Sittenwidrigkeit eines Ehevertrages – subjektive Vertragsimparität des benachteiligten Ehegatten
Datum: 23.01.2020
Gericht: Oberlandesgericht Hamm
Spruchkörper: 4. Senat für Familiensachen
Entscheidungsart: Beschluss
Aktenzeichen: 4 UF 86/17
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2020:0123.4UF86.17.00
Vorinstanz: Amtsgericht Lüdenscheid, 5 F 185/16
Das Oberlandesgericht Hamm hat entschieden, dass ein Ehevertrag aus dem Jahr 1995 ungültig ist. Das Gericht erklärte den Vertrag für „sittenwidrig“. Das bedeutet, der Vertrag war extrem unfair und benachteiligte eine Seite zu stark.
Geklagt hatte die Ehefrau. Sie wollte, dass der Vertrag für nichtig erklärt wird. Der Ehemann wollte, dass der Vertrag gültig bleibt. Das Gericht gab der Frau recht. Nun muss der Mann ihr Auskunft über sein gesamtes Vermögen geben. Es gelten die gesetzlichen Regelungen für eine Scheidung, nicht die Regeln des strengen Vertrages.
Der Fall handelt von einem Ehepaar, das 1995 geheiratet hat. Der Ehemann ist Deutscher. Er ist ein wohlhabender Geschäftsmann. Er besitzt eine Firma. Er verdiente während der Ehe sehr gut (etwa 15.000 Euro netto im Monat). Die Ehefrau ist Britin. Sie arbeitete vor der Ehe als ungelernte Buchhalterin in der Firma ihres Vaters in England. Sie zog 1993 zu ihrem Mann nach Deutschland. Sie sprach damals kaum Deutsch.
Das Paar bekam vier Kinder. Die Frau arbeitete während der Ehe nicht. Sie kümmerte sich um die Kinder und den Haushalt. Der Mann verdiente das Geld. Im Jahr 2014 trennte sich das Paar. 2016 wurde der Scheidungsantrag gestellt.
Kurz vor der Hochzeit im Jahr 1995 unterschrieben beide einen notariellen Ehevertrag. Dieser Vertrag schloss fast alle Rechte aus, die das Gesetz normalerweise vorsieht:
Der Vertrag war sehr hart für die Frau. Sie hatte kein eigenes Einkommen und keine eigene Altersvorsorge.
Das Gericht prüfte den Vertrag sehr genau. Es kam zu dem Schluss, dass der Vertrag gegen die „guten Sitten“ verstößt (§ 138 BGB). Dafür gab es zwei Hauptgründe: den unfairen Inhalt und das ungleiche Machtverhältnis beim Vertragsabschluss.
Das Gericht schaute sich alle Regelungen zusammen an. Einzeln wären die Punkte vielleicht erlaubt gewesen. Aber in der Kombination waren sie zu hart.
Das Ziel des Vertrages war klar: Der Mann wollte sein Vermögen und seine Firma schützen. Die Nachteile lagen aber allein bei der Frau. Das Gericht fand, dass dies nicht mit der ehelichen Solidarität vereinbar ist.
Ein unfairer Vertrag ist besonders dann ungültig, wenn ein Partner den anderen ausgenutzt hat. Das Gericht stellte fest, dass die Frau beim Vertragsabschluss in einer viel schlechteren Position war als der Mann.
Sprachliche Probleme und Übersetzungsfehler: Die Frau sprach bei der Hochzeit kaum Deutsch. Der Vertrag war auf Deutsch verfasst. Es gab zwar eine englische Übersetzung, aber diese war falsch.
Das ist ein riesiger Unterschied. Die Frau dachte aufgrund der falschen Übersetzung, dass sie am Vermögenszuwachs beteiligt wird. Das stimmte aber nach dem deutschen Text gar nicht. Der Mann oder der Notar hätten sicherstellen müssen, dass sie alles richtig versteht. Das ist nicht passiert.
Wirtschaftliche Abhängigkeit: Die Frau war wirtschaftlich völlig abhängig vom Mann.
Der Mann nutzte diese Zwangslage aus. Er diktierte die Bedingungen. Die Frau hatte keine echte Chance, „Nein“ zu sagen oder bessere Bedingungen auszuhandeln. Sie musste den Vertrag unterschreiben, um wirtschaftlich abgesichert zu sein.
Das Oberlandesgericht Hamm entschied daher: Der gesamte Ehevertrag ist nichtig. Das bedeutet, er wird so behandelt, als hätte es ihn nie gegeben.
Daraus ergeben sich folgende Konsequenzen für das Ex-Paar:
Das Gericht hat keine weitere Beschwerde gegen diesen Beschluss zugelassen. Die Entscheidung ist damit rechtskräftig. Der Versuch des Mannes, sein Vermögen durch den strengen Vertrag komplett vor der Frau zu schützen, ist gescheitert. Das Gericht schützt hier den schwächeren Partner vor einer extremen Benachteiligung.
Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.
Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.
Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.
Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.
Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.
Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.
Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.