So weisen Sie Ihr Erbrecht nach

Mai 31, 2025

So weisen Sie Ihr Erbrecht nach

Wenn jemand stirbt, müssen die Erben beweisen, dass sie wirklich die rechtmäßigen Erben sind, um auf das Erbe zugreifen zu können. Dafür gibt es verschiedene Möglichkeiten.

Der Erbschein ist nicht immer nötig

Oft denken Leute, sie bräuchten unbedingt einen Erbschein, um ihr Erbrecht zu beweisen. Ein Erbschein ist ein offizielles Dokument vom Nachlassgericht, das Sie als Erben ausweist. Aber in vielen Fällen ist er gar nicht zwingend erforderlich.

Sie können Ihr Erbrecht auch auf andere Weisen nachweisen, zum Beispiel:

  • Eröffnetes Testament: Wenn der Verstorbene ein öffentliches Testament (vom Notar) oder ein handschriftliches Testament hinterlassen hat und dieses offiziell vom Nachlassgericht eröffnet wurde, kann das als Nachweis dienen.
  • Urkunden: Dokumente wie das Familienbuch, Geburtsurkunden oder Sterbeurkunden können Ihr gesetzliches Erbrecht belegen, wenn Sie zum Beispiel Kind oder Ehepartner des Verstorbenen sind.
  • Amtliche Auskunft des Nachlassgerichts: Manchmal kann auch eine einfache Auskunft vom Nachlassgericht ausreichen.

Wichtig ist: Wenn Sie als Erbe Ansprüche geltend machen, muss derjenige, der Ihnen etwas aus dem Nachlass schuldet (z.B. eine Bank), nicht auf einen Erbschein bestehen, bevor er zahlt. Sie können den Nachweis auch anders erbringen.

So weisen Sie Ihr Erbrecht nach

Wann ein Erbschein sinnvoll sein kann

Es gibt jedoch Situationen, in denen ein Erbschein sehr nützlich oder sogar notwendig ist:

  • Grundbuchamt: Wenn zum Nachlass Immobilien gehören und Sie im Grundbuch als Eigentümer eingetragen werden wollen, verlangt das Grundbuchamt in der Regel einen Erbschein.
  • Handelsregister: Wenn der Verstorbene ein Unternehmen hatte und Sie dieses im Handelsregister übernehmen wollen, müssen Sie Ihr Erbrecht dort durch öffentliche Urkunden (Erbschein oder öffentliches Testament) nachweisen.

Banken und Erbschein-Forderungen

Banken verlangen oft einen Erbschein, wenn Erben auf das Konto des Verstorbenen zugreifen wollen. Früher war das in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der Banken festgelegt. Allerdings dürfen Banken nicht einfach so auf einem Erbschein bestehen, wenn Sie Ihr Erbrecht bereits auf andere Weise klar und eindeutig nachgewiesen haben, zum Beispiel durch ein eröffnetes Testament.

Wenn eine Bank trotz eines eindeutigen Testaments auf einem Erbschein beharrt, obwohl die Erbenstellung klar ist, kann sich die Bank sogar schadensersatzpflichtig machen. Das bedeutet, sie müsste Ihnen die Kosten für den Erbschein erstatten.

Zusammenfassend lässt sich sagen: Obwohl der Erbschein ein sicherer Weg ist, Ihr Erbrecht nachzuweisen, ist er nicht immer die einzige Option. Prüfen Sie, ob andere Dokumente ausreichen, um Zeit und Kosten zu sparen.

RA und Notar Krau

Schlagworte

Warnhinweis:

Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.

Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.

Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.

Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.

Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.

Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.

Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.

Benötigen Sie eine Beratung oder haben Sie Fragen?

Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns eine E-Mail, damit wir die grundsätzlichen Fragen klären können.

Durch die schlichte Anfrage kommt noch kein kostenpflichtiges Mandat zustande.

Warnhinweis:

Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.

Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.

Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.

Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.

Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.

Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.

Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.

Benötigen Sie eine Beratung oder haben Sie Fragen?

Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns eine E-Mail, damit wir die grundsätzlichen Fragen klären können.

Durch die schlichte Anfrage kommt noch kein kostenpflichtiges Mandat zustande.

Letzte Beiträge

Überwachung auf dem eigenen Grundstück

Überwachung auf dem eigenen Grundstück

Juni 11, 2025
Überwachung auf dem eigenen Grundstück: Wann verletzt sie die Rechte der Nachbarn?Zusammenfassung des Urteils des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 1…
Bauträgervertrag - Unwesentliche Protokoll-Mängel vorhanden: Fertigstellungsrate wird nicht fällig!

Bauträgervertrag – Unwesentliche Protokoll-Mängel vorhanden: Fertigstellungsrate wird nicht fällig!

Juni 9, 2025
Bauträgervertrag – Unwesentliche Protokoll-Mängel vorhanden: Fertigstellungsrate wird nicht fällig!RA und Notar KrauIn einem Fall vor dem La…
Was bedeutet "fertiggestellt" bei Bauverträgen?

Was bedeutet „fertiggestellt“ bei Bauverträgen?

Juni 9, 2025
Was bedeutet „fertiggestellt“ bei Bauverträgen?KG, 27.05.2025 – 21 W 8/25RA und Notar KrauDas Kammergericht Berlin hat eine wichtige Ent…