Sollte ich bei Zweifeln gegen die Festsetzung des Wertes der Immobilie für die Grundsteuer rechtlich vorgehen?
Das kommt darauf an. Wenn Sie Zweifel an der Richtigkeit des festgesetzten Grundsteuerwerts haben, sollten Sie auf jeden Fall rechtlich vorgehen und Einspruch beim zuständigen Finanzamt einlegen. Dies ist entscheidend, da der Grundsteuerwertbescheid ein Grundlagenbescheid ist, der die Basis für die spätere Grundsteuerzahlung bildet.
Der Einspruch ist notwendig, um die Bestandskraft des Bescheides zu verhindern, falls sich später herausstellt, dass der Wert fehlerhaft oder die zugrunde liegende Gesetzeslage verfassungswidrig ist.
Das wichtigste Rechtsmittel gegen den Grundsteuerwertbescheid des Finanzamtes ist der Einspruch.
Frist: Die Einspruchsfrist beträgt einen Monat nach Bekanntgabe des Bescheides. Versäumen Sie diese Frist, wird der Bescheid bestandskräftig und kann später nur noch unter sehr engen Voraussetzungen geändert werden.
Adresse: Der Einspruch muss schriftlich beim zuständigen Finanzamt eingereicht werden.
Kosten: Das Einspruchsverfahren selbst ist kostenlos.
Ein Einspruch ist aus zwei Hauptgründen sinnvoll:
Prüfen Sie unbedingt, ob das Finanzamt alle von Ihnen eingereichten Daten korrekt übernommen hat. Bei folgenden Fehlern sollten Sie unbedingt Einspruch einlegen:
Falsche Flächenangaben (Grundstücksfläche, Wohn- oder Nutzfläche).
Falsches Baujahr des Gebäudes.
Falsche Grundstücksart (z.B. Wohngrundstück statt gemischt genutztes Grundstück).
Falsche Bodenrichtwerte (wenn diese nachweislich unzutreffend sind).
Fehler in der Berechnung zur Wertermittlung.
Viele Verbände empfehlen, vorsorglich Einspruch einzulegen, selbst wenn keine offensichtlichen Fehler vorliegen, und diesen mit Bedenken gegen die Verfassungsmäßigkeit des neuen Bewertungsgesetzes zu begründen.
Es sind bereits Musterklagen gegen die Reform anhängig, die die Verfassungsmäßigkeit der Bewertungsmethoden prüfen sollen (z.B. beim Bundesfinanzhof).
Wenn Sie Einspruch eingelegt haben und das Bundesverfassungsgericht (oder ein anderes Gericht) die neuen Regeln für verfassungswidrig erklärt, profitieren Sie von dieser Entscheidung und Ihr Bescheid kann nachträglich geändert werden. Ohne Einspruch wird Ihr Bescheid bestandskräftig und Sie können von einer positiven Gerichtsentscheidung nicht profitieren.
Achten Sie darauf, gegen welchen Bescheid Sie Einspruch einlegen:
Finanzamt – Einspruch – Der Wert Ihrer Immobilie. Wichtigster Bescheid.
Finanzamt – Einspruch – Der Messbetrag (Grundlage der Berechnung).
Gemeinde/Kommune – Widerspruch – Die eigentliche Zahlungsaufforderung.
Der Einspruch gegen den Grundsteuerwertbescheid (und ggf. den Grundsteuermessbescheid) ist das zentrale Rechtsmittel, um die Grundlagen der Besteuerung offen zu halten.