
Sind quotal festgelegte Zuwendungen Erbeinsetzungen oder Quotenvermächtnisse?
Gericht: OLG Karlsruhe 14. Zivilsenat
Entscheidungsdatum: 09.02.2026
Aktenzeichen: 14 W 33/24 (Wx)
ECLI: ECLI:DE:OLGKARL:2026:0209.14W33.24WX.00
Dokumenttyp: Beschluss
Verfahrensgang
vorgehend AG Überlingen, 12. Dezember 2023, 2 VI 228/21
Wer bekommt das Erbe, wenn es mehrere Testamente gibt?
In diesem Text erkläre ich Ihnen eine Entscheidung des Oberlandesgerichts (OLG) Karlsruhe. Es geht um den Fall einer verstorbenen Frau, die viele verschiedene Testamente hinterlassen hat. Das Gericht musste prüfen, wer nun wirklich Erbe ist. Dabei spielten die Gesundheit der Frau und die genaue Bedeutung ihrer Worte eine große Rolle.
Eine Frau verstarb im Jahr 2021. Sie war schwer krank und nahm starke Medikamente gegen Schmerzen. In ihren letzten Lebensjahren schrieb sie immer wieder neue Testamente.
Zuerst gab es ein Testament aus dem Jahr 2020. Darin stand, dass ein Bekannter (der „Beteiligte Ziffer 1“) ihr Alleinerbe sein soll. Das bedeutet, er sollte alles alleine bekommen. Doch nur wenige Tage vor ihrem Tod im Jahr 2021 schrieb die Frau noch einen Zettel. Auf diesem Zettel verteilte sie Prozente an drei andere Personen:
Der Bekannte wollte das nicht akzeptieren. Er wollte weiterhin Alleinerbe sein. Er behauptete zwei Dinge:
Das Gericht musste nun entscheiden, ob das letzte Testament gültig ist.
Testierfähigkeit ist ein wichtiges Fachwort im Erbrecht. Es bedeutet: Ein Mensch muss geistig in der Lage sein, ein Testament zu schreiben. Er muss verstehen, was er tut. Er muss die Folgen seiner Entscheidung begreifen können.
Wer behauptet, dass jemand testierunfähig (also geistig nicht dazu in der Lage) war, muss das beweisen. Das ist oft sehr schwer.
Das Gericht hat einen Facharzt für Psychiatrie beauftragt. Dieser sollte prüfen, wie es der Frau am 1. September 2021 ging. Der Arzt stellte fest:
Aber der Arzt sagte auch: Man kann nicht sicher beweisen, dass sie völlig unfähig war zu denken. Ein Delir kann sich minütlich ändern. Es gibt Phasen, in denen man plötzlich wieder klar im Kopf ist. Da man es nicht sicher beweisen konnte, gilt die Frau rechtlich als testierfähig. Das letzte Testament ist also erst einmal wirksam.
Das Gericht musste nun klären, was die Prozentangaben (15 %, 10 %, 10 %) bedeuten. Hier gibt es einen großen Unterschied zwischen einer Erbeinsetzung und einem Vermächtnis.
Das Gericht schaute sich die „Testierpraxis“ der Frau an. Das bedeutet: Wie hat sie früher ihre Testamente geschrieben? Sie hatte in der Vergangenheit immer klar unterschieden. Wenn sie jemanden zum Erben machen wollte, nannte sie Prozente. Wenn sie nur ein Geschenk machen wollte, nannte sie konkrete Dinge (wie ein Wohnrecht oder eine feste Summe Geld).
Da sie im letzten Testament wieder Prozente (insgesamt 35 %) nannte, war das für das Gericht eine Erbeinsetzung.
Der Bekannte, der vorher 100 % (Alleinerbe) bekommen sollte, bekommt nun weniger. Die 35 % für die neuen Personen werden von seinem Anteil abgezogen. Er ist nun kein Alleinerbe mehr, sondern nur noch ein Miterbe mit einer Quote von 65 %.
Der Bekannte versuchte noch einen anderen Weg. Er wollte das Testament anfechten. Eine Anfechtung macht ein Testament ungültig. Das geht zum Beispiel bei einem Motivirrtum.
Ein Motivirrtum liegt vor, wenn der Schreiber von falschen Tatsachen ausgeht. Der Bekannte behauptete: Die Frau habe nur deshalb 35 % neu verteilt, weil sie ihr altes Testament vergessen hatte. Sie habe geglaubt, diese 35 % seien noch „frei“.
Das Gericht wies das zurück. Es sagte: Selbst wenn sie das alte Testament vergessen hätte, wollte sie am Ende genau dieses Ergebnis. Sie wollte, dass die neuen Personen Anteile am Erbe erhalten. Es gab keinen Beweis dafür, dass sie das Testament nicht geschrieben hätte, wenn sie sich an alles erinnert hätte.
Das OLG Karlsruhe entschied:
Dieser Fall zeigt, wie kompliziert das Erbrecht sein kann. Ein kleiner Zettel kurz vor dem Tod kann eine ganze Planung umwerfen. Wenn Sie sichergehen wollen, dass Ihr Wille klar bleibt, sollten Sie Ihre Testamente regelmäßig prüfen.
Bei Fragen zu Ihrem eigenen Testament oder bei Streitigkeiten in der Familie hilft Ihnen ein Experte weiter.
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