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Die Gemeinde Siegbach liegt im Lahn-Dill-Kreis in Hessen, eingebettet im Gladenbacher Bergland und durchflossen vom namensgebenden Siegbach. Sie zeichnet sich durch ihre waldreiche Umgebung und landschaftlich reizvolle Lage aus.
Die heutige Gemeinde entstand im Rahmen der hessischen Gebietsreform durch den Zusammenschluss mehrerer kleinerer, historisch gewachsener Orte.
Die Gemeinde Siegbach gliedert sich in fünf Ortsteile:
Die gesamte Gemeinde Siegbach zählte zum Stand 31. Dezember 2023 insgesamt 2.530 Einwohner (andere Quellen nennen 2.532). 📊
Die Gemeinde erstreckt sich über eine Fläche von rund 29,08 Quadratkilometern. Trotz ihrer geringen Größe verfügt Siegbach noch über eine grundlegende Infrastruktur wie eine Bank, Ärzte, einen Supermarkt und eine Grundschule.
Das örtliche Verhältnis zwischen der Gemeinde Siegbach und dem Notarbüro Krau in Hohenahr ist durch eine relativ geringe Distanz und die Nachbarschaft im Lahn-Dill-Kreis in Hessen gekennzeichnet.
Das Notarbüro Krau befindet sich in der Wetzlarer Straße 8A, im Ortsteil Hohensolms der Gemeinde Hohenahr (PLZ 35644). Die Gemeinde Siegbach (PLZ 35768) liegt nördlich davon.
Die Entfernung zwischen den beiden Orten beträgt, je nach Startpunkt in Siegbach (z.B. Eisemroth) und Ziel in Hohensolms/Hohenahr, etwa 10 bis 15 Kilometer Luftlinie. Mit dem Auto ist die Fahrtstrecke typischerweise etwas länger, jedoch in kurzer Zeit (ca. 15 bis 20 Minuten) zu bewältigen.
Aufgrund dieser geographischen Nähe und der regionalen Zugehörigkeit zum Lahn-Dill-Kreis dient das Notarbüro Krau für Bürger der Gemeinde Siegbach als gut erreichbare und lokale Anlaufstelle für notarielle Angelegenheiten.
Eisemroth – Blick vom Kirchberg von Otto Domes – Eigenes Werk, CC BY-SA 4.0, Link
Die Rolle des Notars in der vorsorgenden Rechtspflege im Erbrecht ist zentral und dient der Streitvermeidung, der Rechtssicherheit sowie der formgerechten und rechtsverbindlichen Dokumentation des letzten Willens.
Der Notar ist ein unabhängiger Träger eines öffentlichen Amtes und nimmt hoheitliche Befugnisse wahr. Im Erbrecht ist er vor allem als neutraler Berater und Urkundsperson tätig:
Durch die amtliche Verwahrung notarieller Testamente beim Nachlassgericht und die Registrierung im Zentralen Testamentsregister sorgt der Notar dafür, dass der letzte Wille im Todesfall sicher aufgefunden und eröffnet wird.
Die Rolle des Notars bei der vorsorgenden Rechtspflege im Handels- und Gesellschaftsrecht ist von zentraler Bedeutung, da er als unabhängiger Träger eines öffentlichen Amtes für die Streitvermeidung und die Sicherstellung der Rechtssicherheit in komplizierten und folgenreichen Rechtsgeschäften zuständig ist. Er fungiert gewissermaßen als „Richter im Vorfeld“.
Die vorsorgende Rechtspflege unterscheidet sich von der streitigen Justiz dadurch, dass sie präventiv wirkt, um die Rechtsbeziehungen der Beteiligten rechtsicher und beweisbar zu gestalten.
Kernaufgaben im Handels- und Gesellschaftsrecht
Der Notar wird in wesentlichen Phasen und bei wichtigen Entscheidungen von Unternehmen tätig. Seine Hauptaufgaben umfassen:
Die Notariellen Grundprinzipien
Bei seiner Tätigkeit im Rahmen der vorsorgenden Rechtspflege muss der Notar folgende Prinzipien gewährleisten:
Prinzip | Erläuterung |
Unparteilichkeit | Der Notar vertritt nicht die Interessen einer Partei, sondern ist zur neutralen Beratung aller Beteiligten verpflichtet. Er klärt über Risiken und die rechtlichen Konsequenzen des geplanten Geschäfts auf. |
Präventive Rechtskontrolle | Er prüft die Rechtmäßigkeit des Geschäfts und die Geschäftsfähigkeit der Beteiligten, um fehlerhafte oder unwirksame Verträge zu verhindern und späteren Streit zu vermeiden. |
Rechts- und Beweissicherheit | Durch die Beurkundung wird der Inhalt des Rechtsgeschäfts rechtlich einwandfrei festgestellt. Die notarielle Urkunde hat bindende Beweiskraft gegenüber Gerichten und kann unter Umständen als vollstreckbarer Titel dienen (Vollstreckungsfunktion). |
Zusammenfassend sorgt der Notar dafür, dass die im Handels- und Gesellschaftsrecht oft folgenreichen und komplexen Rechtsgeschäfte auf einer sicheren, transparenten und rechtlich belastbaren Grundlage stehen, um den Rechtsfrieden zu sichern und das Vertrauen in den Rechtsverkehr zu gewährleisten.
Die Rolle des Notars bei der vorsorgenden Rechtspflege im Familienrecht ist von zentraler Bedeutung, da er als unabhängiger Träger eines öffentlichen Amtes frühzeitig für Rechtssicherheit, Rechtsfrieden und Streitvermeidung sorgt.
Notare sind in diesem Bereich als neutrale Berater und Urkundspersonen tätig.
Kernaufgaben des Notars im Familienrecht
Die Hauptfunktion des Notars besteht in der Beurkundung wichtiger Rechtsvorgänge, für die das Gesetz oft zwingend die notarielle Form vorschreibt. Die notarielle Urkunde hat dabei bindende Beweiskraft und ist in vielen Fällen unmittelbar vollstreckbar, was zeit- und kostenintensive Gerichtsverfahren erspart.
Präventive Rechtsgestaltung
Der Notar berät die Beteiligten unparteiisch über die gesetzlichen Regelungen und die (langfristigen) Folgen ihrer beabsichtigten Rechtsgeschäfte. Im Familienrecht umfasst dies insbesondere:
Gewährleistung der Rechtswirksamkeit
Durch die Beurkundung stellt der Notar sicher, dass die getroffenen Vereinbarungen wirksam sind und dem gesetzlichen Rahmen entsprechen. Er erfüllt eine präventive Rechtskontrolle, indem er die Beteiligten umfassend belehrt und dafür sorgt, dass ihr tatsächlicher Wille korrekt im Vertrag niedergelegt wird. Dies schützt insbesondere unerfahrene oder unkundige Beteiligte vor rechtlicher Benachteiligung.
Unparteilichkeit und Betreuung
Der Notar muss allparteilich agieren. Er vertritt nicht die Interessen einer einzelnen Partei, sondern sorgt für eine interessengerechte und ausgewogene Lösung für alle Beteiligten. Die Beratung und der Entwurf des Vertrages sind in der Beurkundungsgebühr enthalten, was einen gleichmäßigen Zugang zur qualifizierten juristischen Beratung gewährleistet.
Die Rolle des Notars bei der vorsorgenden Rechtspflege im Grundstücksrecht ist von zentraler Bedeutung. Der Notar ist als unabhängiger Träger eines öffentlichen Amtes zuständig für die Beurkundung von Rechtsvorgängen und andere Aufgaben auf dem Gebiet der vorsorgenden Rechtspflege (§ 1 BNotO).
Im Grundstücksrecht erfüllt der Notar dabei folgende Hauptfunktionen und Aufgaben:
Präventive Rechtskontrolle und Streitvermeidung
Der Notar übt eine präventive Rechtskontrolle aus. Seine Hauptaufgabe ist es, die Beteiligten vor rechtlichen Nachteilen zu schützen und Rechts- und Beweissicherheit zu gewährleisten, um spätere Streitigkeiten zu vermeiden.
Beurkundung und Formvorschriften
Im Grundstücksrecht sind die meisten Verträge, insbesondere der Kaufvertrag über ein Grundstück, nach § 311b BGB zwingend notariell zu beurkunden.
Vollzug und Abwicklung
Der Notar ist maßgeblich am Vollzug des Grundstücksgeschäfts beteiligt, um die reibungslose Eigentumsumschreibung zu gewährleisten.
Fazit
Die Rolle des Notars im Grundstücksrecht ist die eines unverzichtbaren staatlichen Rechtspflegeorgans. Er ist Garant für die Rechtssicherheit und Verlässlichkeit von Immobiliengeschäften, indem er durch seine hoheitliche Tätigkeit und unparteiische Beratung einen Ausgleich der Interessen schafft und somit zur Entlastung der staatlichen Gerichtsbarkeit beiträgt.
Die Rolle des Notars bei der vorsorgenden Rechtspflege, insbesondere in Bezug auf die Vorsorgevollmacht und die Patientenverfügung, ist von zentraler Bedeutung, da er für Rechtssicherheit, Klarheit und die gewährleistete Wirksamkeit dieser wichtigen Dokumente sorgt.
Die Rolle des Notars im Detail
Der Notar berät Sie umfassend, unparteiisch und individuell über die rechtliche Tragweite Ihrer Erklärungen. Er klärt über die Unterschiede zwischen Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung und Betreuungsverfügung auf.
Während die Patientenverfügung privatschriftlich wirksam sein kann, ist die notarielle Beurkundung der Vorsorgevollmacht oft unerlässlich oder zumindest sehr vorteilhaft:
Der Notar veranlasst auf Wunsch die Eintragung der Vorsorgevollmacht und ggf. eines Hinweises auf die Patientenverfügung in das Zentrale Vorsorgeregister (ZVR) der Bundesnotarkammer.
Durch die rechtssichere Gestaltung und Beurkundung der Vorsorgevollmacht sowie die Registrierung im ZVR trägt der Notar maßgeblich dazu bei, dass das gerichtliche Betreuungsverfahren für den Fall der Entscheidungsunfähigkeit vermieden wird. Dies wahrt die Selbstbestimmung des Vollmachtgebers und entlastet gleichzeitig die Gerichte.
In seiner Funktion als Notar ist er hingegen unparteiischer Träger eines öffentlichen Amtes und zur Neutralität verpflichtet.
Der Anwaltsnotar darf bei einem Vorgang, in dem er als Anwalt tätig war oder ist, nicht als Notar beurkunden, um die geforderte Neutralität zu gewährleisten (Befangenheitsverbot). Er bietet somit eine umfassende Palette an juristischen Dienstleistungen aus einer Hand.
(z.B. Grundstückskaufverträge, Eheverträge, Gesellschaftsgründungen, Testamente).
durch präventive Rechtsgestaltung.
Das Notarbüro Krau ist nicht in Siegbach ansässig und darf dort keine Beurkundungen oder Beratungen vornehmen. Alle notariellen Leistungen erfolgen ausschließlich in den Kanzleiräumen in Hohensolms. Bürgerinnen und Bürger aus Siegbach sind herzlich eingeladen, sich für ihre Angelegenheiten direkt an das Notarbüro in Hohensolms zu wenden.
Sie möchten einen Termin vereinbaren oder haben Fragen zu einer notariellen Angelegenheit? Wir sind gerne persönlich für Sie da – telefonisch, per E-Mail oder vor Ort in unserer Kanzlei in Hohensolms.
Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unterstützen Sie bei der Terminplanung und beantworten erste organisatorische Fragen. Bitte bringen Sie zu Terminen – soweit möglich – bereits vorhandene Unterlagen mit, damit wir Ihr Anliegen effizient bearbeiten können.
Wetzlarer Straße 8a
35644 Hohenahr
Telefon: +49 6446 921 332
Telefax: 06446 921 331
E-Mail: info@rechtsanwalt-krau.de