So weisen Sie Ihr Erbrecht nach
Wenn jemand stirbt, müssen die Erben beweisen, dass sie wirklich die rechtmäßigen Erben sind, um auf das Erbe zugreifen zu können. Dafür gibt es verschiedene Möglichkeiten.
Oft denken Leute, sie bräuchten unbedingt einen Erbschein, um ihr Erbrecht zu beweisen. Ein Erbschein ist ein offizielles Dokument vom Nachlassgericht, das Sie als Erben ausweist. Aber in vielen Fällen ist er gar nicht zwingend erforderlich.
Sie können Ihr Erbrecht auch auf andere Weisen nachweisen, zum Beispiel:
Wichtig ist: Wenn Sie als Erbe Ansprüche geltend machen, muss derjenige, der Ihnen etwas aus dem Nachlass schuldet (z.B. eine Bank), nicht auf einen Erbschein bestehen, bevor er zahlt. Sie können den Nachweis auch anders erbringen.
Es gibt jedoch Situationen, in denen ein Erbschein sehr nützlich oder sogar notwendig ist:
Banken verlangen oft einen Erbschein, wenn Erben auf das Konto des Verstorbenen zugreifen wollen. Früher war das in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der Banken festgelegt. Allerdings dürfen Banken nicht einfach so auf einem Erbschein bestehen, wenn Sie Ihr Erbrecht bereits auf andere Weise klar und eindeutig nachgewiesen haben, zum Beispiel durch ein eröffnetes Testament.
Wenn eine Bank trotz eines eindeutigen Testaments auf einem Erbschein beharrt, obwohl die Erbenstellung klar ist, kann sich die Bank sogar schadensersatzpflichtig machen. Das bedeutet, sie müsste Ihnen die Kosten für den Erbschein erstatten.
Zusammenfassend lässt sich sagen: Obwohl der Erbschein ein sicherer Weg ist, Ihr Erbrecht nachzuweisen, ist er nicht immer die einzige Option. Prüfen Sie, ob andere Dokumente ausreichen, um Zeit und Kosten zu sparen.
Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.
Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.
Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.
Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.
Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.
Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.
Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.
Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.
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Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.
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Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.
Durch die schlichte Anfrage kommt noch kein kostenpflichtiges Mandat zustande.