Nachlassverfahren: Sicherstellung eines Erbscheins im Wege der einstweiligen Anordnung wegen eines potenziellen erbberechtigten Abkömmlings des Erblassers
Saarländisches OLG 5 W 239/11
Das Saarländische Oberlandesgericht hatte in diesem Fall zu entscheiden, ob das Nachlassgericht die Sicherstellung
eines bereits erteilten Erbscheins anordnen durfte, weil möglicherweise ein weiterer Erbe existierte.
Kernaussage des Beschlusses:
Das Nachlassgericht kann im Wege der einstweiligen Anordnung von Amts wegen die Sicherstellung eines Erbscheins anordnen,
wenn objektive Anhaltspunkte dafür bestehen, dass der Erblasser entgegen den bisher bekannten Tatsachen möglicherweise ein erbberechtigtes Kind hatte.
Sachverhalt:
Die Beschwerdeführerin, die Schwester des Erblassers, erhielt einen Erbschein, der sie als Alleinerbin auswies.
Später erklärte die frühere Betreuerin des Erblassers gegenüber dem Nachlassgericht, dass der Erblasser möglicherweise ein nichteheliches Kind habe.
Das Nachlassgericht ordnete daraufhin die Sicherstellung des Erbscheins an.
Die Beschwerdeführerin legte Beschwerde ein.
Entscheidung:
Das Saarländische Oberlandesgericht wies die Beschwerde zurück.
Begründung:
Erläuterungen:
Konsequenzen:
Der Erbschein blieb sichergestellt, bis die Ermittlungen des Nachlassgerichts zum Abschluss gekommen waren.
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