behinderungen zu schützen. Er verpflichtet auch dazu, ihre Familien zu unterstützen.

6. Wie hat der EuGH entschieden?

  • Der EuGH hat die erste Frage von GL bejaht.
    • Das Verbot der mittelbaren Diskriminierung wegen Behinderung gilt auch für einen Arbeitnehmer. Dieser Arbeitnehmer ist nicht selbst behindert. Er kümmert sich aber um sein behindertes Kind. Dieses Kind ist auf seine Pflege angewiesen.
    • Die europäische Richtlinie muss im Licht der Grundrechte der Charta und des VN-Übereinkommens weit ausgelegt werden.
  • Der EuGH hat auch die zweite Frage bejaht.
    • Der Arbeitgeber muss angemessene Vorkehrungen treffen.
    • Diese Vorkehrungen müssen dem Arbeitnehmer die Pflege des Kindes ermöglichen.
    • Auch hier gilt die Grenze: Die Anpassungen dürfen den Arbeitgeber nicht unverhältnismäßig belasten.
  • Der EuGH konnte die dritte Frage nicht beantworten. Sie betraf den Begriff „Betreuungsperson“. Dieser Begriff stammt aus nationalem, also italienischem Recht. Der EuGH durfte nur EU-Recht auslegen.

7. Fazit des Urteils

  • Das Urteil ist ein starker Schutz für pflegende Eltern.
  • Es sagt: Die Behinderung des Kindes ist ein Grund, der den Eltern einen besonderen Schutz vor Diskriminierung gibt.
  • Der Arbeitgeber muss seine Pflichten ernst nehmen. Er muss überlegen, wie er die Arbeitsbedingungen anpassen kann. Das gilt, solange es die Firma nicht zu stark belastet.
RA und Notar Krau

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