Sittenwidrigkeit Erbeinsetzung Betreuer
OLG Braunschweig 2 U 29/99
Ausnutzung Vertrauensstellung
Eine ältere Dame (Frau F) wurde aufgrund geistiger Verwirrtheit im November 1986 in ein psychiatrisches Krankenhaus eingewiesen.
Im Januar 1987 wurde der Beklagte zu ihrem Betreuer bestellt.
Am selben Tag holte er Frau F aus dem Krankenhaus ab, um mit ihr ein Schließfach bei der Bank zu öffnen.
Unterwegs schlug er vor, dies in Anwesenheit eines Notars zu tun.
Im Anschluss daran wurde im Büro des Notars ein Testament errichtet, in dem Frau F den Beklagten, seine Ehefrau und seinen Sohn zu Erben einsetzte.
Der Nachlasspfleger der unbekannten Erben focht das Testament an und machte geltend, Frau F sei bei der Testamentserrichtung testierunfähig gewesen.
Kernaussagen des Urteils:
Begründung:
Fazit:
Das OLG Braunschweig hat mit diesem Urteil klargestellt, dass ein Testament zugunsten des Betreuers sittenwidrig ist,
wenn der Betreuer seine Vertrauensstellung missbraucht, um den Betreuten zu beeinflussen.
Das Urteil stärkt den Schutz von Betreuten und verhindert, dass Betreuer ihre Stellung ausnutzen.
Ergänzende Hinweise:
Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.
Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.
Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.
Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.
Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.
Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.
Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.
Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.
Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.
Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.
Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.
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Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.
Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.
Durch die schlichte Anfrage kommt noch kein kostenpflichtiges Mandat zustande.