Sondererbfolge Vorausvermächtnis Wahlvermächtnis
Sondererbfolge Vorausvermächtnis Wahlvermächtnis
OLG München 34 Wx 441/16
Ausübung eines „Vorwahlrechts“ durch einen Miterben,
Das Oberlandesgericht München (OLG München) hat in einem Beschluss vom 19. Oktober 2016 entschieden,
dass die Ausübung eines sogenannten „Vorwahlrechts“ durch einen Miterben nicht zu einer Sondererbfolge führt und somit keine unmittelbare Eintragung im Grundbuch rechtfertigt.
Hintergrund des Falls:
Der Beteiligte beantragte die Umschreibung eines Grundstücks im Grundbuch auf seinen Namen.
Er begründete dies mit einem ihm im Testament seiner Mutter eingeräumten „Vorwahlrecht“ auf das Grundstück, welches er ausgeübt habe.
Seiner Ansicht nach sei er dadurch Alleinerbe des Grundstücks geworden.
Das Grundbuchamt wies den Antrag mangels entsprechender Eintragungsgrundlage zurück.
Entscheidung des OLG München:
Das OLG München bestätigte die Entscheidung des Grundbuchamts.
Kernaussagen des Beschlusses:
Fazit:
Das OLG München stellte klar, dass die Ausübung eines Vorwahlrechts durch einen Miterben nicht automatisch zu einer Alleinerbenstellung führt
und für die Eintragung im Grundbuch die üblichen Voraussetzungen, insbesondere eine Auflassung, erfüllt sein müssen.
Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.
Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.
Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.
Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.
Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.
Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.
Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.
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Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.
Durch die schlichte Anfrage kommt noch kein kostenpflichtiges Mandat zustande.