Selbsthilferecht des Grundstücksnachbarn: Beeinträchtigung des Nachbargrundstücks durch überhängende Zweige
Gericht: LG Berlin 51. Zivilkammer
Entscheidungsdatum: 09.09.2019
Aktenzeichen: 51 S 17/18
ECLI: ECLI:DE:LGBE:2019:0909.51S17.18.00
Dokumenttyp: Urteil
Dieses Urteil des Landgerichts Berlin (Az. 51 S 17/18) ist ein wichtiger Meilenstein im deutschen Nachbarrecht. Es klärt die Frage, ob man Äste des Nachbarn einfach abschneiden darf, nur weil Nadeln oder Zapfen davon herunterfallen.
In dieser Zusammenfassung erkläre ich Ihnen die Hintergründe, die rechtlichen Probleme und das Ergebnis des Rechtsstreits in verständlicher Sprache.
Stellen Sie sich zwei benachbarte Grundstücke in Berlin vor. Auf dem Grundstück der Kläger steht seit etwa 40 Jahren eine Schwarzkiefer. Dieser Baum ist groß und seine Äste ragen seit mindestens zwei Jahrzehnten über die Grenze auf das Grundstück des Nachbarn (des Beklagten) hinüber.
Der Nachbar fühlte sich durch den Baum gestört. Er ärgerte sich darüber, dass von den überhängenden Ästen ständig Nadeln und Zapfen auf seinen Boden fielen. Im Oktober 2017 verlor er die Geduld: Er nahm eine Astschere und schnitt die überhängenden Zweige eigenmächtig ab.
Die Eigentümer des Baumes wollten das nicht hinnehmen. Sie zogen vor Gericht, um dem Nachbarn verbieten zu lassen, weitere Äste in einer Höhe von über fünf Metern abzuschneiden. Sie sorgten sich vor allem um die Standsicherheit des Baumes.
Im deutschen Gesetz gibt es zwei wichtige Paragrafen, die das Zusammenleben von Nachbarn regeln, wenn es um Pflanzen geht:
Die entscheidende Frage für das Gericht war: Gilt das Recht zum Abschneiden (§ 910) auch dann, wenn die Äste selbst gar nicht im Weg sind, sondern nur die herabfallenden Nadeln stören?
Das Landgericht Berlin entschied zugunsten der Baumbesitzer. Der Nachbar darf die Äste nicht einfach abschneiden. Die Begründung der Richter lässt sich in drei zentrale Punkte unterteilen:
Das Gericht vertritt eine sehr genaue Sichtweise. Das Gesetz zum Abschneiden von Ästen (§ 910) meint, dass der Ast als Gegenstand stören muss. Zum Beispiel, weil man wegen des Astes kein Gartenhaus bauen kann oder weil man sich beim Gehen den Kopf stößt.
Im vorliegenden Fall störten den Nachbarn aber nicht die Äste in fünf Metern Höhe, sondern nur das, was von ihnen herunterfiel (Nadeln und Zapfen). Das Gericht nannte dies eine mittelbare Beeinträchtigung. Solche Einwirkungen fallen nicht unter das Recht zum Abschneiden, sondern unter die Regeln für allgemeine Einwirkungen (§ 906).
Das Gericht wies auf ein praktisches Problem hin: Wenn man das Abschneiden wegen Nadeln erlauben würde, müsste man genau prüfen, von welcher Stelle der Nadel gefallen ist.
Da man das im Alltag niemals sicher feststellen kann, wäre eine solche Regelung unlogisch und würde nur zu noch mehr Streit führen.
Ein weiterer Grund für die Entscheidung war die Umgebung. In dem Berliner Wohnviertel gibt es viele Einfamilienhäuser mit Gärten. Auf Satellitenbildern war deutlich zu sehen, dass dort sehr viele Nadelbäume stehen.
Wenn es in einer Gegend normal ist, dass dort solche Bäume wachsen, müssen Nachbarn den damit verbundenen Nadelabfall grundsätzlich hinnehmen. Das gehört zum normalen Risiko, wenn man in einer grünen Wohngegend lebt. Das Gericht nannte dies die Ortsüblichkeit.
| Thema | Entscheidung des Gerichts |
| Darf der Nachbar schneiden? | Nein, in diesem Fall ist es verboten. |
| Warum stören die Nadeln nicht genug? | Weil Nadeln als „Immissionen“ gelten, die man bei Ortsüblichkeit dulden muss. |
| Was ist mit dem Überhang? | Der bloße Überhang in großer Höhe ohne direkte Behinderung reicht nicht für das Selbsthilferecht aus. |
| Was passiert bei Zuwiderhandlung? | Dem Nachbarn droht bei erneutem Schneiden ein Ordnungsgeld. |
Dieses Urteil stärkt die Rechte von Baumbesitzern. Es stellt klar, dass man als Nachbar nicht jedes Mal die Säge ansetzen darf, nur weil man im Herbst Nadeln fegen muss. Bevor Sie also zur Astschere greifen, sollten Sie sich fragen: Stört mich der Ast selbst (als physikalisches Hindernis) oder stört mich nur das, was von ihm herunterfällt?
Nur wenn der Ast selbst eine echte Behinderung darstellt, haben Sie gute Chancen, ein Recht zum Kürzen durchzusetzen. Bei Laub und Nadeln hingegen müssen Sie meistens nachweisen, dass die Belastung extrem hoch und in Ihrer Nachbarschaft völlig ungewöhnlich ist.
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