Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten

Mai 28, 2025

Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten

RA und Notar Krau

Ihre Daten – Ihr gutes Recht! Was ein aktuelles Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Sie bedeutet

Liebe Leserinnen und Leser,

der Schutz Ihrer persönlichen Daten ist in der heutigen digitalen Welt wichtiger denn je.

Haben Sie sich jemals gefragt, was passiert, wenn Unternehmen Ihre Daten unrechtmäßig nutzen?

Das ist genau die Frage, mit der sich der Europäische Gerichtshof (EuGH) kürzlich beschäftigt hat.

Als Ihr Ansprechpartner in Rechtsfragen erkläre ich Ihnen heute, was das Urteil vom 4. Mai 2023 (Az. C‑300/21 – Österreichische Post) für Sie bedeutet.

Schadenersatz bei Datenklau: Nicht jeder Verstoß führt zur Zahlung

Stellen Sie sich vor, ein Unternehmen sammelt und nutzt Ihre Daten, ohne dass Sie dem zugestimmt haben.

Das ist ärgerlich und ein klarer Verstoß gegen die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO).

Doch reicht dieser Verstoß allein aus, um Schmerzensgeld oder Schadenersatz zu bekommen?

Der EuGH hat klargestellt:

Ein bloßer Verstoß gegen die DSGVO reicht nicht automatisch für einen Schadenersatzanspruch aus.

Sie müssen nachweisen, dass Ihnen durch diesen Verstoß auch tatsächlich ein Schaden entstanden ist.

Das Gericht sagt, dass der Verstoß und der Schaden zwei verschiedene Dinge sind.

Der Schaden muss eine Folge des Verstoßes sein.

Auch kleine Schäden zählen: Die „Bagatellgrenze“ ist gekippt!

Manche Gerichte hatten bisher die Ansicht vertreten, dass ein immaterieller Schaden – also zum Beispiel Ärger, Sorgen oder

Kontrollverlust – eine gewisse „Erheblichkeitsschwelle“ überschreiten muss, um einen Schadenersatzanspruch zu begründen.

Das bedeutet, man musste schon einen gewissen Grad an Beeinträchtigung spüren, damit man Geld fordern konnte.

Der EuGH hat hier ein klares Zeichen gesetzt: Eine solche Erheblichkeitsschwelle ist nicht zulässig!

Wenn Ihnen durch einen Datenschutzverstoß ein immaterieller Schaden entsteht, dann haben Sie grundsätzlich einen Anspruch auf Schadenersatz – selbst wenn dieser Schaden nur gering ist.

Das Gericht betont, dass der Begriff „Schaden“ weit ausgelegt werden muss, um den Zielen der DSGVO gerecht zu werden.

Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten

Ein „völlig vernachlässigbarer“ Schaden, wie etwa ein nur flüchtiges unangenehmes Gefühl, reicht jedoch nicht aus.

Die Höhe des Schadenersatzes: Nationale Regeln sind entscheidend

Wenn Sie nun einen Anspruch auf Schadenersatz haben, stellt sich die Frage: Wie viel Geld steht Ihnen zu?

Der EuGH hat hier entschieden, dass die nationalen Gerichte – also zum Beispiel Gerichte in Deutschland oder Österreich – die Regeln des eigenen Landes anwenden müssen, um die Höhe des Schadenersatzes festzulegen.

Dabei gibt es aber zwei wichtige europäische Grundsätze, die beachtet werden müssen:

Grundsatz der Gleichwertigkeit (Äquivalenzprinzip):

Ihre Rechte aus der DSGVO dürfen nicht schlechter behandelt werden als ähnliche Rechte, die sich aus nationalen Gesetzen ergeben.

Grundsatz der Wirksamkeit (Effektivitätsprinzip):

Die nationalen Regeln dürfen die Durchsetzung Ihrer Rechte aus der DSGVO nicht unmöglich machen oder übermäßig erschweren.

Der Schadenersatz soll vollständig und wirksam sein, um den erlittenen Schaden auszugleichen. Es geht nicht darum, das Unternehmen zu „bestrafen“.

Was Sie aus diesem Urteil mitnehmen sollten

Dieses Urteil des EuGH stärkt Ihre Rechte als Privatperson im Umgang mit Ihren Daten. Es macht deutlich, dass Unternehmen sorgfältig mit Ihren Informationen umgehen müssen.

Wenn Sie den Verdacht haben, dass Ihre Daten unrechtmäßig verarbeitet wurden und Ihnen dadurch ein Schaden entstanden ist, sollten Sie sich nicht scheuen, rechtlichen Rat einzuholen.

Wir bei RA und Notar Krau stehen Ihnen gerne zur Seite, um Ihre Ansprüche zu prüfen und durchzusetzen. Sprechen Sie uns an!

Haben Sie Fragen zu diesem Thema oder benötigen Sie rechtliche Unterstützung im Datenschutzrecht?

RA und Notar Krau

Dieser Beitrag wurde von Anwalts- und Notarkanzlei Krau aus Hohenahr im Lahn-Dill-Kreis erstellt. Die Kanzlei berät Mandantinnen und Mandanten in Mittelhessen, insbesondere in der Region Wetzlar, Gießen und Marburg.

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