Sittenwidrigkeit eines Erb und Pflichteilsverzichtsvertrages mit einer Tochter
LG Nürnberg Fürth 6 O 6494/17
Das Landgericht Nürnberg-Fürth hatte in seinem Urteil vom 23.03.2018 über die Wirksamkeit eines Erb- und Pflichtteilsverzichtsvertrages zu entscheiden,
den eine Tochter im Jahr 1970 mit ihren Eltern geschlossen hatte.
Der Fall:
Die Klägerin, die Tochter des Erblassers, hatte im Alter von knapp 20 Jahren auf ihr Erb- und Pflichtteilsrecht verzichtet.
Im Gegenzug verpflichteten sich ihre Eltern, ihr ein Grundstück mit einem Zweifamilienhaus zu übertragen und die Kosten für den Hausbau zu übernehmen.
Die Klägerin zahlte einen Teil der Kosten selbst.
Nach dem Tod ihres Vaters machte sie geltend, der Pflichtteilsverzicht sei sittenwidrig und daher unwirksam.
Sie verlangte von den Erben Auskunft über den Nachlass und die Auszahlung ihres Pflichtteils.
Die Entscheidung:
Das Landgericht wies die Klage ab.
Der Erb- und Pflichtteilsverzicht sei wirksam, da er nicht sittenwidrig sei.
Begründung:
Konsequenzen:
Die Klage war unbegründet und wurde abgewiesen.
Die Klägerin hatte keinen Anspruch auf ihren Pflichtteil.
Besonderheiten des Falls:
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass das Landgericht Nürnberg-Fürth in seinem Urteil die Wirksamkeit des Erb- und Pflichtteilsverzichtsvertrages bestätigt und die Klage der Tochter abgewiesen hat.
Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.
Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.
Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.
Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.
Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.
Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.
Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.
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Durch die schlichte Anfrage kommt noch kein kostenpflichtiges Mandat zustande.