Selbstbindung Beschwerdegericht im Erbscheinsverfahren
Bayerisches Oberstes Landesgericht BReg 1 Z 29/91
Dieser Beschluss des Bayerischen Obersten Landesgerichts vom 16.07.1991 befasst sich mit der Frage der Selbstbindung des Beschwerdegerichts
an eine frühere Entscheidung im Erbscheinsverfahren und der Auslegung eines Testaments.
Kernaussagen:
Sachverhalt:
Die Erblasserin hatte in ihrem Testament verschiedene Vermächtnisse angeordnet und den Rest ihres Vermögens „an übrige Verwandte“ vermacht.
Es kam zum Streit über die Auslegung dieser letztwilligen Verfügung.
Das Landgericht hatte in einem früheren Beschwerdeverfahren entschieden, dass mit „übrige Verwandte“ nur die Kinder der Beteiligten zu 1 gemeint seien.
In einem späteren Beschwerdeverfahren über einen anderen Erbscheinsantrag änderte das Landgericht seine Auffassung und legte die Verfügung dahingehend aus,
dass alle Verwandten der Erblasserin, die nicht bereits im Testament bedacht wurden, Erben sein sollten.
Entscheidung des BayObLG:
Das BayObLG bestätigte die Entscheidung des Landgerichts.
Das Landgericht sei nicht an seine frühere Entscheidung gebunden gewesen, da es sich um ein neues Verfahren mit einem anderen Erbscheinsantrag handelte.
Die Auslegung des Testaments durch das Landgericht sei möglich und aus Rechtsgründen nicht zu beanstanden.
Begründung:
Auswirkungen:
Die Entscheidung des BayObLG verdeutlicht die Grenzen der Selbstbindung des Beschwerdegerichts im Erbscheinsverfahren.
Sie zeigt, dass das Beschwerdegericht in einem neuen Verfahren über einen anderen Erbscheinsantrag
nicht an seine frühere Entscheidung gebunden ist und den Sachverhalt anders würdigen kann.
Zusammenfassend lässt sich festhalten:
Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.
Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.
Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.
Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.
Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.
Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.
Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.
Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.
Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.
Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.
Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.
Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.
Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.
Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.
Durch die schlichte Anfrage kommt noch kein kostenpflichtiges Mandat zustande.