Sinnvolle Maßnahmen nach Umwandlung Einzelunternehmen in GmbH
Viele Selbstständige atmen auf, wenn ihr Einzelunternehmen endlich in eine GmbH (Gesellschaft mit beschränkter Haftung) umgewandelt ist. Doch dieser Schritt ist nur der Anfang. Erst jetzt beginnt die Phase, in der Sie strategisch entscheiden müssen, wie Sie mit den Gewinnen und dem Vermögen Ihres neuen Unternehmens umgehen. Die GmbH bietet dafür ganz neue, steuerlich optimierte Möglichkeiten.
Sollen die in der GmbH erzielten Gewinne im Unternehmen bleiben oder an Sie als Gesellschafter ausgezahlt werden?
Dies ist oft steuerlich günstiger, solange Sie das Geld nicht privat benötigen.
Die GmbH zahlt auf ihre Gewinne ca. 30 % Steuern (Körperschaftsteuer, Solidaritätszuschlag und Gewerbesteuer).
Der Restbetrag verbleibt im Unternehmen, ohne dass Sie als Gesellschafter sofort privat Steuern zahlen müssen. Das schafft Liquidität für Investitionen (z. B. Immobilien, Neuentwicklungen) oder als Rücklage. Die zweite Steuerstufe (privat) wird aufgeschoben.
Wenn die GmbH Gewinne an Sie als privaten Gesellschafter ausschüttet, fällt eine zusätzliche Kapitalertragsteuer (Abgeltungsteuer) von insgesamt ca. 26,4 % an.
Die Gewinne wurden bereits mit 30 % in der GmbH versteuert. Die zusätzliche Ausschüttungssteuer erhöht die Gesamtsteuerlast.
Das Geld steht Ihnen sofort privat zur Verfügung, wird aber höher besteuert als bei der Thesaurierung.
Wenn Sie langfristig denken und Vermögen aufbauen oder die Gewinne nicht sofort privat benötigen, ist die Holding-GmbH (eine Muttergesellschaft, die die operative GmbH besitzt) ein mächtiges Werkzeug.
Die Gewinne der operativen GmbH werden nicht direkt an Sie als Privatperson, sondern an Ihre Holding-GmbH ausgeschüttet.
Diese Ausschüttung an die Holding ist zu 95 % steuerfrei!
Die Steuerbelastung: Auf Holding-Ebene fällt so effektiv nur eine minimale Steuerbelastung von etwa 1,5 % bis 2 % an.
Die Gewinne, die in der operativen GmbH bereits mit 30 % besteuert wurden, können nahezu ungeschmälert in die Holding übertragen werden. Im Gegensatz dazu würde eine Ausschüttung an Sie privat ca. 26,4 % zusätzlich kosten.
Die Holding wird zu einer steuerlich effizienten Plattform zur Vermögensverwaltung:
Die Gewinne sind vom operativen Geschäft und dessen Risiken (z. B. Gläubigerzugriffe) abgeschirmt.
Die Holding kann das Geld nutzen, um z. B. neue Beteiligungen zu erwerben oder in Immobilien zu investieren – fast steuerfrei.
Sie können die Gewinnausschüttung an sich selbst (als Privatperson) aus der Holding heraus bewusst planen, z. B. in Jahren mit niedrigem privatem Einkommen oder im Ruhestand, um die 26,4 % Abgeltungsteuer optimal zu nutzen.
Die Umwandlung in eine GmbH ist nicht das Ende, sondern der Startpunkt für strategische Steuergestaltung. Wer die GmbH nicht nur als Haftungsschutz, sondern als flexibles Steuerinstrument versteht, kann langfristig erhebliche Vorteile erzielen – sei es beim Vermögensaufbau, der Risikominimierung oder der Nachfolgeplanung. Die Entscheidungen über Thesaurierung, Ausschüttung und die Strukturierung mit einer Holding sollten frühzeitig und mit Weitblick getroffen werden.
Haben Sie Fragen dazu, welche Strategie für Ihre neue GmbH am besten geeignet ist?